Feuerwehr – Schutzhelm

Definition

ist ein wesentlicher Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz nach DIN EN 443. Er schützt den empfindlichen Kopf vor Verletzungen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Nach § 12 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV 7.13) müssen den Feuerwehrangehörigen Feuerwehrhelme mit Nackenschutz zur Verfügung gestellt werden.

Die DIN EN 443 unterscheidet zwischen den Arten A und B der Feuerwehrschutzhelme je nach Art des bedeckten Bereiches:
  • A: Mindestschutzbereich als Halbschale oberhalb Ohrbereich,
  • B: Vollschutzbereich mit Abdeckung des Ohrbereiches.

Feuerwehr – Schutzhandschuhe

Definition

Schutzhandschuhe nach DIN EN 659 sind Teile der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz.

Erläuterung

Feuerwehrschutzhandschuhe müssen der Einsatzkraft den Handschutz bieten entsprechend der genormten Anforderungen zum Schrumpfschutz bei Hitze und Nässe, befristeten Durchdringungsschutz gegen flüssige Chemikalien, Schutz gegen mechanische Belastungen wie Abrieb, Weiterreißfestigkeit und Stichfestigkeit.

Bildquelle: Dräger AG

Feuerwehr – Schutzschuhwerk

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren im Fußbereich während des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz als Schuhwerk in Form von Stiefeln oder hohen Schuhen.

Bildquelle: haix.de

Erläuterung

Feuerwehrschutzschuhwerk ist im Zehenbereich mit einer Schutzkappe aus Stahl Aluminium, Titan oder Kunststoff und mit durchtrittsicheren Sohlen ausgestattet.

Feuerwehrsicherheitsschuhwerk muss über einen Schnellverschluss, z. B. als Reißverschluss ausgestattet sein und den Anforderungen der DIN EN ISO 20345 und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Außerdem sollten für den Einsatzdienst Schuhe der Schutzklasse S3 (Leder) genutzt werden.

Feuerwehr – Schutzkleidung

Definition

Üblich ist eine reflektierende Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469 oder nach HuPF (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung), neu auch nach DIN EN 1486 zur Ausrüstung von Feuerwehrkräften. Sie stellt höchste Anforderungen an Material und Verarbeitung, um die Einwirkungen bei Einsätzen effektiv kompensieren zu können.

Erläuterung

Die HuPF als Ausführungsnorm legt fest, wie die übergeordnete Anforderungsnorm DIN EN 469 ausgeführt werden soll.

Die DIN EN 1486 legt Anforderungen an reflektierende Schutzkleidung fest, die für besonders intensive und kurzzeitige Brandbekämpfung geeignet ist.

Bildquelle: Dräger AG

Hinweise auf Probleme beim Befestigen von Zusatzausrüstung an einer PSA

Name:

Jan T.

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren.
Auf meine Frage bezüglich einer Zulassung des Totmannmelders Dräger-Bodyguard 1000 in Verbindung mit einem Auer (Air MaXX SL) Atemschutzgerät, bin ich an Ihre Adresse verwiesen worden.

Die Frage ist, dürfen diese am Gurt des Atemschutzgerätes befestigt werden, oder findet dadurch eine grundlegende bauliche Veränderung statt? Falls eine Kombination möglich ist, wo steht geschrieben, was an einem Atemschutzgerät, in welcher Form, befestigt werden darf?
Danke für Ihre Antwort.

Jan T
Wehrführer

Antwort

Sehr geehrter Kam. T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu deren Beantwortung möchte ich zu nächst kurz den rechtlichen Hintergrund der Problematik erläutern.

Sie möchten eine Zusatzausrüstung (Dräger-Bodyguard 1000) an einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), dem Pressluftamer (Air MaXX SL) der MSA Auer GmbH, befestigen. Das bedeutet, Sie möchten selbstständig eine Veränderung einer zugelassenen, zertifizierten PSA vornehmen, also eine grundsätzliche bauliche Veränderung vornehmen. Das ist nicht ohne weiteres möglich. Das Anbringen der Zusatzausrüstung Dräger-Bodyguard 1000 würde aus dem zugelassenen Pressluftamer Air MaXX SL eine neue, nicht zertifizierte PSA entwickeln. Sie würden also eine neue PSA schaffen.

