Definition
bei Vollmasken, bestehend aus einem Stirn-, zwei Schläfen- und zwei Wangenbändern.
Erläuterung
Jedes Band ist am Maskenkörper lösbar befestigt, bei einer Maske für den Einsatz zu Rettungszwecken bzw. für die Feuerwehr nach DIN EN 136-3 mit Schnellverschlüssen. Die Bänderung wird in einer so genannten Spinne zusammengeführt. Die sitzt bei angelegter Vollmaske auf dem Hinterkopf des Atemschutzgeräteträgers.
Bildquelle: Dräger AG