Ablegen der PSA nach Brandeinsätzen

Die Thematik Einsatzhygiene ist allgegenwertig & nimmt in ihrer Wichtigkeit täglich zu. Ein wichtiger erster Schritt ist hierbei das Ablegen der PSA, ohne Kontaminationsverschleppung. Nachfolgend zeigen wir euch eine Variante, wie ihr mit einfachen Mitteln & in möglichst kurzer zeit mit geringem Personalaufwand eine Konsequente Einsatzstellenhygiene realisieren könnt. Jeder der gezeigten Schritte ist ohne Hilfspersonal möglich & durch den Trupp alleine realisierbar. Um die Schritte in Ruhe & mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt werden können benötigt der Trupp ca. 50bar Restdruck – bei weniger Druck kann ein Systemwechsel erfolgen. Dies kann je nach Lage & Kontamination durch einen Filter oder eine FFP 2 oder FFP 3 Maske realisiert werden.

Schritt 1

Nach verlassen des Gefahrenbereichs PSA abklopfen oder leicht abbürsten. Hierbei nicht mit Druckluft arbeiten!

Wichtig: Die PSA bleibt vollständig & der Lungenautomat ist weiterhin angeschlossen!

Schritt 2

Kontaminierte PSA mit Wasser benetzen, um Brandrückstände abzuwaschen oder zu binden.

Die Stiefel können hierbei mit einer Bürste gereinigt werden – alle Textilteile werden lediglich benetzt.

Wichtig: Ein weiterer Innenangriff mit dieser PSA ist ausgeschlossen – Verbrühungsgefahr!

Schritt 3

Bereich mit sauberem & trockenem Untergrund aufsuchen.

Wichtig: Dieser muss zwingend außerhalb des Gefahrenbereichs & rauchfrei sein! Der Lungenautomat bleibt angeschlossen!

Schritt 4

Helm abnehmen & sicher verpacken!

Warum wir empfehlen den Helm zeitnah abzunehmen hat mehrere Gründe:

  • meist mit am stärksten kontaminiert
  • Regulierung der Körpertemperatur über den Kopf
  • „bequemeres“ Gefühl ohne Helm

Der Lungenautomat ist weiterhin angeschlossen!

Schritt 5

Öffnen & Lösen der Schulter- & Hüftgurte des Atemschutzgerätes.

Der Lungenautomat ist weiterhin angeschlossen!

Schritt 6

Atemschutzgerät abnehmen & vor der gerätetragenden Person ablegen.

Der Lungenautomat ist weiterhin angeschlossen!

Schritt 7

Zusätzliche Ausrüstung wie Handsprechfunkgerät, Wärmebildkamera & sonstiges Equipment ablegen.

Hierzu zählen auch alle persönlichen Gegenstände, die in den Taschen der PSA mitgeführt werden – z.B. Bandschlingen.

Eigene Ausrüstung wird hierbei extra abgelegt – die Erläuterung dazu folgt.

Der Lungenautomat ist weiterhin angeschlossen!

Schritt 8

Klett- & Reißverschluss der Jacke öffnen.

Dabei ist darauf zu achten, dass die Jacke mit den kontaminierten Handschuhen nur von außen berührt wird.

Der Lungenautomat ist weiterhin angeschlossen!

Schritt 9

Handschuhe ausziehen & Einmalhandschuhe anziehen.

Der Lungenautomat ist weiterhin angeschlossen!

Schritt 10

Jacke nach hinten über links ausziehen & liegen lassen. Dabei nur das Jackeninnere berühren.

Der Lungenautomat ist weiterhin angeschlossen!

Schritt 11

Flammschutzhaube von hinten über die Maske stülpen & über die Mitteldruckleitung nach unten rutschen lassen.

Der Lungenautomat ist weiterhin angeschlossen!

Schritt 12

Maskenbänderung lösen & Maske nach vorn ablegen.

Bei Atemschutzgeräten mit Überdruck ist darauf zu achten den Lungenautomaten zu sperren.

Schritt 13

Gesicht, Hals & Unterarme mit geeigneten Mitteln reinigen.

Geeignete partikelfiltrierende Halbmaske anlegen (FFP 2 oder FFP 3) & die restliche PSA nach ähnlichem Vorgehen ablegen.

