Hinweise zum Transport von Atemschutzgeräten und Druckluftflaschen

Name:

S. Valtin, V. Lüttker, R. Prüß, T. Angerer

Frage:

In zeitlich vorbestimmten Abständen müssen die luftführenden Teile des Pressluftamers zur Sachverständigenpüfung an den Hersteller eingeschickt werden. In welchen Zustand muss ich die Teile bringen, um Sie mit dem Paketdienst befördern zu lassen? In welchem Zustand müssen Atemschutzgeräte und Vollmasken sein, wenn ich die in die 25 km entfernte Atemschutzwerkstatt fahre?

Antwort

Grundsätzlich nehmen die Hersteller nur nachweisbar saubere und ausreichend desinfizierte Atemschutzgeräte zur Sachverständigenprüfung an. Dabei sollten Sie die Atemschutzgeräte

  • geschützt vor mechanischen Belastungen
  • geschützt vor Verschmutzung
  • ausreichend deklariert entsprechend Herstellerforderung

für den Transport verpacken.

Für Ihren Transport in die Atemschutzwerkstatt sollten Sie zumindest beachten, dass die Pressluftatmer mit Druckluftflaschen sicher vor Ortsveränderungen zur Ladebordwand oder zueinander und genauso wie die Vollmasken geschützt vor mechanischen Belastungen und Verschmutzung zu transportieren sind.

Die Druckluftflaschen sollten bei jeglichem Transport zum Hersteller oder zur Atemschutzwerkstatt mit einem Restdruck von etwa 2 bar gefüllt sein. Entsprechend ADR, Abschnitt 1.1.3.2 c) (siehe Anlage) sind sie so von der ADR freigestellt und besitzen mit ihrem Restdruck immer noch genügend Schutz gegen das Eindringen z. B. feuchter Umgebungsluft.

Werden die Druckluftflaschen separat vom Pressluftatmer transportiert

  • müssen die sicher vor Ortsveränderungen zur Ladebordwand oder zueinander
  • geschützt vor mechanischen Belastungen
  • geschützt vor Verschmutzung
  • die Ventile mit dem Flaschenstopfen verschlossen
  • etwa 2 bar unter Restdruck stehend

transportiert werden.

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion www.atemschutzlexikon.de

Anlage

Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (Stand: 01.01.2013)

1.1.3.2 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:

c) Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen- und Apparateteile.

Hinweis zu 2.2.2.1 Kriterien für Begriff „Klasse 2: Gase“

Der Begriff der Klasse 2 umfasst reine Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten. Gase sind Stoffe, die a) bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3 bar) haben oder b) bei 20 °C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind. … (Auszug aus ADR, Abschnitte 1.1.3.2 und 2.2.2.1)

Druckluftflasche – Flaschenverschluss

Definition

Verschlussstopfen für Flaschenventile zum Schutz des Gewindes und des Flaschenventils beim Transport der Flaschen.

Erläuterung

Beim unbeabsichtigten Öffnen der Flasche verhindert der Flaschenverschluss ein unkontrolliertes Abströmen des Flascheninhaltes. Flaschenverschlüsse unterscheiden sich in solche für Ventile von Druckluftflaschen mit 200 bar Nenndruck und solche für Ventile von Druckluftflaschen mit 300 bar Nenndruck.

Druckluftflasche – Flaschenventilanschluss

Definition

hier wird der Hochdruckanschluss des Druckminderes vom Pressluftatmer angeschlossen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Ausführung erfolgt nach DIN EN 144 -2 Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Teil 2: Gewindeverbindung am Ausgangsstutzen; mit Gewinde 3/8 Zoll für 200 bar bzw. 300 bar (Handanschluss).

Druckluftflasche -Flaschendruckprüfung

Definition

Die Flaschendruckprüfung ist die Ermittlung des jeweils aktuellen Gasdrucks in der Druckluftflasche. Im Atemschutz lässt sich damit auf die noch im Atemschutzgerät vorhandenen Menge an z. B. Atemluft schlussfolgern.

