Tag des Atemschutzgerätewartes

Im letzten Jahr hat „FeuerKrebs“ den Tag des Gerätewartes ins Leben gerufen – Stichtag hierfür ist der 4. April. In diesem Jahr wollen wir diese Tradition fortführen & haben dafür in die Atemschutzwerkstätten geschaut.

Ist der Atemschutzgerätewart aktiv von der Problematik „Einsatzhygiene & PAK“ betroffen? Hat sich in den letzten Jahren bereits etwas verändert?

Wir wollten dies von Euch wissen & haben einige Interviews durchgeführt.


Die Aufgaben des Atemschutzgerätewartes sind vielschichtig und hat sich in den letzten Jahren verändert. So rückt Dokumentation (Geräte und Personal) und Eigenschutz bei der Aufbereitung in den Vordergrund.

Werner Martinsen arbeiten für den Kreis Ostholstein an der Feuerwehr Technischen Zentralen in Lensahn. Mit sieben Kameraden kümmern sie sich um 128 Feuerwehren im Kreis, der direkt an der wunderschönen Ostsee liegt. Durch die Nähe zur Ostsee mit den vielen gepflegten Stränden nutzen vielen Gäste die Gegend zur Erholung.

Die FTZ verfügt über eine Ausbildungswerkstatt für die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger, Jahresübung für die Träger sowie für die Brandsimulationsanlage. Ergänzt wird die Werkstatt für die Ausbildung der Atemschutzgerätepflege. Ein zweite Werkstatt steht den Kameraden für die Atemschutzgeräte der Wehren (Durchführung der Halbjahresprüfung) zur Verfügung.


Was hat sich in den letzten Jahren an der Tätigkeiten des Atemschutzgerätewartes verändert?

Werner: Durch die Änderung der Brandlast sind die Geräte nach einem Einsatz stark kontaminiert. Daher werden viele Geräte nach einem Einsatz direkt von der Logistik-Komponenten zur Zentrale überführt bzw. kommen durch die Wehren zur Zentrale und werden aufbereitet.

Dabei hat die Handwäsche ausgedient. Heute stehen uns Verfahren für die Aufbereitung zur Verfügung. Auch wenn Maschinen die schmutzige Arbeit übernehmen, ist das Bestücken der Maschine „Handarbeit“. Hier steht der Eigenschutz an erster Stelle. So ist heute die Arbeit mit Einweghandschuhen zum Standard geworden. Auch andere Persönliche Schutzausrüstung kommt zum Schutz der Gesundheit zum Einsatz. So sind Einweganzüge und Filtergebläsegeräte beim Entpacken ein guter Schutz für die Gesundheit.

Im Einsatz waren die Kameraden durch den Isolieratemschutz (Pressluftatmer) geschützt. Im Bereich der Anlieferung helfen durchsichtige Transportbeutel mit Informationen auf dem Beutel (Begleitkarte), um schon bei der ersten Sichtung zu erkennen, welche Art der Aufbereitung notwendig ist. Auch im Bereich der Atemschutzgerätpflege hält das strukturierte Auskleidung Einzug. Den Atemschutz während der Auskleideprozedur weiterhin aufrecht zu erhalten ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung geworden. Hierzu sind viele Hilfsmittel entstanden: Anleitung zur Auskleideprozedur, Verwendung von Banner auf Baustellenzaungröße, …

…wir wollen/müssen bei den Kameraden (60, 40, 20 Lebensalter) eine positive Einstellung für das Thema Einsatzhygiene erreichen.

Welche Anforderungen werden an einen Gerätewart (Befähigte Person zur Wartung von Atemschutzgeräten) heute gestellt?

Werner: Kurz: Offenheit für neue Technologie, Flexibilität und in der Grundeinstellung ein Feuerwehrmann – denn die wollen anderen helfen. Sie sollten die Dienstleistungsgedanken für die „Ehrenamtlichen-Helfer“ leben.

Die Unterstützung der Elektronik im Bereich der Werkstätten ist schon lange angekommen. So wie andere Suchmaschinen Daten aufbereiten, so werden die Daten im Feuerwehreinsatz immer wertvoller. Wer war mit welchem Gerät im Einsatz? Wie viele Geräte welcher Art sind im Umlauf? Wann steht die nächste Grundüberholung an?

