Englisch R

DeutschEnglisch
radioaktive Stofferadioactive substances
Rauchfume
Rauchdurchzündungsanlageflash-over simulation system
Reaktionswärmeheat of reaction
Rechte-Hand-Sucheright-hand search
Regeleinrichtungcontrol means
Regelventilcontrol valve
Regenerationsgerätclosed-circuit breathing apparatus
Regenerationsgerät – Chemikalsauerstoffschutzgerät KO2 Kaself-contained closed-circuit oxygen breathing apparatus, oxygen generating type
Regenerationsgerät – Chemikalsauerstoffschutzgerät NaClO3self-contained closed-circuit oxygen breathing apparatus, oxygen generating type
Regenerationsgerät – chemisch gebundener Sauerstoffself-contained closed-circuit oxygen breathing apparatus, oxygen generating type
Regenerationsgerät – mit Drucksauerstoff für Arbeit und Rettung  self-contained closed-circuit oxygen breathing apparatus, compressed oxygen type
Regenerationsgerät – Kurzzeit-Drucksauerstoffgerätself-contained closed-circuit oxygen breathing apparatus, compressed oxygen type
Regenerationsgerät – Regenerationspatroneclosed-circuit breathing apparatus – regeneration cartridge
Registrierung im Atemschutzeinsatzregistration during operations
Reichweitenüberwachungcontrol of radio communication radius
Reinigungsmittelcleaning agent
Reißkrafttensile strength
relative LuftfeuchtigkeitRelative Humidity
Reißverschluss – gasdichtzip fastener
Repeaterrepeater 
Reserve-Pressluftatmerstand-by compressed air breathing apparatus
respiratorischer Quotientrespiratory quotient
Restdruckresidual pressure
Restdruckwarnerresidual pressure warning device
Resteinsatzzeitremaining operation period
Rettenrescue 
Rettungrescue
Rettungsgerät rescue apparatus
Rettungsketterescue chain 
Rettungs-Pressluftatmerself contained breathing apparatus, compressed air, closed circuit for escape
Rettungsmuldehard-sided rescue tray
Rettungstrupprescue team
Rettungswindelrescue cloth (folded like a nappy)
Richtlinie zur Einsatzplanung in NotfällenEmergency Response Preparation Guideline
Risikorisk 
Risikobewertungrisk assessment 
Risikoberechnungrisk analysis 
rote Blutkörperchenred blood cells
Rotationsgebläseeccentric vane blower
Rückentrageplatteback plate
Rückwegway back
Rückwegsicherungsecuring the retreat 
Rückzugsbedingungenretreat conditions
Rückzugsdruckretreat pressure
Rückzugsignalretreat warning signal
Rückzugszeitretreat time
Rütteltestvibration test

Englisch S

DeutschEnglisch
Sachkundiger  specialist
Sachverständigerexpert
Sachverständigenprüfungexpert test
Sanitätsaufsichtofficer supervising health ministrations
Sauerstoffoxygen
Sauerstoffbedarfoxygen demand
Sauerstoff-Dosierungoxygen dosage
Sauerstoffinhalationsgerätoxygen inhaler
Sauerstoffmangeloxygen deficiency
Sauerstoffmangelatmunganoxia respiration
Sauerstoff-Selbstretter mit Haubeoxygen self-rescuer with hood
Sauerstoffträgeroxidant
Saugschlauchgerät – Saugschlauchfresh air negative pressure device – suction hose
Saugschlauchgerätfresh air negative pressure device
Schalldruckpegelsound pressure level
Schlauchgerätfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus
Schlauchgerät – Anwärmenfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – preheating
Schlauchgerät -Atemluftversorgungfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – breathable air supply
Schlauchgerät – Einsatzbereichfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – application range
Schlauchgeräte – Einteilung fresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – classification
Schlauchgerät -Leichtschlauchgerätfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – light duty air line device
Schlauchgerät – Luftvorwärmerfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – air preheater
Schlauchgerät – Mindestvolumenstromfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – minimum flow rate
Schlauchgerät – Ortsabhängigkeitfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – local dependency
Schlauchgerät – Warneinrichtungfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – warning device
Schlauchgerät – Wasserabscheiderfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – water separator
Schlauchgerät -Zeitunabhängigkeitfresh air hose, or compressed air line breathing apparatus – independence of time
Schlauchtrupphose squad
Schleimhaut    mucous membrane
Schleuselock (in training galleries)
Schlupfinward leakage
Schlüsselschalterkey switch
Schraubfilterscrew filter
Schraubverbindungscrew threaded connection
Schutzfaktorprotection factor
Schutzhaubeprotective hood
Schutzkappe für Gasflascheprotective cap for compressed gas cylinder
Schutzklasseprotection class
Schutzmaßnahmeprotective measures
Schutzverlustloss of protection
schwere Ausführung CSAheavy duty CPS
Seitenanschlussside connector (chemical protective suit)
Selbstretter – Behältergeräte mit DruckluftSelf-rescuer – self-contained open-circuit compressed air breathing apparatus with full face mask or mouthpiece
Selbstretter – Brandfluchthaubeself-rescuer – smoke hood
Selbstretter -Drucksauerstoffselbstretterself-rescuer – compressed oxygen escape apparatus
Selbstretter – Filterselbstretterself-rescuer – filter self-rescuer
Selbstretter – Fluchtfiltergeräteself-rescuer .- filter self-rescuer
Selbstretter – lungenautomatische Behältergeräteself-recuer, lung-governed self-contained open-circuit compressed air breathing apparatus
Selbstretter – Prüfungself-rescuer .- testing
Selbstretter – Regenerationsgerät mit Chemikalsauerstoff KO2self-recuer, lung-governed self-contained open-circuit compressed air breathing apparatus
Selbstretter – Regenerationsgerät mitChemikalsauerstoff NaClO3self-rescuer, self-contained closed-circuit oxygen breathing apparatus, oxygen generating type
Selbstretter -Sauerstoffselbstretter mit Haubeself-rescuer – oxygen self-rescuer with hood
Selbstretter – Übungsgerätself-rescuer – training device
Selbstretter – Unterweisungself-rescuer – instruction
Selbstrettungself-rescue
Sicherheitseinrichtungensafety facilities (in training galleries)
Sicherheitsventilpressure reducer safety valve
Sicherheitstruppsafety squad
Sicherheitsbeauftragtesafety officer
Sicherheitsbereichsafety area
Sicherheitsdatenblättersafety data sheets
Sichtfeldfield of vision
Sichtprüfungvisual inspection
Sicht-, Dicht- und Funktionskontrollevisual inspection, leak tightness and function check
Sichtscheibeeyepiece (chemical protective suit)
Siegelseal
Soll-Ist-Vergleichtarget-performance comparison
Sorptionsorption
SozialgesetzbuchSocial Security Code
Sprechfunkradiotelephony
Sprechmembranspeech diaphragm
Sporenspores
Stand der Technikstate-of-the-art
statischer Druckstatic pressure
Staubdust
staubdichtdust-proof
Staubfilterdust filter
Staudruckdynamic pressure
Steckanschlussplug-in connection
Steckfilterinsert filter
Steckfilteraufnahmeinsert filter cartridge
Steuerpultcontrol panel
Steuerventilcontrol valve
Stickstoffnitrogen
Stirnbandfront strap
störungsfreitrouble-free
Stress stress
Strahlenschutzradiation protection
Such- und Rettungstaktiksearch and rescue (SAR) tactics
Stützpunktfeuerwehrbase fire brigade
Symptom         symptom
SX-FilterSX filter
Systolesystole

Englisch T

DeutschEnglisch
Tagtag
Tauchertechnikdiving technology
Taupunktdew point
Technische Unterlagentechnical documentation
Teilkörperschutzpartial body protection
Telemetrietelemetry
Temperaturtemperature
Temperaturanzeigetemperature display
Temperaturbeständigkeit        resistance to temperature
Temperaturprüfungtemperature test
Temperaturschwellenwarnungtemperature threshold warning
Tensidetensides
Thrombozytenthrombozyt
Totmannmelder (Bewegungsmelder)motion distress unit
Totraumdead space
Tragebandcarrying strap (neck strap)
Tragegestellcarrying frame
Trägermaterial base material
Tragevorrichtungbody harness
Tragezeitbegrenzung limitation of wearing period
Training – heißestraining, hot
Transpondertransponder
Transport – Blutgasetransport of blood gas
Transportbeständigkeit trennbarer Filtertransport resistance separable filter
Trennung von Funkkanälenselection of radio channels
Truppführersquad leader
Toxinetoxins
T-StückT-piece
turbulente Luftströmungturbulent air flow
Typschildtype identifying mark