Schritt 14

Kontaminierte, abgelegte PSA zusammenlegen & in geeignetes luftdichtes Behältnis verpacken.

Behältnis mit Anhängekarte beschriften, um Informationen für nachfolgende Aufbereitungsbereiche zur Verfügung zu stellen.

Persönliche Gegenstände, wie Rettungsmesser etc. selbstständig verpacken & reinigen. Hierfür können z.B. Gefrierbeutel, ZIP-Beutel oder ähnliches genutzt werden.

MAYDAY bei Übungen

Mayday bei Übungen

MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY – soll dieser Notruf für einen Atemschutznotfall auch bei Übungen angewendet werden? Kann bei diesem Funkruf nicht irrtümlich die Handlungskette nach einem tatsächlichen Notruf ausgelöst werden?
Ja, das ist möglich. In 2012 hat eine Atemschutzübung zur Notfallrettung tatsächlich fälchlicher weise zu einem Alarmieren weiterer Rettungskräfte geführt. Bei einer Übung baute der Angriffstrupp einen Notfall in die Übung ein und meldete diesen mit dem Mayday-Notruf. Die über den Übungsinhalt nicht informierte Wehrleitung wollte daraufhin die Übung abbrechen und die Atemschutznotfallrettung (ASNR) einleiten, da sie an einen richtigen AS-Notfall glaubte.

Rechtliche Vorgabe

bundesweit einheitliches Stichwort zur Verdeutlichung von Reallagen ist entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst, Pkt. 4.5.3:

„Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen
Vermerk — Tatsache — zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den
Übungsverkehr.“

Praktikable Lösung

Um diese Festlegung praktikabel und im Realfall nachvollziehbar zu gestalten empfehle ich, dass der Übungsleiter mit allen Teilnehmern der Übung für die Zeit der Übung vereinbart: die für das Üben von Notfällen zu benutzenden Worte zur Kennzeichnung des angenommenen und zu übenden Notfalls

Beispiel: „Achtung Übung“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY … 
….“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

So lassen sich mit den Einsatzgrundsätzen konforme Verhaltensweisen bei Atemschutzunfällen üben und festigen, ohne Verwirrung bei den Atemschutzgeräteträgern zu verursachen, wenn ein realer Notfall eintritt. Es bleibt der Originalnutruf nach FwDV 7 Pkt. 7.6 der Extremsituation bei realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6) vorbehalten.
Für den Fall, dass die übende Einheit für eine tatsächliche Atemschutznotfallrettung benötigt wird, vereinbart der Übungsleiter mit der Leitstelle für die Zeit der Übung beim Eintreten von realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte, z. B.
Beispiel1: „Achtung Tatsache“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)
Beispiel 2: „Achtung Realfall“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Dipl. Ing. W. Gabler

Sichtbehinterung Vollmasken

Um realitätsnah üben zu können, benötigt der Atemschutzgeräteträger Sichtbehinderung. Damit lassen sich Brandrauch und Dampf imitieren. Sichtbehinderung für Vollmasken lässt sich durch Nebelmaschinen produzieren. Ein heute übliches und z. B. in den Atemschutzübungsanlagen angewendetes Verfahren.

Mit wesentlich geringerem Aufwand und erheblich preiswerter kann man aber Klebefolien einsetzen. Die lassen sich z. B. auf die erforderliche Größe mit der gewünschten Sichtbehinderungsstärke bei Werbefirmen beschaffen. Vorteilhaft ist bei diesem Material die Mehrfachverwendbarkeit, wenn man nur sorgsam genug die auf die Sichtscheibe geklebte Folie wieder ablöst.
Sollte jemand Folien für die Vollmasken Panorama Nova, Futura oder FPS 7000 verwenden wollen,  kann der die hier beigefügte Modellvorlage als Basis zum ausschneiden der Klebefolie oder der Prospektfolie benutzen. Eine Bauanleitung lässt diese Tätigkeit auch für ungeübte schnell erledigen.

Viel Erfolg in der Ausbildung  mit der neuen Sichtbehinderung.

