Definition
Prüfung von Atemschutzgeräten nach Vorgaben, z. B. nach Bedienungsanleitung des Herstellers, Unfallverhütungsvorschriften oder Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Atemschutzgeräte dürfen nur ausgebildete Atemschutzgerätewarte prüfen.