Englisch U

DeutschEnglisch
Überdruckpositive pressure
Überdruckpressluftatmerself-contained open-circuit compressed air breathing apparatus – positive pressure
Überdruckprüfungpositive pressure test
Überwachungmonitoring
Überwachungssicherheitcontrol safety
Überwachungsbrett/-tafelcontrol panel 
Überwachungstafelbreathing protection control board
Übungsgerätetraining devices
Übungsleitertrainer 
Übungsraumtraining room
Übungsstrecketraining route
Ultraschallultrasound
Ultraschall-Reinigungsgerätultrasonic cleaning apparatus
Umfüllpumpe Sauerstoffoxygen compressor
Umgebungsluftambient air
Umluftabhängiges Atemschutzgerätambient air dependent respiratory protective device
Umluftunabhängiges Atemschutzgerätambient air independent respiratory protective device
Undichtigkeitleakage
Unfallanzeigeaccident report 
Unfallverhütungsvorschriftaccident prevention regulations
Unfallversicherungaccident insurance 
Unglücksfallcasualty 
ungekapselte Filterunencapsulated filter
Unterdruckprüfungnegative pressure test
Unterweisunginstruction
Unversehrtheit, mechanischemechanical robustness

Englisch V

DeutschEnglisch
Verantwortlicher Atemschutzrespiratory protection officer
verantwortliche Führungskraftexecutive in charge
Verbindungsstückconnecting piece
Verbindungsstück mit Regelventilcoupling and continuous flow valve
Verfallsdatumexpiration date
Vergiftungintoxication
Verhältnismäßigkeit, Grundsatz der –proportionality, principle of…
Verschlussstopfensealing plug
versicherte Tätigkeitinsured occupation
Versuchspersontest subject
Verunreinigungcontaminant
Verwendungsdauerusage period
vfdb-Richtlinievfdb guideline
Virenviruses
Vollmaskefull face mask
Vollmaske – Dichtigkeitfull face mask – leak test
Vollmaske – Dichtliniefull face mask – revert seal
Vollmaske – Dichtprüfung  full face mask – leackage test
Vollmaske – Dichtrahmenfull face mask – sealing frame
Vollmaske – für Einwegatmungfull face mask for one-way breathing
Vollmaske – Leckagefull face mask – sealing frame
Vollmaske – Maskeninnenraumfull face mask – inner mask
Vollmaske – Normaldruckfull face mask normal pressure
Vollmaske – Prüfungfull face mask – testing
Vollmaske – Überdruckfull face mask positive pressure
Vollmaske – Zubehörfull face mask – accessories
Vollschutzinherent protection
Voralarmpre-alarm
Vorbehandlung von Atemschutzgerätenpretreatment
Vorkammershroud (of an exhalation valve)
vorschriftsmäßige Verwendungintended use
Vorsorgeuntersuchung Atemschutzgeräteträgermedical check of users of respiratory protective equipment

Englisch W

DeutschEnglisch
Wandtechnikfire protection method, e.g. erection of a fire protection wall
Wärmebildkamerathermal imaging camera
Warneinrichtungwarning device
Warneinrichtungsprüfung-warning device test
Warnsignalprüfungwarning signal test
Wartungmaintenance
Wartungsintervallmaintenance interval
Wäschetrocknerlinen drier (in workshops for respiratory protective equipment)
Waschmaschinewashing machine (in workshops for respiratory protective equipment)
Wassertruppwater squad
Wegeunfallcommuting accident
Wehrführerfire chief
weiße Blutkörperchen white blood cells
Weiterreißfestigkeitresistance to tear propagation
wesentlicher Bestandteil Persönlicher Schutzausrüstungessential part of personal protective equipment
Widerstand gegen Entflammungresistance against inflammability (chemical protective suit)
Widerstand gegen Flammeinwirkungresistance against flames
Widerstand gegen Penetrationresistance against penetration
Widerstand gegen die Permeationresistance against permeation
wiederverwendbare Chemikalienschutzanzügereusable chemical protection suits

Englisch Z

DeutschEnglisch
Zeit-Druck-Tabelle time vs pressure table
Zentralgewindeanschlusscentre thread connection
Zentralstelle der Länder für Sicherheitcentral body of the German Federal States for Safety
Zersetzungsprodukte (Pyrolyse)decomposition products (pyrolysis) 
Zertifizierungcertification in accordance with European Directives
Zivilschutzcivil defense 
Zubehör (an PSA)accessories 
Zugfestigkeittensile strength (chemical protective suit)
Zulassungapproval
Zulassungsnummerapproval number
Zuständigkeitresponsibility
Zweiwegatmungtwo-way breathing

Verwendung von Texten und Bilder auf atemschutzlexikon.de

Name:

zahlreiche Nachfragen

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Genehmigung die im Lexikon vorhandene Graphik „laminare Luftströmung“ unter Quellenangabe nutzen zu dürfen.

Antwort:

Hallo Herr …………,

grundsätzlich genehmigen wir die Verwendung der Texte und Bilder von www.atemschutzlexikon.de. So z. B. zur Verwendung

  • unserer Ausbildungsunterlagen für Eure Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern und zur eigenen Fortbildung,
  • Bilder und Fotos zur Ausgestaltung eigener Vorträge.

Dazu beizutragen, dass unsere Nutzer den Atemschutz fachlich korrekt, sicher, rechtskonform und unter Beachtung der Unfallverhütung anwenden, ist ja gerade eine Aufgabe unserer Homepage.

Voraussetzung ist aber, dass die Weiterverwendung keinen kommerziellen oder schädlichen Hintergrund besitzt. Wichtig ist uns deshalb auch den vorgesehenen Verwendungszweck zu erfahren – also eine kurze und unkomplizierte Anfrage an das atemschutzlexikon und die Nutzung wird genehmigt.

Mit besten Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler
Ltr. Redaktion

Verbot Vollbart auch für 3-Tagebart?

Name:

Gerhard Phillip

Frage:

In unserem Unternehmen trage ich bei bestimmten Arbeiten einen Pressluftatmer und eine Vollmaske. Das kommt etwa 2- bis 3-mal pro Woche vor. Im Januar wurden wir belehrt, dass wir keinen Vollbart tragen dürfen, um die Dichtheit der Vollmaske nicht zu gefährden. Neben bei erwähnte der Ausbilder, das selbst ein 3-Tage-Bart beim Tragen der Atemschutzmaske gefährlich wäre. Das mag ich gar nicht glauben. Ist das Schikane oder soll ich mir tatsächlich sogar die Bertstoppeln abrasieren?

Antwort

Sehr geehrter Herr Philip,
eigentlich lässt sich Ihre Anfrage ganz einfach beantworten. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV R 112-190 „“Benutzung von Atemschutzgeräten“ stellt in ihrem Abschnitt 3.2.12.1 Atemanschluss u.a. fest, dass für die Schutzwirkung des Atemschutzgerätes der Dichtsitz des Atemanschlusses entscheidend ist. Diese DGUV R 112-190 legt deshalb mit gesetzesähnlicher Verbindlichkeit fest, dass „Personen mit Barten oder Koteletten im Bereich der Dichtlinien von Voll und Halbmasken und filtrierenden Atemanschlüssen für das Tragen dieser Atemanschlüsse ungeeignet sind. Dies trifft auch auf Personen zu, die z.B. aufgrund ihrer Kopfform oder tiefer Narben keinen ausreichenden Maskendichtsitz erreichen.“ 1)

Die Atemschutzgeräteträger dürfen also im Bereich der Dichtkonturen der Vollmasken keine Haare besitzen. Der Atemschutzgeräteträger darf keinen Bart, keinen 3-Tage-Bart oder lange Koteletten tragen. Grund für diese restriktive Festlegung sind Untersuchungsergebnisse mit über 100 Probanden. Bei denen wurde festgestellt, dass bei Vollbartträgern

  1. bei Pressluftatmern mit Normaldruck Umgebungsluft mit eingeatmet wird, sobald während des Einatmens in der Vollmaske Unterdruck entsteht. Die Vollmasken dichteten also zwischen Haut mit Bartwuchs und Dichtlippen der Vollmasken nicht ab. Es hätte mit Atemgiften versetzte Luft eingeatmet werden können.
  2. bei Pressluftatmern mit Überdruck Atemluft aus der Vollmaske abströmte. Oft sogar in solchen Mengen, das deutlich Abströmgeräusche hörbar wurden und die Atemschutzgeräteträger eine deutlich unangenehme Unterkühlung der Haut verspürten.