Erläuterung

Zum Prüfen des Flaschendrucks verfügen Atemschutzgeräte über analoge Messgeräte, z. B. Manometer, digitale Messgeräte, z. B. der Bodyguard, oder Anzeigen, z. B. ein Head-Up-Display in einer Vollmaske. Beim Tragen von Atemschutzgeräten ist der Atemschutzgeräteträger für die ordnungsgemäße Flaschendruckprüfung verantwortlich.

Im Atemschutz ist die Flaschendruckprüfung vor Beginn der Benutzung des Atemschutzgerätes, in festgelegten Abständen und bei Veränderungen der Einsatzlage durchzuführen, dem Einsatzleiter zu melden sowie von der Atemschutzüberwachung zu registrieren.

Bildquelle: Dräger AG

Druckluftflasche – Flaschendruck

Definition

Flaschendruck ist der jeweilige Gasdruck in einem Druckbehälter (Druckluftflasche) und nimmt über die Gebrauchsdauer des Atemschutzgerätes je nach Verbrauch ab.

Erläuterung

Der Flaschendruck bei Atemschutzgeräten beträgt als Nenndruck meist 200 oder 300 bar je nach Druckluft- bzw. Druckgasflasche. Er sollte nie unter 2 bar abgesenkt werden, um ein Eindringen von Fremdstoffen und Feuchtigkeit auszuschließen. Bei einem Flaschendruck von 55 ± 5 bar muss beim Atemschutzgerät eine akustische und/oder optische Warnung ansprechen.

Bildquelle: Dräger AG

Druckluftflasche

Definition

Behälter aus Stahl, Aluminium, Kunststoff oder Kohlefaser-Verbundwerkstoff (CFK) zur Bevorratung und zum Mitführen von Druckluft, auch von Atemluft.

Erläuterung

Druckluftflaschen gibt es in einer Vielzahl von Inhalt, Anzahl pro Pressluftatmer, Fülldruck und Atemluftvorrat. Für Pressluftatmer werden Stahl und CFK-Werkstoffe bevorzugt.

Druckluftflaschen von Behältergeräten mit Druckluft (Pressluftatmer, PA):
Inhalt der Flaschen [l]Anzahl der Flaschen je IsoliergerätFülldruck [bar]WerkstoffAtemluftvorrat je Flasche [l]
4,02 erforderlich200Stahl800
4,7 2 erforderlich 200CFK940
6,0 1 erforderlich 300Stahl1.666
6,0 1 erforderlich 300Leicht-stahl1.666
6,0 1 erforderlich 300CFK1.666
6,0 1 erforderlich 300CFK1.666
6,8 2 möglich300CFK1.870
6,8 2 möglich300CFK1.870

CFK = Kohlefaser-Verbundwerkstoff

Leichtstahl = hochvergüteter, hochfester Stahl

Farbe: Für den Flaschenkörper signalgelb (RAL 1003); für die Flaschenschulter schwarz-weiß-segmentiert (RAL tiefschwarz: 9005, RAL reinweiß: 9010)

Druckluftflasche – Flaschenventil

Definition

ist in die Druckluftflasche eingeschraubt und dient zum Öffnen und Schließen der Flasche; Ausführung für 200 bar bzw. 300 bar nach DIN EN 144 Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile

Erläuterung

Je nach der Form des Gewindes zum Einschrauben in die Druckluftflasche bezeichnet man die Ventile als kleinkonische und zylindrische Flaschenventile. Sie müssen im eingeschraubten Zustand einer Belastung mit der Mindestschlagenergie von 120 J standhalten.

Das Gewinde am Einschraubstutzen des Flaschenventils in die Flasche entspricht DIN EN 144-1 Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Gewindeverbindung am Einschraubstutzen; das Gewinde am Ausgangsstutzen entspricht DIN EN 144 -2 Atemschutzgeräte – Gasflaschenventile – Gewindeverbindung am Ausgangsstutzen.

Bildquelle: Dräger AG