Mit diesen Daten ist eine verlässliche Planung der Wartungstätigkeiten möglich und kann somit helfen Kosten zu sparen.

Atemschutzgerätewarte müssen von der Mannschaft akzeptiert sein und genießen eine hohes Vertrauen. Sie sollten sich in der Materie auskennen und die Bereitschaft mitbringen sich regelmäßig fortzubilden. Sind die Geräte gemäß der Vorgaben gewartet, wird der nächste Einsatz unter Atemschutz ein Erfolg.

Gemeinschaftlich und mit ein bisschen Humor bringt die Arbeit des Gerätewartes Spaß.


Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.

Grüße aus Norddeutschland

Werner Martinsen

Wer darf einen Flaschenwechsel durchführen?

Frage

Hallo Team von Atemschutzlexikon.com,

mich erreichen immer wieder Fragen ob die Einsatzkraft ihre Atemluftflasche selber wechseln darf oder nur ein Atemschutzgerätewart – könnt ihr mir da weiterhelfen?

Antwort & Erläuterung

Vielen Dank für ihre Frage!

Grundlegend ist zu sagen, dass jeder Atemschutzgeräteträger nach seinem Grundlehrgang & der jährlichen Unterweisung befähigt ist, die Druckluftflasche am Pressluftatmer zu tauschen.

Hierbei gilt zu beachten, dass der Pressluftatmer laut Herrsteller nach der Nutzung zur Aufbereitung & Prüfung einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden muss.
Ein Flaschenwechsel darf also nur erfolgen, wenn der Pressluftatmer:
– nicht thermisch beaufschlagt wurde
– mechanisch belastet wurde
– chemisch belastet wurde
– starke Verschmutzung aufweist
– Auffälligkeiten bei der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle auftauchen

Trifft einer der gennanten Punkte zu, ist ein Flaschenwechsel nicht empfehlenswert!

Wer darf die Maskenbrille montieren?

Frage

Darf das Brillengestell für eine Maskenbrille nur von einem Atemschzugerätewart in die Maske eingebaut werden oder darf dies auch durch den Atemschutzgeräteträger (welcher die Maske selbst nutzt) durchgeführt werden?

Antwort & Erläuterung

Grundlegend ja, der Atemschutzgeräteträger darf seine Maskenbrille selbstständig einbauen. Er sollte hierzu eine Unterweisung eines Atemschutzgerätewartes erhalten haben.
Unabhängig vom Ein- bzw. Ausbau der Maskenbrille, sollte jeder Atemschutzgeräteträger, der eine Sehhilfe benötigt mit der Bauweise vertraut sein. Sollte z.B. bei der Einsatzkurzkontrolle auffallen, dass die Maskenbrille verrutscht ist oder ähnliches, kann der Atemschutzgeräteträger selbst Hand anlegen & das Problem kurzfristig selber lösen.

Allerdings sollte man im Sinne der Reinigung & Desinfektion die Maskenbrille mit in den Aufbereitungsprozess der Maske aufnehmen. Eine Montage durch den Atemschutzgerätewart bietet sich vor dem einschweißen der persönlichen Maske dann natürlich an.

Hörgerät bei Atemschutzgeräteträgern?

Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben einen Atemschutzgeräteträger bei uns in der Feuerwehr, der ab jetzt ein Hörgerät benötigt.
Wie verhält es sich jetzt mit seiner Einsetzbarkeit als AGT im Einsatz?
Darf er weiter eingesetzt werden bzw. wenn ja, gibt es dort grenzen?
Muss das Hörgerät über gewisse Eigenschaften verfügen um im Atemschutz der Feuerwehr eingesetzt werden zu können?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Antwort & Erläuterung

Wir wissen, dass die DGUV an dieser Thematik arbeitet. Bisher liegen aber noch keine Richtlinien vor. Nach Aussage der DGUV kommen in 2023 entsprechende Äußerungen. Solange wollten wir Sie aber nicht warten lassen. Deshalb möchten wir auf folgende aktuell gültige Vorschriftenpassagen verweisen:   