Bart- oder Kotelettenhaare führen also zu Undichtigkeiten. Selbst der sogenannte 3-Tagebart bewirkt davon keine Ausnahme, eher im Gegenteil. Weil die Durchmesser dieser Barthaare größer und ihre Biegsamkeit geringer als die Haare des Vollbartes sind, lassen sie noch größere Leckagen entstehen. Selbst wenn die Mengen an eingeatmeten Atemgiften gering sein kann, deren Wahnehmungsgrenzen beim betroffenen Atemschutzgeräteträger vielleicht noch nicht erreicht sind, sammeln sich viele gefährliche Atemgifte mit langjährigen Halbwertzeiten im Körper. Dazu zählen z. B. Benzole und andere Kohlenwasserstoffe. Sie sind wegen ihrer konstanten giftigen Wirkung dann besonders gefährlich.

Nach dem wichtigsten Grundsatz im Atemschutz

Grundsatz Atemschutz:

Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich

ist also jeder Atemschutzgeräteträger auch selbst dafür verantwortlich, seine Gesundheit zu erhalten, z. B. seinen Atemschutzeinsatz mit glattrasiertem Gesicht zu beginnen.

Hinweis:

Gleichlautende Festlegungen gibt es übrigens auch bei der Feuerwehr, geregelt durch die Feuerwehrdienstvorschrift 7, Absatz 3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger:
„… Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet.“

Dipl. Ing. W. Gabler

Sachverständiger PSA und Redakteur www.atemschutzlexikon.de

CPS 7900 Gefährdungsanalyse durchführen?

Name:

Maik Furchtbar

Frage:

Ich muss eine Gefährdungsanalyse für den CPS 7900 durchführen damit wir auch andere Helme,LA,Pa und Masken verwenden kann.Ich habe nur ein Problem ich habe soetwas noch nicht gemacht. Können sie mir helfen wie das gemacht wird und worauf ich dabei achten muss.

Antwort

Hallo Herr Furchtbar,

nochmals Danke für Ihre Anfrage zur Gefährdungsanalyse (besser: Gefahrenbeurteilung) für Ihren CSA.
Grundsätzlich ist dafür der Betreiber des CSA, z.B. der Träger Ihrer Feuewehr, verantwortlich. Die Aufgabe
kann er aber an seine Mitarbeiter, also Sie z. B., weitergeben.

Hinweis 1: Begriff Gefährdungsbeurteilung (Quelle: www.atemschutzlexikon.de)
  • systematische, umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen
  • Bewertung der daraus resultierenden Risiken
  • Ableitung gefahrkompensierender Maßnahme
Hinweis 2: Gesetzliche Grundlagen
  • Europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz
  • Arbeitsschutzgesetz, §§3, 5, 6
  • Verpflichtung zur Ermittlung der Gefährdung
  • wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen ermitteln
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • regelmäßige Aktualisierung
  • Betriebssicherheitsverordnung § 3
  • Gefahrstoffverordnung § 6
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge § 3
  • BGI/GUV-I 5145, Kap. 4.2, DGUV i-8675 http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8675.pdf
Hinweis 3: Ziele Gefährdungsbeurteilung
  • ermitteln der Gefährdungen und Belastung, denen die Atemschutzgeräteträger (ASGT) unter CSA ausgesetzt ist
  • negative Einflüsse auf ASGT vorbeugend ausschließen mittels Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Gefahrwahrnahme fördern

Für die Gefahrenbeurteilung haben Sie 3 Möglichkeiten:

  1. Sie gewinnen den Hersteller des CSA für die Gefahrenanalyse. Der wird die aber meist nur für seine
    Produkte durchführen
  2. Sie lassen die Risikoanalyse durch eine anerkannte Stelle durchführen, z. B. die Dekra-Exam,
    Fachstelle Atemschutz Essen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
  3. Sie selbst führen die Risikoanalyse selbst durch. Am einfachsten führen Sie das so durch, das Sie
    sich ein Protokoll erstellen, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr CSA mit der CE-Kennzeichnung
    geprüft wurde. Was alles zu prüfen und danach zu protokollieren ist, können Sie gern der anhängenden
    Präsentation entnehmen. Die ist ein Ausschnitt aus einem Vortrag, der am 20.02. 2014 während der 17. Fachtagung Atemschutz der LFS Sachsen von Herrn C. Joester gehalten wird.
    Vorstellbar ist so eine Untersuchung während einer CSA-Aus- oder Fortbildung. Zusammengefasst sollten Sie also durchführen
  1. Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen, denen der ASGT während Übung ausgesetzt ist
  2. Arbeitsschutzmaßnahmen zum Kompensieren der Gefahren ermitteln und auf Wirksamkeit prüfen, regelmäßig aktualisieren
  3. Dokumentation der Ergebnisse
  4. Regelmäßige Nachprüfungen

Hinweis 4: Mögliche Gefährdungen für Atemschutzgeräteträger unter CSA
  • verwendete AS-Geräte
  • örtliche Gegebenheiten
  • zusätzliche PSA, z. B. Feuerwehr-Schutzkleidung, Feuerwehrschutzhelm, Zubehör zum F-Schutzhelm
  • Zubehör zur PSA
  • Umgebungsbedingungen, z. B. Imitationsrauch, Hitze, psychische Beeinflussung
  • Handhabungen ASGT
  • physischer und psychischer Zustand ASGT

Bitte beachten Sie auch, dass am 20.02.2014 die 17. Fachtagung Atemschutz in Hoyerswerda stattfindet.
Deren Inhalt können Sie unter www.atemschutzlexikon.de nachlesen. Wesentliche Themen dieser Veranstaltung beschäftigen sich mit dieser Anfrage. Einzelne Plätze sind über die Lehrgangsanmeldung der LFS Sachsen noch verfügbar.

Dipl. Ing. W. Gabler

Redakteur

Gültigkeit G 26/3

Name:

Karl Theodor Dreißer und weitere 47 Anfrager

Frage:

Ich bin 49 Jahre alt. Mitte November war ich zur arbeitsmedizinischen Untersuchung nach G 26/3. Dabei hat mich der Arzt wieder für drei Jahre tauglich geschrieben. Ist das korrekt? Können Sie helfen?

Antwort

Hallo Dreißler,

vielen Dank für Ihre interessante Anfrage. Zunächst gilt die Grundaussage der UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ GUV-V A 4, § 3(1), dass der Unternehmer (hier: Träger der Feuerwehr) nur Versicherte für den Einsatz im Gefahrenbereich von Einsätzen der Feuerwehr beschäftigen darf, wenn „sie fristgerecht Vorsorgeuntersuchungen durch einen ermächtigten Arzt unterzogen worden sind“.

Das bedeutet, dass Einsatzkräfte der Feuerwehr in Gefahrenbereichen mit Atemgiften nur zum Einsatz kommen können, wenn sie Atemschutzgeräte tragen dürfen. Grundsätzlich beträgt diese Frist nach GUV-V A 4, Anlage 1 für AS-Geräte mit Rettungsaufgaben, also z. B. Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr im Alter über 50 Jahre mit Atemschutzgeräten über 5 kg und erhöhtem Ein- und Ausatemwiderstand maximal 12 Monate. Es besteht Nulltoleranz.

Wenn Ihr Arzt Sie als 49-jährigen noch für 3 Jahre bis 15.11.2015 für tauglich erklärte, widerspricht er der Festlegungen der GUV-V A 4. Dazu ist er nicht berechtigt. Gültige Rechtsauffassung ist, dass Sie ab dem 50. Lebensjahr dennoch die 12 Monate einzuhalten haben, um eine gültige G 26/3 vorweisen zu können.

Beste Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler

Redakteur

Gefahrenbeurteilung ASÜ

Name:

Sven Reiter und weitere 35 Anfrager

Frage:

Ich bin Ausbilder Atemschutz und Mitglied einer großen bayrischen Freiwilligen Feuerwehr. Vor zwei Wochen erhielt ich von unserem Kommandanten den Auftrag, für unsere Atemschutzübungsanlage eine Gefahrenbeurteilung durchzuführen. Können Sie mir dafür Hinweise geben über die Herangehensweise?

Antwort

Hallo Herr Reiter,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gefahrenbeurteilung von Atemschutzübungsanlagen. Nun, über das Thema Gefahrenbeurteilung lassen sich Fachbücher füllen. So umfangreich ist dieses Thema. Konkret gefordert in der Betriebssicherheitsverordnung ist die Gefahrenbeurteilung Pflicht für alle Arbeitsstätten seit über 10 Jahren. Auf Grund der vermehrten Anfragen zu diesem Thema wird www.atemschurtzlexikon.de; einen umfangreicheren Beitrag zur Vorgehensweise bei Gefahrenbeurteilung in Atemschutzübungsanlagen und Atemschutzwerkstätten bringen. Zunächst aber hier als Vorabdruck eine Kurzübersicht. Weitergehende Hinweise können Sie auch der Unfallverhütungsvorschrift „BGR CI T 056/GUV-I 5145 Durchführung von Atemschutzübungen für Werkfeuerwehren“ entnehmen.