MAYDAY bei Übungen

Mayday bei Übungen


MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY – soll dieser Notruf für einen Atemschutznotfall auch bei Übungen angewendet werden? Kann bei diesem Funkruf nicht irrtümlich die Handlungskette nach einem tatsächlichen Notruf ausgelöst werden?
Ja, das ist möglich. In 2012 hat eine Atemschutzübung zur Notfallrettung tatsächlich fälchlicher weise zu einem Alarmieren weiterer Rettungskräfte geführt. Bei einer Übung baute der Angriffstrupp einen Notfall in die Übung ein und meldete diesen mit dem Mayday-Notruf. Die über den Übungsinhalt nicht informierte Wehrleitung wollte daraufhin die Übung abbrechen und die Atemschutznotfallrettung (ASNR) einleiten, da sie an einen richtigen AS-Notfall glaubte.

Rechtliche Vorgabe

Bundesweit einheitliches Stichwort zur Verdeutlichung von Reallagen ist entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst, Pkt. 4.5.3:

„Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen
Vermerk — Tatsache — zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den
Übungsverkehr.“

Praktikable Lösung

Um diese Festlegung praktikabel und im Realfall nachvollziehbar zu gestalten empfehle ich, dass der Übungsleiter mit allen Teilnehmern der Übung für die Zeit der Übung vereinbart: die für das Üben von Notfällen zu benutzenden Worte zur Kennzeichnung des angenommenen und zu übenden Notfalls

Beispiel: „Achtung Übung“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …
….“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

So lassen sich mit den Einsatzgrundsätzen konforme Verhaltensweisen bei Atemschutzunfällen üben und festigen, ohne Verwirrung bei den Atemschutzgeräteträgern zu verursachen, wenn ein realer Notfall eintritt. Es bleibt der Originalnutruf nach FwDV 7 Pkt. 7.6 der Extremsituation bei realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6) vorbehalten.
Für den Fall, dass die übende Einheit für eine tatsächliche Atemschutznotfallrettung benötigt wird, vereinbart der Übungsleiter mit der Leitstelle für die Zeit der Übung beim Eintreten von realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte, z. B.
Beispiel1: „Achtung Tatsache“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)
Beispiel 2: „Achtung Realfall“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Dipl. Ing. W. Gabler

Sichtbehinderung für Vollmasken

Sichtbehinderung für Vollmasken

Um realitätsnah üben zu können, benötigt der Atemschutzgeräteträger Sichtbehinderung. Damit lassen sich Brandrauch und Dampf imitieren. Sichtbehinderung für Vollmasken lässt sich durch Nebelmaschinen produzieren. Ein heute übliches und z. B. in den Atemschutzübungsanlagen angewendetes Verfahren.

Mit wesentlich geringerem Aufwand und erheblich preiswerter kann man aber Klebefolien einsetzen. Die lassen sich z. B. auf die erforderliche Größe mit der gewünschten Sichtbehinderungsstärke bei Werbefirmen beschaffen. Vorteilhaft ist bei diesem Material die Mehrfachverwendbarkeit, wenn man nur sorgsam genug die auf die Sichtscheibe geklebte Folie wieder ablöst.
Sollte jemand Folien für die Vollmasken Panorama Nova, Futura oder FPS 7000 verwenden wollen, kann der die hier beigefügte Modellvorlage als Basis zum ausschneiden der Klebefolie oder der Prospektfolie benutzen. Eine Bauanleitung lässt diese Tätigkeit auch für ungeübte schnell erledigen.

Viel Erfolg in der Ausbildung mit der neuen Sichtbehinderung.

Ausbildung im Atemschutz

Definition

Umfasst die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgerätewart sowie einen Teil der Ausbildung zum Gerätewart der Feuerwehr. Einige Ausbildungsstellen bieten auch die Ausbildung von Atemschutzverantwortlichen mit an.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt an einer Landesfeuerwehrschule, gleichwertigen Einrichtungen, z. B. Hauptstelle Grubenrettungswesen und anerkannten Ausbildungsstätten, z. B. auf Kreisebene oder durch Industrie- und Handelskammern. Die Ausbildung zum Atemschutzgerätewart erfolgt an einer Landesfeuerwehrschule, gleichwertigen Einrichtung, z. B. Hauptstelle Grubenrettungswesen oder/und beim Hersteller der verwendeten Atemschutzgeräte.

Der positive Abschluss der Ausbildung und die erworbene Befähigung werden zum Dokumentieren testiert.

Wer darf ausbilden?