Untersuchung G 26.3 (Gruppe 3) – Inhalt

  • Laborwerte (Blut, Urin)
  • Lungenfunktionstest
  • Ergometrie (Belastungs-EKG; Die Anforderungen sind Abhängig vom Alter)
  • Sehtest
  • Hörtest (–> kein elektronischer sondern Prinzip „Ohren wechselseitig zuhalten und flüsternde Stimme des Untersuchungsführers verstehen“)
  • Ärztliche Untersuchung
  • Bei Bedarf Röntgenaufnahme der Lunge
  • Dauer: 1,5 Stunden + Röntgen
  • Nachuntersuchung: Bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahre vor Ablauf von 12 Monaten

DGUV I 5250-428

Versicherte, die bei ihrer Tätigkeit Atemschutzgeräte tragen müssen, sind in der Regel einer zusätzlichen Belastung durch das Gewicht des Atemschutzgerätes und Druckdifferenzen bei der Ein- und Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand) ausgesetzt. Ferner müssen die Arbeitsplatzbedingungen (z.B. Klima), die Schwere der Arbeit und die Benutzungsdauer des Atemschutzgerätes berücksichtigt werden

PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV

§ 2 Bereitstellung und Benutzung
(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur
persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen
entsprechen,
2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu
bringen,
3. für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
4. den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen
(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich
für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene
Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht
auftreten.
(3) Werden mehrere persönliche Schutzausrüstungen gleichzeitig von einer oder einem Beschäftigten benutzt,
muß der Arbeitgeber diese Schutzausrüstungen so aufeinander abstimmen, daß die Schutzwirkung der einzelnen
Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.
(4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der
Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut
funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden

DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten

keine detailierten Aussage zu Inhalten der arbeitsmedizinischen UIntersuchungen nach G 26/3  

Fazit: 

das Tragen von Höhrgeräten ist expliziet nicht verboten. Der betreffende ASGT muss entsprechend PSA-VO selbst einschätzen können, ob er im Rahmen seiner persönlichen Verantwortung die Gefahren beim AS-Einsatz trotz Höhrgerät kompensieren kann und das Höhrgerät selbst nicht stört, z. B. durch Rückkopplungen bei Sprechfunk oder durch die Grö0öße von HDO-Geräten beim Anlegen der Vollmaske. Schon allein die akkustisch bestimmten Höhrkurven sind nur vom ASGT selbst oder dem HNO-Arzt auslegbar. Spezielle Höhrgeräte für ASGT sind uns nicht bekannt. 

Empfehlung ASL.com:

ASGT einem HNO-Arzt vorstellen und ergebnisorientiert beraten lassen, ggf. Beratungsergebnisse mit dem zuständigen Arzt der G 26/3 -Untersuchung abstimmen.

Anpassungsüberprüfung

Definition

ist ein Verfahren, um die Passgenauigkeit zwischen Atemschutzgeräteträger und seinem Atemanschluss zu ermitteln.

Bildquelle: BSiF

Erläuterung

Dazu zählt z.B. das „Face fit testing“, eine Überprüfung mittels spezieller Prüfgeräte zum Ermitteln ob sich die „Dichtlinie eines dicht anliegenden Atemsanschlusses, an das Gesicht einer atemschutzgerätetragenden Person anpasst, wie gut der Atemanschluss die Person von einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität schützt“ (W. Drews, DGUV Forum 5/21)

Fortbildung ASGW

Fortbildung Atemschutzgerätewart

Jahresbelehrung Bediener Füllanlagen

Hygiene in der Atemschutzwerkstatt

Herbstseminar des Werkfeuerwehrverbandes Bayern WFV-Bayern e.V.

Am 18. und 19.11.2019 veranstaltete der Werkfeuerwehrverband Bayern e.V. in Nürnberg sein jährliches Herbstseminar. Am 2. Tag, dem Thementag Einsatz und Technik, wurde es Wolfgang Gabler (www.atemschutzlexikon.de) ermöglicht, etwa 50 Atemschutzgerätewarten und Atemschutzverantwortlichen fortzubilden zu aktuellen Erkenntnissen über die Gefährdungen, denen Atemschutz- und CSA-Gerätewarte während ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind. Dazu und zu den Möglichkeiten der Kompensation dieser Gefährdungen wurden zahlreiche neue Fakten aus Forschung und Praxis dargestellt, erläutert und darüber angeregt diskutiert.