1 Begriff Gefährdungsbeurteilung (Quelle: www.atemschutzlexikon.de)

systematische, umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen
Bewertung der daraus resultierenden Risiken
Ableitung gefahrkompensierender Maßnahmen

2 Gesetzliche Grundlagen

Europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz
Arbeitsschutzgesetz, §§3, 5, 6
Verpflichtung zur Ermittlung der Gefährdung
wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen ermitteln
Dokumentation der Ergebnisse
regelmäßige Aktualisierung
Betriebssicherheitsverordnung § 3
Gefahrstoffverordnung § 6
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge § 3
BGI/GUV-I 5145, Kap. 4.2

3 Ziele Gefährdungsbeurteilung

ermitteln der Gefährdungen und Belastung, denen die Atemschutzgeräteträger (ASGT) in der Atemschutzübungsanlage (ASÜ) ausgesetzt sind
negative Einflüsse auf ASGT vorbeugend ausschließen mittels Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Gefahrwahrnahme fördern

4 Vorgehensweise für die Erarbeitung der Gefährdungsanalyse

Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen, denen der ASGT während Übung ausgesetzt ist
Arbeitsschutzmaßnahmen zum Kompensieren der Gefahren ermitteln und auf Wirksamkeit prüfen, regelmäßig aktualisieren
Dokumentation der Ergebnisse
Regelmäßige Nachprüfungen

5 Mögliche Gefährdungen für Atemschutzgeräteträger

verwendete AS-Geräte
örtliche Gegebenheiten
zusätzliche PSA, z. B. Feuerwehr-Schutzkleidung
Zubehör zur PSA
Umgebungsbedingungen, z. B. Imitationsrauch, Hitze, psychische Beeinflussung
Handhabungen ASGT
physischer und psychischer Zustand ASGT

6 Beispiel
Nr.Gefährdung, UrsacheRisiko geringRisiko mittelRisiko hochSicherheitsmaßnahme
1Absturz beim Wechseln der Etagen+• vor Verdunklung ASÜ Orientierungsstrecke zeigen
• Klappen an Durchstiegen anbringen
• Klappen nach Passage schließen
• Angriffsweg ertasten im Seitkriechgang
• Belehrung vor Übungsbeginn

Beste Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler

Redakteur

Neue GefahrstoffVO

Name:

Marius Brenger

Frage:

Ich habe gehört, dass in Deutschland eine neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten ist. Stimmt das? Was ist neu? Können Sie helfen?

Antwort

Sehr geehrter Herr Brenger,

Die Neufassung der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) wurde am bereits am 30. November 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie trat am 1. Dezember 2010 in Kraft. Diese Neufassung wurde erforderlich, weil das europäischen Chemikalienrecht in den letzten Jahren erhebliche Neuerungen festgelegt hatte. Die wirkten sich sehr stark auf auch auf die deutschen Bestimmungen aus. Besonders betrifft das die CLP- und der REACH-Verordnung (siehe Erläuterung). Änderungen betreffen besonders:

  1. Änderungen aufgrund der REACH-Verordnung
    Die erforderlichen Änderungen betreffen insbesondere den bisherigen Anhang IV der ersatzlos gestrichen wurde. Dafür ist künftig der Anhang XVII der REACH-Verordnung zu verbotenen Anwendungen und beschränkten Verwendungen von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissengültig.
  2. Änderungen aufgrund der CLP-Verordnung
    Die CLP- oder GHS-Verordnung verfolgt das Ziel einer internationalen Harmonisierung bestehender Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme. Die in der CLP-Verordnung die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen festgelegten neuen Regelungen wurden übernommen. Die CLP-Verordnung sieht für Stoffe eine Übergangsfrist bis zum 1.12.2010 und für Gemische bis zum 1.6.2015 vor. Die Neufassung der GefStoffV wurde so gestaltet, dass sie bis zum Ablauf der Übergangsfristen eine funktionierende Rechtsgrundlage bleibt. Bis 2015 basiert die neue GefStoffV auf dem alten EU-System. Parallel können aber bereits die neuen Kennzeichnungen verwendet werden. Ab 01.06. 2015 gelten nur noch die neuen Kennzeichnungen. Empfehlungen lassen sich der Bekanntmachung 408 „Anwendungen der Gefahrstoffverordnung und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLPVerordnung“ entnehmen (Gemeinsames Ministerialblatt vom 27.1.2010).
    Die aus der CLP-Verordnung resultierenden Änderungen im Einstufungs- und Kennzeichnungssystem sind nicht kompatibel mit dem in der GefStoffV 2005 eingeführten Schutzstufenkonzept. Deshalb wurden in der neuen Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen verschiedene Erleichterungen eingeführt, die den Herstellern, Händlern und Verwendern von Gefahrstoffen den Umgang mit Gefahrstoffen verständlicher machen.
  3. Änderungen im Gefahrstoffverzeichnis
    Die Inhaltsangaben wurden konkretisiert. Das Gefahrstoffverzeichnis verfügt jetzt über einen Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und enthält zusätzlich noch mindestens Angaben zur Bezeichnung des Gefahrstoffs und zur Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften selbst.
Erläuterung REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die REACH- Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen sowie den Umgang mit Chemikalien und vereinheitlicht und vereinfacht europaweit das Chemikalienrecht.

Erläuterung CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:

Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), auch GHS-Verordnung genannt. Die CLP-Verordnung regelt zur internationale Harmonisierung die bestehenden Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme für Gefahrstoffe.

Dipl. Ing. W. Gabler

Hinweise auf Probleme beim Befestigen von Zusatzausrüstung an einer PSA

Name:

Jan T.

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren.
Auf meine Frage bezüglich einer Zulassung des Totmannmelders Dräger-Bodyguard 1000 in Verbindung mit einem Auer (Air MaXX SL) Atemschutzgerät, bin ich an Ihre Adresse verwiesen worden.

Die Frage ist, dürfen diese am Gurt des Atemschutzgerätes befestigt werden, oder findet dadurch eine grundlegende bauliche Veränderung statt? Falls eine Kombination möglich ist, wo steht geschrieben, was an einem Atemschutzgerät, in welcher Form, befestigt werden darf?
Danke für Ihre Antwort.

Jan T
Wehrführer

Antwort

Sehr geehrter Kam. T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu deren Beantwortung möchte ich zu nächst kurz den rechtlichen Hintergrund der Problematik erläutern.

Sie möchten eine Zusatzausrüstung (Dräger-Bodyguard 1000) an einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), dem Pressluftamer (Air MaXX SL) der MSA Auer GmbH, befestigen. Das bedeutet, Sie möchten selbstständig eine Veränderung einer zugelassenen, zertifizierten PSA vornehmen, also eine grundsätzliche bauliche Veränderung vornehmen. Das ist nicht ohne weiteres möglich. Das Anbringen der Zusatzausrüstung Dräger-Bodyguard 1000 würde aus dem zugelassenen Pressluftamer Air MaXX SL eine neue, nicht zertifizierte PSA entwickeln. Sie würden also eine neue PSA schaffen.

Wollen Sie aber auf die für den Atemschutzeinsatz sehr wichtige Zusatzausrüstung nicht ver-zichten, muss entweder:

a) der Hersteller der PSA die Übereinstimmung der Kombination aus der PSA mit der angebrachten Zusatzausrüstung nach der Richtlinie 89/686/EWG prüfen und zertifizieren lassen (Idealfall) oder

b) der Träger der Feuerwehr selbst muss prüfen, z. B. in Form einer Gefährdungsbeurteilung, ob die Kombination aus der PSA mit der angebrachten Zusatzausrüstung die Schutzwirkung PSA beeinträchtigt und die grundlegenden Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Anhanges II der Richtlinie 89/686/EWG weiterhin eingehalten werden. Dabei prüft er auch, das der gewählte Ort der Anbringung nicht die Sicherheit gefährdet.

Diese Überprüfung ist zu dokumentieren. Dabei können die Bewertungskriterien der neuen vfdb Richtlinie 0820 „Zusatzausrüstung an Persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr“ herangezogen werden.

Die Kombination von Zusatzausrüstung Dräger-Bodygard 1000 und Pressluftamer Air MaXX SL darf die PSA Pressluftamer Air MaXX SL in seinen Schutzeigenschaften nicht beeinträchtigen und den Benutzer in dieser Kombination nicht gefährden.

