Arbeiten in Druckluft

Definition

Arbeiten und Aufsichtstätigkeiten in Räumen, in denen ein Überdruck mittels Druckluft von mehr als 0,1bar
herrscht. Dieser Druck wird als Arbeitsdruck bezeichnet.

Erläuterung

Die Arbeiten in Druckluft werden durch die „Verordnung über Arbeiten in Druckluft“ (Druckluftverordnung (DruckLV)) geregelt.

Quelle: DGUV I 201-067

Arbeitsdruck (nach DGUV I 201-067)

Definition

Überdruck, der über den atmosphärischen Druck hinausgeht. Dieser wird in der DruckLV in „bar“ angegeben.

Erläuterung

Der Absolutdruck stellt die Summe aus atmosphärischem Druck und Überdruck dar. Dieser wird bei Arbeiten in Druckluft in Deutschland i.d.R. nicht angegeben, und wenn doch, dann i.d.R. tatsächlich „Absolutdruck“ genannt. In anderen Ländern wird allerdings häufig der
Absolutdruck genannt, ohne dass dies direkt erkennbar ist.

Quelle: DGUV I 201-067

Druckluft

Definition

Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1bar.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

siehe auch §2 (2), DruckLV.