Atemschutzgerät – Auswahl (zur Beschaffung)

Definition

Ein Verfahren, das sich an eine Gefährdungsanalyse und Risikobewertung eines Arbeitsplatzes mit den die Gesundheit gefährdenden Elementen anschließt und zum Ziel hat, ein Atemschutzgerät zur Beschaffung auszuwählen, das gegen die ermittelten Risiken schützt.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Für die Durchführung von Gefährdungsanalyse und Risikobewertung sind Arbeitgeber bzw. Amtsleiter /Leiter Feuerwehr verantwortlich. Bei Feuerwehren schließt sich daran auch die Brandschutzbedarfsplanung, Teil Entwicklung Atemschutz und Körperschutz, an.

Prüfkopf

Definition

eine aus Gummi bestehende Blase oder ein aus festem, silikonhaltigem Kunststoff hergestellter, kopfähnlicher Körper zur Prüfung von Atemanschlüssen auf Dichtigkeit und Öffnungsdruck, ggf. auch zur Prüfung von Lungenautomaten auf Dichtigkeit und Öffnungsdruck.

Erläuterung

Die aus Gummi bestehenden Prüfköpfe sind aufblasbar und somit an den Maskendichtrahmen anschmiegsam. Feste Prüfköpfe sind dagegen stabil und leichter mit dem Prüfling zu bestücken.

Bildquelle: Dräger AG

Persönlicher Atemschutznachweis

Definition

vom Atemschutzgeräteträger, dem Atemschutzgerätewart oder einem Vertreter geführter Nachweis der Atemschutztätigkeit eines jeden Atemschutzgeräteträgers.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Einen persönlichen Atemschutznachweis muss jeder Atemschutzgeräteträger führen. Ggf. kann der Atemschutzgerätewart vom Leiter der Feuerwehr oder dem Unternehmer angewiesen werden, den Persönlicher Atemschutznachweis für alle Atemschutzgeräteträger zentral zu führen. Nachgewiesen werden sollen die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung, die Unterweisungen sowie die Einsatzdokumentation der Atemschutzeinsätze. Der Leiter der Feuerwehr, der Unternehmer oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben.

Maskenprüfung

Definition

eine Funktions- und Dichtigkeitsprüfung (Dichtheit) von Vollmasken nach Herstellervorschrift bzw. Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“.

Erläuterung

Bei der Maskenprüfung prüft der Atemschutzgerätewart die Vollständigkeit und Unversehrtheit sowie die Dichtigkeit der Vollmaske und die Funktion ihrer Ventile. Beide Prüfungen entscheiden über eine gefahrlose Atmung und über die Gebrauchsdauer des betreffenden Atemschutzgerätes.

Bildquelle: Dräger AG

Manometer-Prüfung

Definition

Zusatzprüfung, bestehend aus einem Vergleich der Druckanzeige eines Manometers eines Atemschutzgerätes mit einem Präzisionsmanometer in 4 Stufen.

Erläuterung

Die Stufen bei der Manometervergleichsprüfung an einem Pressluftatmer betragen meist 300 bar, 200 bar, 100 bar und 70 bar. Dabei dürfen von 300 bar bis 100 bar die Werte um ± 10 bar schwanken, ab 70 bar aus Sicherheitsgründe für den Restdruck (Restdruckwarnung) nur um – 5 bar. Werden die Toleranzen überschritten, ist das Manometer auszutauschen. Die genaue Anzeige des Manometers unterstützt die Sicherheit des Atemschutzgeräteträgers, weil so der Rückzug aus dem Gefahrenbereich rechtzeitig erfolgen kann.

Bildquelle: Dräger AG

Nachfüllung (Atemluftflasche)

Definition

Wiederauffüllen der Atemluftflasche eines Pressluftatmers mit Atemluft (Druckluft für Atemschutzgeräte).

Erläuterung

Die Nachfüllung von Atemluftflaschen von Pressluftatmern ist nach dem Einsatz vorgeschrieben, wenn der Druck der Atemluft unter die Toleranzgrenze abgefallen ist. Pressluftatmer, die bei Einsatzbeginn einen Druck der Atemluft unterhalb der Toleranzgrenze aufweisen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Toleranzgrenze liegt bei – 10% vom Nenndruck, also bei 180 bar oder 270 bar Fülldruck der Atemluftflaschen.