Deshalb muss also der Träger Ihrer Feuerwehr durch eine Gefährdungs-beurteilung feststellen bzw. feststellen lassen und prüfen, ob die Schutzwirkung der PSA weiterhin gegeben ist und die grundlegenden Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Anhanges II der Richtlinie 89/686/EWG sowie die Anforderungen der EG-Baumuster-prüfung zugrundeliegenden Normen weiterhin eingehalten werden. Der Träger der Feuerwehr übernimmt die Pflichten des Herstellers dieser neu geschaffenen PSA.

Diese Beurteilung und Prüfung ist zu dokumentieren (siehe Bild 1).

Bild 1 Anforderungen an die Kombination von Zusatzausrüstung und PSA bei Kombination durch die Feuerwehr

Entsprechend Bild 2 kann der der Träger der Feuerwehr bzw. sein Beauftragter aber auch eine Gefährdungsbeurteilung mit eigener Eignungsbestätigung unter Verwendung der vfdb Richtlinie 0820 durchführen bzw. durchführen lassen.

Bild 2 Anforderungen an die Kombination von Zusatzausrüstung und PSA unter Verwendung vfdb Richtlinie 0820, Abs. 4.3.2 und Abs. 5

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion

Verwendungsdauer von Pressluftatmer und Vollmasken

Name:

Friedrich Nutzler und weitere 13 Anfrager

Frage:

Besitzen Atemschutzgeräte ein Datum, von dem ab sie auszumustern sind, also praktisch ein Verfallsdatum?

Antwort

Nein. Hersteller von Atemschutzgeräten stellen für ihre Produkte Pressluftatmer oder Atemanschluss kein Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verfallsdatum aus. Andere Produkte, z. B. Filter unterliegen einer ihre Verwendungsfähigkeit im Gefahrenbereich begrenzenden Lagerdauer.

Allerdings ist es z. B. als Folge von technischem Fortschritt möglich, dass die Herstellung bestimmter Typen von Atemschutzgeräten und Atemanschlüssen nach vielen Jahren der Produktion aus dem Angebot der Hersteller genommen werden. Das wird aber rechtzeitig angekündigt. Danach können die Atemschutzgeräte und Atemanschlüsse ohne Verlust der Produkthaftung weiter benutzt werden, solange sie noch entsprechend der Richtlinie vfdb 0840 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr ordnungsgemäß gewartet werden können. So lassen sich z. B. Pressluftatmer unproblematisch weiter benutzen bis zum abschließenden Verbrauch der Ersatzteile in der Atemschutzwerkstatt und bis zum Einstellen der Sachverständigenprüfungen für Druckminderer, Lungenautomat und Pneumatik zuzüglich der Zeit bis zum Ablauf der nach Richtlinie vfdb 0840 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr vorgeschriebenen Frist zwischen den Sachverständigenprüfungen.

Beispiele:

Pressluftatmer PSS 90, PAS Standard
Einstellung Verkauf: Ende 2012
Einstellung Ersatzteillieferung: 31.12.2020

Pressluftatmer PSS 100
Einstellung Verkauf: Ende 2011
Einstellung Ersatzteillieferung: 31.12.2020

Alle 3 Typen sind sogar mittels RAT und Aufbauset erweiterbar auf z. B. PSS 3000 und danach weiter verwendungsfähig. Die Anwender sollten aber vor dem Aufrüsten prüfen, ob die Pressluftamer dann noch in die Halterungen auf den Fahrzeugen passen.

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion www.atemschutzlexkon.de

Hinweise zum Transport von Atemschutzgeräten und Druckluftflaschen

Name:

S. Valtin, V. Lüttker, R. Prüß, T. Angerer

Frage:

In zeitlich vorbestimmten Abständen müssen die luftführenden Teile des Pressluftamers zur Sachverständigenpüfung an den Hersteller eingeschickt werden. In welchen Zustand muss ich die Teile bringen, um Sie mit dem Paketdienst befördern zu lassen? In welchem Zustand müssen Atemschutzgeräte und Vollmasken sein, wenn ich die in die 25 km entfernte Atemschutzwerkstatt fahre?

Antwort

Grundsätzlich nehmen die Hersteller nur nachweisbar saubere und ausreichend desinfizierte Atemschutzgeräte zur Sachverständigenprüfung an. Dabei sollten Sie die Atemschutzgeräte

  • geschützt vor mechanischen Belastungen
  • geschützt vor Verschmutzung
  • ausreichend deklariert entsprechend Herstellerforderung

für den Transport verpacken.

Für Ihren Transport in die Atemschutzwerkstatt sollten Sie zumindest beachten, dass die Pressluftatmer mit Druckluftflaschen sicher vor Ortsveränderungen zur Ladebordwand oder zueinander und genauso wie die Vollmasken geschützt vor mechanischen Belastungen und Verschmutzung zu transportieren sind.

Die Druckluftflaschen sollten bei jeglichem Transport zum Hersteller oder zur Atemschutzwerkstatt mit einem Restdruck von etwa 2 bar gefüllt sein. Entsprechend ADR, Abschnitt 1.1.3.2 c) (siehe Anlage) sind sie so von der ADR freigestellt und besitzen mit ihrem Restdruck immer noch genügend Schutz gegen das Eindringen z. B. feuchter Umgebungsluft.

Werden die Druckluftflaschen separat vom Pressluftatmer transportiert

  • müssen die sicher vor Ortsveränderungen zur Ladebordwand oder zueinander
  • geschützt vor mechanischen Belastungen
  • geschützt vor Verschmutzung
  • die Ventile mit dem Flaschenstopfen verschlossen
  • etwa 2 bar unter Restdruck stehend

transportiert werden.

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion www.atemschutzlexikon.de

Anlage

Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (Stand: 01.01.2013)

1.1.3.2 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:

c) Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tank bei einer Temperatur von 20 °C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen- und Apparateteile.

Hinweis zu 2.2.2.1 Kriterien für Begriff „Klasse 2: Gase“

Der Begriff der Klasse 2 umfasst reine Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten. Gase sind Stoffe, die a) bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3 bar) haben oder b) bei 20 °C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind. … (Auszug aus ADR, Abschnitte 1.1.3.2 und 2.2.2.1)

Beschaffung und Nutzung von Atemschutzgeräten ohne Zusatzprüfung zum Feststellen der Feuerwehreignung

Name:

Richard Reiter und weitere zahlreiche Anfrager

Frage:

Wir wollen mehrere Pressluftatmer PSS 3000 von Dräger beschaffen. Nun haben wir gehört, der hat keine Feuerwehrzulassung. Dürfen wir den dennoch kaufen und auch im Feuerwehreinsatz tragen?

Antwort

Hallo Herr Reiter,

eine „Feuerwehrzulassung“ im engeren Sinne gibt es nicht, wohl aber eine zusätzliche Eignungsprüfung zertifizierter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), z. B. Pressluftatmer. Dabei wird verglichen, ob die Eigenschaften der PSA den Anforderungen der Richtlinie „vfdb 0810-02“ (Auswahl von PSA für die Feuerwehr, bisher: vfdb Richtlinie 0802) entspricht. Wenn die Prüfung positiv ausgeht, ist sie für den Feuerwehreinsatz geeignet und kann relativ bedenkenlos beschafft werden

Den PSS 3000 hat die Dekra-Exam nach EN 137:2006, Typ 2 zertifiziert. Der oben beschriebenen zusätzlichen Eignungsprüfung nach Richtlinie „vfdb 0810-02“ (Auswahl von PSA für die Feuerwehr) wurde er nicht unterzogen. Der PA kann aber dennoch beschafft und benutzt werden, auch im Bereich Feuerwehr. Dafür und grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber (hier: Träger des Brandschutzes bzw. Bürgermeister bzw. Leiter der Feuerwehr) muss nach „PSA-Benutzerverordnung“ § 2 in einer Gefährdungsanalyse die Benutzung ohne Gefährdung nachweisen. Um diese Aussage zu erhalten kann er benutzen

a) die Ergebnisse einer eigenen Gefährdungsanlyse oder
b) den Vergleich zwischen Eigenschaften PA und Forderungen RL 0810-02

Beim PSS 3000 wäre also eine eigene Gefährdungsanalyse zu erstellen.
Alternativ wäre auch ein Aufrüsten zum PSS 4000, 5000 oder 7000 möglich, da diese PA die zusätzliche Eignungsprüfung nach RL 0810-02 erhalten haben. Dazu sind Aufrüstsets erhältlich.

Wolfgang Gabler
Ltr. Redaktion

Wer darf ausbilden?

