Zusatzausrüstung (für Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehr)

Definition

Ausrüstung zur Ergänzung der Persönlicher Schutzausrüstung, die mit den Zielen:

  • Nutzungsfähigkeit der PSA oder deren Einsatzspektrum erweitern
  • Nutzung für den Benutzer zu erleichtern
  • Einsatzfähigkeit und Sicherheit des Trägers der PSA zu erhöhen

an zugelassener bzw. zertifizierter PSA nachträglich befestigt wurde.

Erläuterung

Dazu zählen u.a.:

  • Handsprechfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
  • Feuerwehrleine
  • Helmlampe
  • Orientierungsleine
  • Rettungsmesser bzw. -schere
  • Bandschlinge, auch als Behelfsrettungsmittel
  • Kennzeichnungsmaterial
  • Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen
  • Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
  • Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500.

Bildquelle: DGUV

Zubehör (an PSA)

Definition

Notwendiges bzw. sinnvolles Zubehör an der PSA, um den Einsatz zu ermöglichen oder für den Atemschutzgeräteträger zu erleichtern.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Liste an zusätzlicher PSA ist lang – dazu zählen z.B.

  • Handfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
  • Wärmebildkamera
  • Feuerwehrleine
  • Rettungsmesser bzw. -schere
  • Bandschlinge (auch als Behelfsrettungsmittel)
  • Kennzeichnungsmaterial
  • Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen-Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
  • Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500