Definition
Umfasst die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgerätewart sowie einen Teil der Ausbildung zum Gerätewart der Feuerwehr. Einige Ausbildungsstellen bieten auch die Ausbildung von Atemschutzverantwortlichen mit an.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt an einer Landesfeuerwehrschule, gleichwertigen Einrichtungen, z. B. Hauptstelle Grubenrettungswesen und anerkannten Ausbildungsstätten, z. B. auf Kreisebene oder durch Industrie- und Handelskammern. Die Ausbildung zum Atemschutzgerätewart erfolgt an einer Landesfeuerwehrschule, gleichwertigen Einrichtung, z. B. Hauptstelle Grubenrettungswesen oder/und beim Hersteller der verwendeten Atemschutzgeräte.
Der positive Abschluss der Ausbildung und die erworbene Befähigung werden zum Dokumentieren testiert.