Name:

Gerhard Spindler und 68 weitere Anfrager

Frage:

In unserer Feuerwehr soll ein vom Kommandant willkürlich eingesetzter Kamerad die unsere Einsatzkräfte aus- und fortbilden. Der ist Truppführer und besitzt keine Qualifizierung in die Richtung Ausbilder. Ist das in Ordnung?

G. Spindler

Antwort

Hallo Kam. Spindler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Tja – da haben Sie eine interessante Frage aufgestellt „Wer darf bei der Feuerwehr ausbilden bzw. fortbilden?“. Dafür müssen wir zwei Ebenen betrachten. Zunächst die bundesdeutschen grundsätzlichen Regelungen. Die Details regeln dann aber die Festlegungen im jeweiligen Länderrecht.

Grundsätzlich

Verantwortlich für die Sicherheit ist immer der Arbeitgeber, in unserem Fall der öffentlichen Feuerwehr also der Bürgermeister bzw. sein Fachvertreter „Wehrleiter“ (Arbeitsschutzgesetz § 3). Die §§ 5 und 7 – 13 verpflichten den Arbeitgeber

  • zur Ermittlung der Gefährdungen und zu deren Kompensation
  • zur Übertragung von Sicherheitsaufgaben nur an nur gesundheitlich und fachlich befähigte Mitarbeiter für Sicherheitsaufgaben bei der Arbeit einsetzen

Nach PSA-Benutzerverordnung, § 3, sind die Nutzer u.a. in die Handhabung der PSA einzuweisen. Also obliegt es dem Bürgermeister bzw. seinem Fachvertreter Wehrleiter, befähigte Personen zur Einweisung der übrigen Nutzer zu bestimmen.

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Ausbildung und Fortbildung. Ausbilder müssen in einem Lehrgang befähigt werden, Fortbildung kann auch eine ausgebildete Führungskraft durch führen. Beide müssen aber vom Verantwortlichen (s.o.) bestätigt sein. D. h.:

  • für die Ausbildung beruft der Bürgermeister (in seiner Vertretung der Wehrleiter) den Ausbilder. Bei kreisübergreifender Ausbildung beruft der Kreisbrandmeister als Fachvertreter des Landrates.
  • Fortbildung im Atemschutz kann in Sachsen der Atemschutzgerätewart, der „Beauftragte AS“ oder ggf ein geeigneter Gruppen- oder Zugführer durchführen. Auch dieses Personal muss der Wehrleiter für die spezielle Fortbildung bestätigen (s.o.), z. B. im Jahresdienstplan.
Länderrecht, Beispiel Freistaat Sachsen

Gemäß § 3 SächsFwVO „Durchführung der Ausbildung“ erfolgt die Ausbildung in regelmäßigen Ausbildungs- und Übungsdiensten sowie in Lehrgängen in den Gemeinden, in Lehrgängen der Landkreise und der Landesfeuerwehrschule.

Die örtlichen Brandschutzbehörden sind sachlich für die Ausbildung zuständig. Zur Durchführung der

  1. Grundausbildung zum Truppmann,
  2. Ausbildung zum Truppführer, zum Atemschutzgeräteträger, zum Maschinisten für Löschfahrzeuge, zum Sprechfunker, zum Motorkettensägenführer und zum Sicherheitsbeauftragten,
  3. Ausbildung im Bereich der Jugendfeuerwehrarbeit sowie der Technischen Hilfe und der Brandbekämpfung nach Bahnunfällen

können sich in Sachsen die örtlichen Brandschutzbehörden der durch den Landkreis angebotenen Einrichtungen und Lehrgänge bedienen.

Die Ausbildung wird durch Ausbilder der Feuerwehren durchgeführt. Als Ausbilder der Feuerwehren darf nur eingesetzt werden, wer über die Laufbahnbefähigung für den mittleren, gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst verfügt oder einen Ausbilderlehrgang an der Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Aus- und Fortbildungseinrichtung erfolgreich absolviert hat. Nur der verfügt nachweisbar und durch Prüfung bestätigt die im Arbeitsschutzgesetz (s.o.) geforderte fachliche Befähigung.

Soweit die Ausbildung nicht in Lehrgängen der Gemeinden oder Landkreise erfolgen kann, wird die Ausbildung in Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule, einer vergleichbaren Aus- und Fortbildungseinrichtung oder als Außenlehrgang der Landesfeuerwehrschule durchgeführt.

Sollten wie von Ihnen geschildert minderqualifizierten Personen Fortbildungen durchführen, ist der Wehrleiter dafür verantwortlich. Entsprechend Arbeitsschutzgesetz §§ 15, 16, 17 haben Sie aber u.a. das Recht, Verstöße im Arbeitsschutz zu melden. Daher empfehle ich Ihnen, Ihre Feststellungen der Wehrleitung schriftlich mitzuteilen und um Informationen über den Umgang mit den von Ihnen geschilderten Zuständen zu bitten. Damit sind Sie z. B. bei Unfällen in Folge unzureichender Fortbildung vor Rechtsfolgen geschützt.

Damit hoffe ich, Ihnen geholfen zu haben.

W. Gabler

Ltr. Redaktion www.atemschutzlexikon.de

Keine zeitliche Toleranz für Fristen bei G 26 und Belastungsübung?

Name:

Erwin Bergold und 219 weitere Anfrager

Frage:

Die G 26/3 muss ein Atemschutzgeräteträger bis zum 50. Lebensjahr aller 3 Jahre absolvieren. Wie lange nach der Überschreitung der 3 Jahre habe ich zur Untersuchung noch Zeit? Welche Toleranz gibt es hier und welche für die Absolvierung der jährlichen Belastungsübung?

E. Bergold

Antwort

Hallo Kam. Bergold,

Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr (auch: Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben) müssen im Einsatz eine enorme physische Belastung und psychische Beanspruchung ertragen können. Dafür müssen sie geeignet sein. Darauf müssen sie sich vorbereiten. Deshalb haben sie bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen. Eine sehr wichtige ist ihre gesundheitliche Eignung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26. Die Eignung für Atemschutzgeräteträger nach G 26, Gruppe 3, Träger von Pressluftatmern, wird in regelmäßigen Abständen von einem Arbeitsmediziner geprüft. Das bedeutet nach DGUV 250-428 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 – Atemschutzgeräte“:

Art der UntersuchungZeitpunkt der Untersuchung
Erstuntersuchungvor Beginn der Tätigkeit als ASGT
NachuntersuchungPersonen bis 50 Jahre: vor Ablauf von 36 Monaten
Personen über 50 Jahre: vor Ablauf von 12 Monaten
vorzeitige
Nachuntersuchung
nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Tätigkeit als ASGT geben könnte.
– nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
– auf Wunsch eines Beschäftigten
– auf Wunsch des Verantwortlichen für den ASGT

Wie Sie, Kam. Bergold selbst sehen, gibt es also keine zeitliche Toleranz zur Absolvierung der G 26/3. Sollte der Termin überschritten sein, ist der Betreffende für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet.

Gleiches wurde für die Absolvierung der Fortbildungsmaßnahmen festgelegt. Nach FwDV 7 „Atemschutz“ müssen die Atemschutzgeräteträger zur Fortbildung bewältigen:

  • zwei Stunden Unterweisung pro Jahr
  • eine Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage pro Jahr, innerhalb von 12 Monaten wiederholt *)
  • eine zusätzliche Einsatzübung unter Atemschutz bei weniger als 15 Minuten Atemschutzeinsatz pro Jahr.

Träger von Chemikalienschutzanzügen absolvieren mindestens eine Übung pro Jahr unter einsatznahen Bedingungen.

Also – auch für die Bewältigung der jährlichen Belastungsübung gibt es keine Toleranz. Sind die 12 Monate überschritten, darf der Betreffende erst nach der erfolgreichen Nachabsolvierung der Belastungsübung wieder Atemschutzgeräte tragen.

*) Ergänzend sei angemerkt, dass der Freistaat Bayern hier eine Ausnahme erlassen hat. Mit Wirkung vom 19.01.2004 wurde mittels IMS ID2-2212.07-3 verfügt, dass der 12-Monats-zeitraum als ein Kalenderjahr zu interpretieren ist. Damit wird den bayrischen Feuerwehren ein Organisationsspielraum gegeben.

Damit hoffe ich, Klarheit hergestellt zu haben.

W. Gabler

Ltr. Redaktion www.atemschutzlexikon.de

Wann müssen Atemschutzgeräteträger im 49. Lebensjahr zur Nachuntersuchung?

Name:

Sebastian Holzner und weitere 310 Nutzer

Frage:

Sehr geehrtes Atemschutz-Team,

Ich habe eine Frage zu G26.3:

  • Untersuchung im April 2017
  • Nun werde ich „endlich“50 im August 2017.

