Wer darf einen Flaschenwechsel durchführen?

Frage

Hallo Team von Atemschutzlexikon.com,

mich erreichen immer wieder Fragen ob die Einsatzkraft ihre Atemluftflasche selber wechseln darf oder nur ein Atemschutzgerätewart – könnt ihr mir da weiterhelfen?

Antwort & Erläuterung

Vielen Dank für ihre Frage!

Grundlegend ist zu sagen, dass jeder Atemschutzgeräteträger nach seinem Grundlehrgang & der jährlichen Unterweisung befähigt ist, die Druckluftflasche am Pressluftatmer zu tauschen.

Hierbei gilt zu beachten, dass der Pressluftatmer laut Herrsteller nach der Nutzung zur Aufbereitung & Prüfung einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden muss.
Ein Flaschenwechsel darf also nur erfolgen, wenn der Pressluftatmer:
– nicht thermisch beaufschlagt wurde
– mechanisch belastet wurde
– chemisch belastet wurde
– starke Verschmutzung aufweist
– Auffälligkeiten bei der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle auftauchen

Trifft einer der gennanten Punkte zu, ist ein Flaschenwechsel nicht empfehlenswert!

Wer darf die Maskenbrille montieren?

Frage

Darf das Brillengestell für eine Maskenbrille nur von einem Atemschzugerätewart in die Maske eingebaut werden oder darf dies auch durch den Atemschutzgeräteträger (welcher die Maske selbst nutzt) durchgeführt werden?

Antwort & Erläuterung

Grundlegend ja, der Atemschutzgeräteträger darf seine Maskenbrille selbstständig einbauen. Er sollte hierzu eine Unterweisung eines Atemschutzgerätewartes erhalten haben.
Unabhängig vom Ein- bzw. Ausbau der Maskenbrille, sollte jeder Atemschutzgeräteträger, der eine Sehhilfe benötigt mit der Bauweise vertraut sein. Sollte z.B. bei der Einsatzkurzkontrolle auffallen, dass die Maskenbrille verrutscht ist oder ähnliches, kann der Atemschutzgeräteträger selbst Hand anlegen & das Problem kurzfristig selber lösen.

Allerdings sollte man im Sinne der Reinigung & Desinfektion die Maskenbrille mit in den Aufbereitungsprozess der Maske aufnehmen. Eine Montage durch den Atemschutzgerätewart bietet sich vor dem einschweißen der persönlichen Maske dann natürlich an.

Grundlage für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern geändert  in „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“

Grundlage für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern geändert  in „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ –  keine Änderungen an den Inhalter der G 26-Untersuchungen, Erläuterungen und kostenlose Vordrucke für Ärztliche Bescheinigungen hier.

Aenderung-der-Grundlage-fuer-Eignungsuntersuchung

Untersuchung-Eignungstest-Vorlage