Name:

Gerhard Spindler und 68 weitere Anfrager

Frage:

In unserer Feuerwehr soll ein vom Kommandant willkürlich eingesetzter Kamerad die unsere Einsatzkräfte aus- und fortbilden. Der ist Truppführer und besitzt keine Qualifizierung in die Richtung Ausbilder. Ist das in Ordnung?

G. Spindler

Antwort

Hallo Kam. Spindler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Tja – da haben Sie eine interessante Frage aufgestellt „Wer darf bei der Feuerwehr ausbilden bzw. fortbilden?“. Dafür müssen wir zwei Ebenen betrachten. Zunächst die bundesdeutschen grundsätzlichen Regelungen. Die Details regeln dann aber die Festlegungen im jeweiligen Länderrecht.

Grundsätzlich

Verantwortlich für die Sicherheit ist immer der Arbeitgeber, in unserem Fall der öffentlichen Feuerwehr also der Bürgermeister bzw. sein Fachvertreter „Wehrleiter“ (Arbeitsschutzgesetz § 3). Die §§ 5 und 7 – 13 verpflichten den Arbeitgeber

  • zur Ermittlung der Gefährdungen und zu deren Kompensation
  • zur Übertragung von Sicherheitsaufgaben nur an nur gesundheitlich und fachlich befähigte Mitarbeiter für Sicherheitsaufgaben bei der Arbeit einsetzen

Nach PSA-Benutzerverordnung, § 3, sind die Nutzer u.a. in die Handhabung der PSA einzuweisen. Also obliegt es dem Bürgermeister bzw. seinem Fachvertreter Wehrleiter, befähigte Personen zur Einweisung der übrigen Nutzer zu bestimmen.

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Ausbildung und Fortbildung. Ausbilder müssen in einem Lehrgang befähigt werden, Fortbildung kann auch eine ausgebildete Führungskraft durch führen. Beide müssen aber vom Verantwortlichen (s.o.) bestätigt sein. D. h.:

  • für die Ausbildung beruft der Bürgermeister (in seiner Vertretung der Wehrleiter) den Ausbilder. Bei kreisübergreifender Ausbildung beruft der Kreisbrandmeister als Fachvertreter des Landrates.
  • Fortbildung im Atemschutz kann in Sachsen der Atemschutzgerätewart, der „Beauftragte AS“ oder ggf ein geeigneter Gruppen- oder Zugführer durchführen. Auch dieses Personal muss der Wehrleiter für die spezielle Fortbildung bestätigen (s.o.), z. B. im Jahresdienstplan.
Länderrecht, Beispiel Freistaat Sachsen

Gemäß § 3 SächsFwVO „Durchführung der Ausbildung“ erfolgt die Ausbildung in regelmäßigen Ausbildungs- und Übungsdiensten sowie in Lehrgängen in den Gemeinden, in Lehrgängen der Landkreise und der Landesfeuerwehrschule.

Die örtlichen Brandschutzbehörden sind sachlich für die Ausbildung zuständig. Zur Durchführung der

  1. Grundausbildung zum Truppmann,
  2. Ausbildung zum Truppführer, zum Atemschutzgeräteträger, zum Maschinisten für Löschfahrzeuge, zum Sprechfunker, zum Motorkettensägenführer und zum Sicherheitsbeauftragten,
  3. Ausbildung im Bereich der Jugendfeuerwehrarbeit sowie der Technischen Hilfe und der Brandbekämpfung nach Bahnunfällen

können sich in Sachsen die örtlichen Brandschutzbehörden der durch den Landkreis angebotenen Einrichtungen und Lehrgänge bedienen.

Die Ausbildung wird durch Ausbilder der Feuerwehren durchgeführt. Als Ausbilder der Feuerwehren darf nur eingesetzt werden, wer über die Laufbahnbefähigung für den mittleren, gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst verfügt oder einen Ausbilderlehrgang an der Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Aus- und Fortbildungseinrichtung erfolgreich absolviert hat. Nur der verfügt nachweisbar und durch Prüfung bestätigt die im Arbeitsschutzgesetz (s.o.) geforderte fachliche Befähigung.

Soweit die Ausbildung nicht in Lehrgängen der Gemeinden oder Landkreise erfolgen kann, wird die Ausbildung in Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule, einer vergleichbaren Aus- und Fortbildungseinrichtung oder als Außenlehrgang der Landesfeuerwehrschule durchgeführt.