Welche Frist gilt?

3 Jahre, da ich zum Untersuchungszeitpunkt noch nicht 50 war. Oder die verkürzte Frist, da ich in innerhalb der Laufzeit die 50 erreiche?

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Holzner

Antwort

Hallo Kam. Holzner,

Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr (auch: Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben) müssen wegen ihrer enorme physische Belastung und psychische Beanspruchung im Einsatz ihre gesundheitliche Eignung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26 durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen bekommen. Dabei wird die Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten Pressluftatmer nach G 26, Gruppe 3, erteilt. Die Untersuchungen erfolgen auf der Basis von DGUV V 6 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ und DGUV 6 DGUV 250-428 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 – Atemschutzgeräte“ entsprechend nachfolgender Tabelle

Untersuchungsfristen G 26/3
Art der UntersuchungZeitpunkt der Untersuchung
Erstuntersuchungvor Beginn der Tätigkeit als ASGT
NachuntersuchungPersonen bis 50 Jahre: vor Ablauf von 36 Monaten
Personen über 50 Jahre: vor Ablauf von 12 Monaten
vorzeitige Nach untersuchungnach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Tätigkeit als ASGT geben könnte.
• nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
• auf Wunsch eines Beschäftigten
· auf Wunsch des Verantwortlichen für den ASGT

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Nachuntersuchungen innerhalb von 6 Wochen vor Ablauf der Nachuntersuchungsfrist durchgeführt werden. Die Frist für die Nachuntersuchung beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten Vorsorgeuntersuchung.

Für den von Ihnen geschilderten Fall der Überschreitung der Altersgrenze 50 Jahre gibt es zwei Lösungen zu Ihrer Absicherung und zur Sicherung des rechtlichen Rahmens:

  1. die Nachuntersuchung ist spätestens zu dem Zeitpunkt durchzuführen, den der ermächtigte Arzt je nach Arbeitsbedingungen und Gesundheitszustand des Versicherten bestimmt hat.
  2. Ihr Unternehmer, z. B. bei einer öffentlichen Feuerwehr der Bürgermeister, delegiert Sie sicherheitshalber bereits vor Ablauf der 12 Folgemonate, also bis Juli 2018, zur Nachuntersuchung.

Im Interesse Ihrer Sicherheit empfiehlt www.atemschutzlexikon.de die zweite Lösung.

W. Gabler

Ltr. Redaktion asl

Austauschbarkeit DGF

Name:

Michel Gartrock und 72 weitere Interessierte

Frage:

Liebes Team Atemschutzlexikon

Darf ich eine Druckluftflasche 300 bar/6,0 l von MSA auch auf unsere Dräger Pressluftatmer PSS 5000 aufschrauben?

Antwort

Hallo Frau Gartrock und weitere Interessierte,

Druckgasflaschen für Pressluftatmer (auch: Druckluftflaschen für Pressluftatmer) müssen den Forderungen der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG entsprechen, zertifiziert und für den europäischen Binnenmarkt zugelassen sein. Äußerlich (Flaschenschulter oder Begleitunter-lagen) ist das erkennbar am CE-Zeichen, z. B. an CE 0045 (TÜV NORD GRUPPE, Kiel).

Wenn sie darüber hinaus der vfdb. Richtlinie 0810 / 02 „Richtlinie zur Auswahl von persönli-cher Schutzausrüstung (PSA) auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren / Anhang 2 Atemschutzgeräte“ entsprechen, dürfen Sie die Druck-gasflaschen herstellerunabhängig auf Ihren Pressluftatmern verwenden. Sie können dann also z. B. die MSA-DLF 300 bar/6,0 lauf Ihrem Dräger-Pressluftatmer aufschrauben

Anlage: Forderungen der vfdb RL 0810, Blatt 2 an Druckgasflaschen

Begrenzter Aufenthalt von Personen in der Atemschutzwerkstatt

Name:

Daniel Drür, Alexander Weber, Martin Freiger, Gerald Wobring und 59 weitere Nutzer von www.atemschutzlexikon.de

Frage:

Liebes Team von atemschutzlexikon.de.

Während meiner tournusmäßig 5-jährigen Fortbildung als Atemschutzgerätewart wurde vom Ausbilder mitgeteilt, dass beim Füllen von Druckluftflaschen nur der befüllende Atemschutzgerätewart im Raum verbleiben darf. Ist das tatsächlich so?

Antwort

Sehr geehrter Herr Drür,

Zum Füllen von Atemluftflaschen für z. B. Schlauchgeräte und Pressluftatmer betreibt man Füllanlagen. Sie bestehen aus einem System aus Kompressor, Pufferflaschen, Hochdruckleitungen, Füllleiste, Sicherheitsfüllrampe und in den meisten Atemschutzwerkstätten über einen Mitteldruckbereich, dem ein Druckminderer vorgeschaltet ist. Den Abschluss des Mitteldruckbereiches kennzeichnen Anschlüsse für z. B. Prüfgeräte und Druckluftpistolen.

Für diesen Bereich gelten vor allem folgende Richtlinien und Regeln:

· DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

download z. B. von

http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_1/index.jsp

Richtlinie vfdb 0840 BGI / dguv-Information 205/013 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren
download z. B. von:

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8674.pdf

Technische Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 3145/TRGS 725 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
Die TRBS 3145 / TRGS725 beschreibt im Abschnitt 4.3 Anforderungen an das Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern. Der Abschnitt enthält also auch die für Atemschutzwerkstätten zutreffenden Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen in ortsbeweglichen Behälter einschließlich deren Füllen. Hinweise zur Prüfung und Kontrolle von Füllanlagen“ enthält nun die TRBS 1201. „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“.

download z. B. von

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-3145.html

https://www.draeger.com/de_de/Applications/Products/Services/Training/Product-and-Application/Instructions-for-filling-systems

Technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten

Atemluft-Kompressoren dürfen nur von sachkundigen Personen entsprechend TRGS 555 bedient und gewartet werden. Die Erstunterweisung und die jährliche Wiederholung sind nach TRGS 555, Abschnitt 5 durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei ist die jeweilige Betriebsanleitung des Herstellers des Kompressors zu beachten. Betriebsanleitung und Namensliste der sachkundigen Personen sind am Kompressor aufzubewahren.

Dazu präzisiert die TRBS 3145/TRGS 725 Technische Regeln für Betriebssicherheit, Ortsbewegliche Druckgasbehälter im Abschnitt 4.2.1

(2) Zur Vermeidung von Fehlbedienungen dürfen ortsbewegliche Druckgasbehälter in Füllanlagen nur selbständig von beauftragten Beschäftigen nach § 8 BetrSichV gefüllt und gewartet werden, die

  1. für diese Tätigkeit geeignet sind,
  2. erwarten lassen, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen
  3. diese Tätigkeit fachkundig (Atemschutzgerätewart nach FwDV 2) und
  4. entsprechend TRGS 555 und TRG 402 unterwiesen sind.

(3) Räume, in denen Gase in ortsbewegliche Druckgasbehälter gefüllt werden, dürfen nur von unterwiesenen bzw. fachkundigen Personen betreten werden.

Also, Herr Drür. Atemluftflaschen dürfen nur beauftragte, das 18. Lebensjahr vollendete, die erforderliche Fachkunde besitzende Atemschutzgerätewarte füllen, wenn zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Dabei dürfen fachkundige und belehrte Mitarbeiter mit aktuell gültiger Belehrungsfrist (jährliche Belehrung) in der Atemschutzwerkstatt anwesend sein.

Hinweis:

Da die „Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung“ außer Kraft gesetzt wurde, wurden die bisherigen TRD, TRB, TRR, TRSK und TRG durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetz

Wolfgang Gabler

Redakteur

Neue PSA-Verordnung ab 21.04.2019 in Kraft

Name:

Gerald Walter und weitere 140 Nutzer von www.atemschutzlexikon.de

Frage:

Hallo atemschutzlexikon.de

Sie hatten erwähnt, dass in Deutschland die neue PSA-Verordnung in Kraft getreten ist.

Welche wichtigen Veränderungen folgen daraus? Ist es tatsächlich so, das PSA erst nach deren Einweisung benut5zt werden darf?

Antwort

Hallo Herr Walter und all die anderen Interessierten,

ja, die PSA-Verordnung (EU 2016/425) ist in Kraft – übrigens schon 14 Monate. Seit 26.04.2018 ersetzt sie die bisherige EU-Richtlinie 89/686/EWG RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen.

Die einjährige Übergangsfrist der PSA-Verordnung EU 2016/425 lief am 21.04.2019 ab. Dieses Jahr wurde allen Beteiligten zugebilligt, um die neuen Bedingungen nicht überstürzt umsetzen zu müssen.