Wollen Sie aber auf die für den Atemschutzeinsatz sehr wichtige Zusatzausrüstung nicht ver-zichten, muss entweder:

a) der Hersteller der PSA die Übereinstimmung der Kombination aus der PSA mit der angebrachten Zusatzausrüstung nach der Richtlinie 89/686/EWG prüfen und zertifizieren lassen (Idealfall) oder

b) der Träger der Feuerwehr selbst muss prüfen, z. B. in Form einer Gefährdungsbeurteilung, ob die Kombination aus der PSA mit der angebrachten Zusatzausrüstung die Schutzwirkung PSA beeinträchtigt und die grundlegenden Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Anhanges II der Richtlinie 89/686/EWG weiterhin eingehalten werden. Dabei prüft er auch, das der gewählte Ort der Anbringung nicht die Sicherheit gefährdet.

Diese Überprüfung ist zu dokumentieren. Dabei können die Bewertungskriterien der neuen vfdb Richtlinie 0820 „Zusatzausrüstung an Persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr“ herangezogen werden.

Die Kombination von Zusatzausrüstung Dräger-Bodygard 1000 und Pressluftamer Air MaXX SL darf die PSA Pressluftamer Air MaXX SL in seinen Schutzeigenschaften nicht beeinträchtigen und den Benutzer in dieser Kombination nicht gefährden.

Deshalb muss also der Träger Ihrer Feuerwehr durch eine Gefährdungs-beurteilung feststellen bzw. feststellen lassen und prüfen, ob die Schutzwirkung der PSA weiterhin gegeben ist und die grundlegenden Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Anhanges II der Richtlinie 89/686/EWG sowie die Anforderungen der EG-Baumuster-prüfung zugrundeliegenden Normen weiterhin eingehalten werden. Der Träger der Feuerwehr übernimmt die Pflichten des Herstellers dieser neu geschaffenen PSA.

Diese Beurteilung und Prüfung ist zu dokumentieren (siehe Bild 1).

Bild 1 Anforderungen an die Kombination von Zusatzausrüstung und PSA bei Kombination durch die Feuerwehr

Entsprechend Bild 2 kann der der Träger der Feuerwehr bzw. sein Beauftragter aber auch eine Gefährdungsbeurteilung mit eigener Eignungsbestätigung unter Verwendung der vfdb Richtlinie 0820 durchführen bzw. durchführen lassen.

Bild 2 Anforderungen an die Kombination von Zusatzausrüstung und PSA unter Verwendung vfdb Richtlinie 0820, Abs. 4.3.2 und Abs. 5

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion

Schutzkleidung

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung. Schutzkleidung ist eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen. Wird sie mit Atemschutz getragen, müssen beide kompatibel zu einander sein.

Schutzbrille

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung zum Schutz der Augen gegen Gefahren, zum Beispiel durch Metallfunken beim Einsatz der Trennschleifmaschine oder beim Glasmanagement während der Rettung aus verunfallten Fahrzeugen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Schutzbrillen können kombiniert mit dem Gesichtsschutz verwendet werden. Das Tragen einer Vollmaske ersetzt die Schutzbrille.Beim Einsatz des Brennschneidgerätes bzw. Plasmaschneidgerätes sind speziell hierfür vorgesehene, zum Zubehör des Gerätes gehörende Schutzbrillen zu tragen. Diese schützen die Augen vor Fremdkörpern und vor UV-Strahlung.

Zusatzausrüstung (für Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehr)

Definition

Ausrüstung zur Ergänzung der Persönlicher Schutzausrüstung, die mit den Zielen:

  • Nutzungsfähigkeit der PSA oder deren Einsatzspektrum erweitern
  • Nutzung für den Benutzer zu erleichtern
  • Einsatzfähigkeit und Sicherheit des Trägers der PSA zu erhöhen

an zugelassener bzw. zertifizierter PSA nachträglich befestigt wurde.

Erläuterung

Dazu zählen u.a.:

  • Handsprechfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
  • Feuerwehrleine
  • Helmlampe
  • Orientierungsleine
  • Rettungsmesser bzw. -schere
  • Bandschlinge, auch als Behelfsrettungsmittel
  • Kennzeichnungsmaterial
  • Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen
  • Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
  • Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500.

Bildquelle: DGUV

Zubehör (an PSA)

Definition

Notwendiges bzw. sinnvolles Zubehör an der PSA, um den Einsatz zu ermöglichen oder für den Atemschutzgeräteträger zu erleichtern.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Liste an zusätzlicher PSA ist lang – dazu zählen z.B.

  • Handfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
  • Wärmebildkamera
  • Feuerwehrleine
  • Rettungsmesser bzw. -schere
  • Bandschlinge (auch als Behelfsrettungsmittel)
  • Kennzeichnungsmaterial
  • Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen-Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
  • Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500

Beflammung

Definition

ist das Aussetzen eines Produktes mehrerer offener Flammen, z. B. der „Flame-Engulfment-Prüfung“ der Pressluftatmer nach DIN EN 137.