Sollten wie von Ihnen geschildert minderqualifizierten Personen Fortbildungen durchführen, ist der Wehrleiter dafür verantwortlich. Entsprechend Arbeitsschutzgesetz §§ 15, 16, 17 haben Sie aber u.a. das Recht, Verstöße im Arbeitsschutz zu melden. Daher empfehle ich Ihnen, Ihre Feststellungen der Wehrleitung schriftlich mitzuteilen und um Informationen über den Umgang mit den von Ihnen geschilderten Zuständen zu bitten. Damit sind Sie z. B. bei Unfällen in Folge unzureichender Fortbildung vor Rechtsfolgen geschützt.

Damit hoffe ich, Ihnen geholfen zu haben.

W. Gabler

Ltr. Redaktion www.atemschutzlexikon.de

Weiterentwicklung am „Stand der Technik“

Definition

Wenn sich der anerkannte Stand der Technik z. B. von Persönlicher Schutzausrüstung soweit verbessert, das deren EG-Baumusterprüfbescheinigung zurückgezogen wird.

Erläuterung

Derartig weiterentwickelte PSA darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Sie muss einer neuen EG-Baumusterprüfung unterzogen werden. Die bereits in den Verkehr gebrachten persönlichen Schutzausrüstungen dieses Typs unterliegen aber dem Bestandsschutz und bleiben hiervon unbetroffen.

Neue Ausbildung – AS-Beauftragter

Name:

Gerd Tröge

Frage:

Gibt es in Deutschland tatsächlich Lehrgänge „Atemschutzbeauftragte“ und was wird darin gelehrt?

Antwort

Sehr geehrter Herr Tröge,

ja, es gibt solche Lehrgänge mit identischen Inhalten an einzelnen Landesfeuerwehrschulen.

Ab Herbst 2012 bietet z. B. die Landesfeuerwehrschule Sachsen diesen Lehrgang als „Beauftragter Atemschutz“ an. Auf Nachfrage bestätigte man der Redaktion, das in diesem Lehrgang innerhalb von 2 Tagen die Teilnehmer eine Ausbildung zum Ausführen von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Atemschutz erhalten, für deren Ausführung nicht unbedingt eine Atemschutzwerkstatt vorhanden sein muss und die Sachkunde des Atemschutzgerätewartes entbehrlich ist. Zu den Lehrgangsinhalten zählen:

  • Rechtsgrundlagen Atemschutz
  • Reinigen, Verwalten, Lagern
  • Atemluft, Druckluft, Druckbehälter
  • Hinweise zur Durchführung von Fortbildung der Atemschutzgeräteträger
  • Einsatzbereitschaft Atemschutzgeräte
  • einfache Fehlersuche
  • Vorgehensweise bei Gerätedefekten
  • Unfallverhütung
  • Wechsel Druckluftflasche, Wechsel Lungenautomat, Thermische Überlastung
  • vertiefende Gerätekunde

Ziel ist, die Leiter Freiwilliger Feuerwehren im Bereich AS zu entlasten und das Niveau der Sicherheit im Atemschutz weiter zu erhöhen.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Ausbildung – Belastungsübung

Definition:

Zur Übung von mit der Einsatztätigkeit vergleichbaren Tätigkeiten durch Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben in Atemschutzübungsanlagen (ASÜ). Die Belastungsübung ist entsprechend Feuerwehrdienstvorschrift 7 Atemschutz

  • Bestandteil der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben,
  • jährlich zu wiederholen und
  • in einem Übungsnachweis zu dokumentieren.

Erläuterung

Während der Belastungsübung werden den Atemschutzgeräteträgern körperliche Belastungen abverlangt (Belastungswerte) und Orientierungskenntnisse abgefordert.

Der Ablauf der Übung ist nicht vorgeschrieben. Bewährt hat sich jedoch:

  • Verrichten körperlicher Arbeit an zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Arbeitsraum der ASÜ,
  • Begehung der Orientierungsstrecke im abgedunkelten und vernebelten Übungsraum der ASÜ,
  • verrichten körperlicher Arbeit an zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Arbeitsraum der ASÜ.

Bildquelle: Dräger AG