Bildquelle: Dräger AG

Gerätewarthandbuch

Definition

Wartungs- und Prüfanleitung für den Atemschutzgerätewart. Es wird vom Hersteller der Atemschutzgeräte nach Absolvierung des Lehrganges zum Atemschutzgerätewart durch den Hersteller der Atemschutzgeräte übergeben und systematisch ergänzt.

Quelle: Dräger AG

Erläuterung

Im Gerätewarthandbuch sind alle Arbeiten an den jeweiligen Atemschutzgeräten beschrieben, unterstützt durch Bilder und mit wichtigen Hinweisen versehen. Ferner sind alle notwendigen Werkzeuge aufgeführt und die wichtigsten Prüfaufbauten schematisch dargestellt.

Gerätewart

Definition

nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ ausgebildete Personen, z. B. der Feuerwehr, die alle Geräte warten, pflegen und prüfen, ausgenommen Atemschutzgeräte (Atemschutzgerätewart).

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Gerätewarte der Feuerwehr sind mindestens Maschinist und Truppführer. Ihre Ausbildung erfolgt z.B. an einer Landesfeuerwehrschule. Danach ist der Gerätewart auch befähigt, im Atemschutz Lager- und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, z. B.

  • Atemschutzgeräte zu überwachen, zu lagern und zu verwalten,
  • die Personalkartei sowie den Bestandsnachweis bzw.
    Gerätenachweis zu führen und
  • Geräteprüfungen zu beantragen und Termine zu überwachen.

Instandhaltung – Wasserdruckprobe

Definition

Verfahren für die Prüfung von Druckbehältern z.B. Druckluftflaschen.

Erläuterung

Für die Wasserdruckprobe wird nach dem Entfernen des Flaschenventils der Flaschenkörper mit Wasser gefüllt und mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes beaufschlagt, z. B. bei 300-bar-Flaschen demnach 450 bar. Dabei dürfen keine Veränderungen am Flaschenkörper zu erkennen sein, wie Verformungen oder Risse (siehe auch Druckluftflaschen).

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Reparatur

Definition

die Reparatur, auch Instandsetzung (Instandhaltung) eines Atemschutzgerätes (ASG) wird notwendig, wenn während der Instandhaltung und Prüfung (Instandhaltung) des ASG festgestellt wird, dass Teile defekt sind oder Funktionsmängel aufweisen.

Erläuterung

Die Reparatur muss immer mit Originalteilen (Instandhaltung – Originalteile) nach Herstellervorschrift erfolgen. Das ASG muss nach jeder Reparatur geprüft werden.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Reinigung

Definition

die Instandhaltung eines Atemschutzgerätes nach dem Einsatz beginnt in der Atemschutzgerätewerkstatt und dort immer mit einer Reinigung mit nachfolgender Desinfektion des Gerätes.

Erläuterung

Bei der Reinigung werden alle Teile (Gummi, Kunststoff und Metall) gründlich, nach Herstellervorschrift und mit dem vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmitteln gesäubert.

Metallkleinteile lassen sich auch effektiv im Ultraschallbad reinigen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Nachweis

Definition

alle an einem Atemschutzgerät durchgeführten Arbeiten sind nach den Vorschrift von Hersteller (Informationsbroschüre), DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ und der Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehren“ gerätebezogen nachzuweisen.

Erläuterung

Herkömmlich wird der Nachweis mit Karteikarten oder einem Prüfbuch ausgeführt. Außerdem stehen dafür Computerprogrammen zur Verfügung, um Prüfwerte und Instandhaltungshinweise digital zu erfassen und fälschungssicher zu speichern.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Einrichtung

Definition

alle Einrichtungen einer Atemschutzwerkstatt sind ständig so in Stand zu halten, dass die mit diesen Einrichtungen zu prüfenden und instand zuhaltenden Atemschutzgeräte anschließend die Anforderungen erfüllen.