Alle nach dem 21.04.2019 beschaffte PSA müssen also den neu geregelten Bedingungen entsprechen, vor allem:

  • die Risikokategorie III (Risiken, die zu schwerwiegenden Folgen wie irreversible Gesundheitsschäden und Tod) wurde erweitert um die 5 Risiken Schnittverletzungen, Hochdruckstrahl, Verletzungen durch Projektile und Schnittverletzungen, Lärm, Kettensägen. Alle PSA zum Schutz vor Risiken der Risikokategorie III sind strengen Konformitätsprüfungen zu unterziehen.
  • Die Konformität der PSA ist jährlich nachzuprüfen
  • PSA der Kategorie III dürfen nur nach Unterweisung benutzt werden
  • Hersteller der PSA der Kategorie III müssen die jeweilige Konformitätserklärung jeder PSA beilegen.

PSA, die noch nach bisheriger EU-Richtlinie 89/686/EWG zugelassen und bis 20.04.2019 beschafft wurde, unterliegt dem Bestandsschutz und bleibt weiter und ohne zusätzlich Prüfungen trag- bzw. nutzbar.

W. Gabler

Ltr. Redaktion ASL

Erste-Hilfe-Raum nach Norm

Name:

Volker Reinhardt und weitere 130 Leser

Frage:

Liebe Redaktion von www.atemschutzlexikon.de,

vor einiger Zeit hatten Sie in dankenswerter Weise unsere Anfrage zu Festlegungen zur Atemschutzüberwachung beantwortet. Heute haben wir eine weitere Frage, die sich aus der Modernisierung unserer Atemschutzübungsanlage und Ihrem Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung von Atemschutzübungsanlagen ergibt.

Können Sie uns weiterhelfen, wie der nach Norm vorzusehende Erste-Hilfe-Raum zu gestalten und auszurüsten ist?

Antwort

Hallo Herr Reinhardt,

wichtige Ausführungen zum Erste-Hilfe-Raum einer Atemschutzübungsanlage enthalten vor allem

  • DIN 14093-04 Atemschutz-Übungsanlagen, Planungsgrundlagen
  • ASR A4.3_1 Erste Hilfe-Räume
  • TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
  • DGUV Vorschrift 49 UVV Feuerwehren
  • Gefährdungsbeurteilung einer Atemschutzübungsanlage, Veröffentlichung im www.atemschutzlexikon.de

Nähere Hinweise und eine Kommentierung der neuen ASR A4.3_1 Erste Hilfe-Räume haben wir veröffentlicht unter http://www.atemschutzlexikon.de -> recht -> news

Mit besten Grüßen

W. Gabler

Ltr. Redaktion ASL

Beschaffenheit Maskenbrille

Name:

Rolf-Markus Schuhknecht

Frage:

Ich muss ab sofort eine Brille zum Ausgleichen meiner Fehlsichtigkeit tragen. Der Arzt aus meiner Untersuchung G 26/3 vor 3 Tagen hat mir dazu eine Maskenbrille verordnet. Eignen sich dafür alle Maskenbrillen?

Antwort

Hallo Herr Schuhknecht,

Maskenbrillen sollen Fehlsichtigkeiten von Atemschutzgeräteträgern beim Tragen von Vollmasken ausgleichen. Art und Form der Maskenbrillen sind vom Hersteller der Vollmaske vorbestimmt und abhängig vom Typ der Vollmaske. Grundsätzlich müssen also Maskenbrillen mit der Vollmaske kompatibel sein. Der Hersteller der Vollmaske legt fest, welche Maskenbrille der Atemschutzgeräteträger mit welchem Vollmaskentyp tragen kann.

Das Material der optischen Gläser ist nicht vorbestimmt, muss aber z. B. Beständig sein gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Aus diesen beiden Gründen muss nach „PSA-Benutzerverordnung“ eine Maskenbrille mit der Vollmaske gemeinsam europäisch zertifiziert sein. Während dieser Zulassung muss die Maskenbrille die Anforderungen an die Vollmaske DIN EN 136/3 bestehen. Dementsprechend können nur die Hersteller eine rechtsverbindliche Auskunft über das zertifizierte Material der optischen Gläser ihrer Maskenbrillen geben.

Dipl. Ing. W. Gabler
Redakteur

Panorama Nova an an den Helm der Helm-Masken-Kombination von MSA-Auer?

Name:

Roland Meuser, Renate Müllrich, Peter Nüssla u.a.

Frage:

Darf ich die Vollmaske „Panorama Nova“ in der Version für Masken-Helm-Kombinationen von Dräger an den Helm der Helm-Masken-Kombination von MSA-Auer adaptieren?

Antwort

Bitte beachten Sie dafür den Hinweis, dass nach Herstelleraussagen Dräger-Vollmasken in der Version für Helm-Masken-Kombinationen und Helme der Helm-Masken-Kombination (HMK) von MSA Auer nicht quer geprüft wurden. Demnach besteht für diese Verbindung keine Produkthaftung. Fehlende Produkthaftung sehe ich als Ausschlusskriterium für die Benutzung von PSA.

Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass es bei einer MHK unbedingt erforderlich ist, den Helm auf jeden Kopf speziell anzupassen. Nur so können Sie eine dichte Anpassung der Vollmaske an das Gesicht des Atemschutzgeräteträgers erreichen, gleich ob die Vollmaske am Helm adaptiert wird oder ob eine bebänderte Vollmaske unter dem Helm der HMK getragen wird. Dazu sollten moderne HMK diverse Einstellpunkte besitzen, besonders an Kopfring und Haarnetz.

Dipl. Ing. W. Gabler

Anlegen Pressluftatmer

Name:

Beate Schindler

Frage:

Bei meiner Fortbildung 2011 als Atemschutzgeräteträger habe ich eine andere Anlegeweise des Presslufttamers üben müssen, als ich zwei Jahre zuvor beim Lehrgang Atemschutzgeräteträger gelernt habe. Wie lege ich den Pressluftatmer richtig an?

Antwort

Die richtige Anlegeweise eines Pressluftatmers ergibt sich aus seiner Bedienungsanleitung. Da die von Hersteller zu Hersteller etwas unterschiedlich formuliert sind, hat sich das Anlegen nach der Tabelle Anlegen Pressluftatmer (Anlage) bewährt.

Dipl. Ing. W. Gabler

Wartung DLF

Name:

Michael Grohmann

Frage:

Hallo,
Der diesjährigen Unterweisung an Füllanlagen nach TRG 402 wurden wir vom Techniker der durchführenden Firma darauf hingewiesen, dass Füllvorgänge von Atemluftflaschen zu dokumentieren sind. Für unsere eigene Berufsfeuerwehr ist das unproblematisch und wird bereits durchgeführt. Aber für die DLF benachbarter Feuerwehren oder von Geschäftskunden wird das schwierig. Zu unregelmäßig kommen diese DLF zu unserer Atemschutzwerkstatt. Sie sind auch nicht einzeln bezeichnet.
Können wir zumindest bei deren DLF auf die Verwaltung verzichten?

Antwort

Zunächst, es gibt keine exakte Vorschrift, die das Dokumentieren der Füllvorgänge von Atemluftflaschen explizit fordert.
Lassen Sie mich etwas ausführlicher antworten. Insgesamt gibt es zum Problemkreis folgende Festlegungen:

Die Richtlinie vfdb 0804, Ausgabe GUV-I 8674 vom März 2009, Anlage 1 fordert, dass

  • die Atemluft in den Druckluftflaschen (DLF) der DIN EN 12021 Druckluft für Atemgeräte entsprechen muss
  • Füllvorgänge am Kompressor im Prüfbuch zu dokumentieren sind
  • der Zustand der DLF im Prüfbuch zu dokumentieren ist
  • das Fülldatum der DLF zu vermerken ist
  • DLF nur gefüllt werden dürfen, wenn ihre Prüffrist n.n. verstrichen ist und sie mängelfrei sind.
    Die Druckgeräterichtlinie legt fest, dass jede Atemluftflasche spätestens nach 5 Jahren einer äußeren, inneren, Festigigkeits- und Gewichtsprüfung zu unterziehen ist.

Um all diese Forderungen termingemäß erfüllen zu können und den eigenen Bestand an DLF exakt zu überwachen, empfiehlt sich also dringlich eine Verwaltung der DLF, um einheitliche Arbeitsgrundlagen zu haben, auch für alle DLF. Dafür benötigt der Verwalter, u.a. der Atemschutzgerätewart, einen Nachweis, z. B. eine Gerätekartei in Print- oder digitalisierter Form.

Dipl. Ing. W. Gabler