Erläuterung

Die Beflammungszeit ist die Dauer der Beflammung, der ein Produkt ausgesetzt ist. Mittels „Flame-Engulfment-Prüfung“ werden Pressluftatmer während der Zertifizierung auf Flammen- und Hitzeverträglichkeit geprüft. Diese Prüfung ist eine Einmalprüfung, weil die geprüften Geräte nicht weiter verwendet werden.

Bild: Beflammung nach EN 137 und EN 136-3 (Quelle: Dekra)

Gewährleistung der Sicherheit von PSA bei Verschleiß

Name:

35 gleichartige Anfragen zum Thema Verschleiß an PSA

Frage:

Liebes Atemschutzlexikon-Team,

wir benutzen Pressluftatmer, u.a. PA 94, PA 94+, BD 96 und BDmini. Bei einigen davon sind die Oberstoffe der Begurtungen verschlissen, z. B. eingerissen und aufgescheuert. Vom zuständigen Feuerwehrtechnischen Zentrum unseres Landkreises bekam ich auf meine Nachfrage zur Sicherheitslage die Antwort, dass die Mängel nicht sicherheitsrelevant sind. Ihrer Meinung nach können die Geräte noch weiterhin im Einsatz benutzt werden. Wärme und Beflammung wären auch kein Problem. Der intervallmäßige Wechsel der Begurtung würde ohne turnusmäßig vollzogen. Ist der Defekt der Begurtung wirklich nicht schlimm? Kann ich meine Atemschutzgeräteträger im Einsatzfall bedenkenlos in den Gefahrenbereich gehen lassen? Nach wieviel Jahren sollte die Begurtung gewechselt werden?

(Text redaktionell gekürzt und leicht geändert)

Antwort:

Thematisch ähnliche Anfragen erreichten www.atemschutzlexikon.de zur Abnutzung an Tragetaschen von Rettungsgeräten, Chemikalienschutzanzügen und Regenerationsgeräten. Die nachfolgende Antwort trifft dafür gleichartig zu.

Vielen Dank für Ihre Frage an www.atemschutzlexikon.de. Sie sprechen darin ein schweres Problem an. Wie verfährt man mit PSA, die Verschleißerscheinungen aufweist. Dafür gibt es keine einheitliche Lösung.

Bei Verschleiß der Tragevorrichtung (auch: Begurtung) eines Pressluftatmers gibt es allerdings klare Rahmenregelungen. Entsprechend der Richtlinie vfdb RL 0840 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren, Tabelle 3 und Abschnitt 3.4 sind Pressluftatmer mit Tragevorrichtung, ohne Lungenautomat und Flasche aller 6 Jahre einer Grundüberholung durch den Gerätehersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Personen zu unterziehen. Spätestens dabei hätte Ihr FTZ den Mangel erkennen und erforderlichenfalls die verschlissenen Begurtungsteile auswechseln müssen.

Wenn der Schutzstoff bzw. Überzug der Begurtung verschlissen ist, entspricht er nicht mehr den Bedingungen, den die Begurtung während der Zertifizierung und Zulassung des Pressluftatmers hatte. Damals wurden auch die Einflüsse von z. B. Wärmestrahlung und Beflammung auf den Pressluftatmer geprüft. Ob die bei der Zertifizierung erreichten Sicherheiten gegen thermische Belastung bei dem geschilderten Abnutzungsgrad noch erreicht werden, lässt sich nach augenscheinlicher Kontrolle der verschlissenen Begurtung sicher nicht beurteilen. Wer kann den einschätzen, ob Ihre Pressluftatmer bei starker Brandauswirkung noch sicher vom Atemschutzgeräteträger (ASGT) getragen werden kann oder ob die Gefahr besteht, z. B. durch einwirkende Zugkräfte abgerissen zu werden?

Erforderlichenfalls kann man die Sicherheit im Rahmen einer Gefahrenanalyse nach Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 2 prüfen. Dazu benötigen Sie aber apparative Voraussetzungen zur Quantifizierung der mechanischen Stabilität bei thermischer Belastung. Ich empfehle Ihnen im Interesse der Sicherheit Ihrer ASGT, den wohl ohnehin anstehenden Begurtungswechsel vorzuziehen.

Beste Grüße

W. Gabler

Ltr. ASL

Verschleiß an PA Bauchgurt