Erläuterung

Die Einrichtungen, z. B. Prüfgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, sind regelmäßig zu warten und auf Unversehrtheit zu prüfen. Möglich ist ein Service-Vetrag mit dem Hersteller der Prüfgeräte zur regelmäßigen Prüfung des Gerätes bzw. zum Update der ggf. vorhandenen Prüfgerätesoftware.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Druckbehälter

Definition

Druckbehälter unterliegen einer regelmäßigen Prüfung mit Sichtprüfung und Sachverständigenprüfung nach Druckgeräterichtlinie und Herstellervorschrift (Informationsbroschüre).

Erläuterung

Bei der Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung, die so genannte Sachverständigenprüfung, führen Sachverständige die Festigkeitsprüfung der Druckbehälter mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes (Betriebsdruck) als Wasserdruckprobe durch, inspizieren das Innere der Druckluftflasche als Sichtprüfung und prüfen das Flaschengewicht.
Die Prüfabstände dieser wiederkehrenden Prüfungen sind vorgeschrieben. Nach Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung wird bei Druckluftflaschen Atemluft für Pressluftatmer die äußere Prüfung aller 2,5 Jahre , die Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung aller 5 Jahre durchgeführt. Druckluftflaschen Druckluft, die sogenannten Arbeitsflaschen 300 bar, sind aller 10 Jahre einer Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung zu unterziehen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Atemschutz

Definition

Instandhaltung ist die Tätigkeit, die in einer Atemschutzwerkstatt dazu dient, Atemschutzgeräte für den Einsatzfall funktionsfähig zu halten, wieder gebrauchsfähig zu machen und die Gebrauchsfähigkeit nachzuweisen.

Erläuterung

Die Instandhaltung wird auf der Grundlage der Herstellervorschriften (Informationsbroschüre), bei der Feuerwehr auch nach vfdb-Richtlinie 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“, durchgeführt. Zur Instandhaltung hat der Unternehmer in Betrieben und Institutionen mindestens einen Sachkundigen bzw. Atemschutzgerätewart (ASGW) zu bestellen und ihm die erforderlichen Einrichtungen, Messgeräte und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Der ASGW muss die ihm anvertrauten Atemschutzgeräte Warten, Prüfen und Instandsetzen können.

Bildquelle: Dräger AG

Hubvolumen

Definition

Ist die Menge Luft, die während eines Hubes der Künstlichen Lunge eines Prüfgerätes angesaugt oder ausgestoßen wird, um bei der Prüfung eines Atemschutzgerätes die Funktion zu prüfen.

Erläuterung

Je nach Prüfvorschrift und Aufbau der Prüfeinrichtung kann das Hubvolumen bis

11 Liter Luft je Hub betragen.

Bildquelle: Dräger AG

Flaschendruckprüfung

Definition

während der Gesamtkontrolle von Pressluftatmern und Regenerationsgeräten durch den Atemschutzgerätewart durchzuführen, zur Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung nach Benutzung bei Atemschutzgeräten und erfolgreicher Wartung.

Erläuterung

Um Pressluftatmer nutzen zu können, muss der Atemschutzgerätewart den Nenndruck füllen, mindestens aber 90 % vom Nenndruck. Der Flaschendruck muss also

  • bei 300 bar Nenndruck mindestens 270 bar Fülldruck und
  • bei 200 bar Nenndruck mindestens 180 bar

betragen, damit die volle Einsatzbereitschaft gewährleistet ist.

Bildquelle: Dräger AG

Filterselbstretter – Wartung, Pflege, Instandsetzung

Definition

Filterselbstretter (FSR) unterliegen zur Wartung, Pflege und Instandsetzung den Vorschriften DGUV R112-190 „Einsatz von Atemschutzgeräten“ und der
Bedienungsanleitung des Herstellers.

Erläuterung

Filterselbstretter (FSR) sind nach Herstellerangaben bestimmungsgemäß zu nutzen. Ihr Gehäuse sollte durch das Mitführen nicht merklich eingedrückt sein, da sonst die Entnahme beim Gebrauch gestört oder schlimmsten falls unmöglich wird. Mit einem geeigneten Prüfmittel ist die Gehäusedichtheit nachzuweisen, da eindringende Luftfeuchte als Folge undichter Gehäuse den Katalysator Hopkalit unbemerkt bis zum völligen Versagen schädigen kann.

Bildquelle: Dräger AG