Tag des Atemschutzgerätewartes

Im letzten Jahr hat „FeuerKrebs“ den Tag des Gerätewartes ins Leben gerufen – Stichtag hierfür ist der 4. April. In diesem Jahr wollen wir diese Tradition fortführen & haben dafür in die Atemschutzwerkstätten geschaut.

Ist der Atemschutzgerätewart aktiv von der Problematik „Einsatzhygiene & PAK“ betroffen? Hat sich in den letzten Jahren bereits etwas verändert?

Wir wollten dies von Euch wissen & haben einige Interviews durchgeführt.


Die Aufgaben des Atemschutzgerätewartes sind vielschichtig und hat sich in den letzten Jahren verändert. So rückt Dokumentation (Geräte und Personal) und Eigenschutz bei der Aufbereitung in den Vordergrund.

Werner Martinsen arbeiten für den Kreis Ostholstein an der Feuerwehr Technischen Zentralen in Lensahn. Mit sieben Kameraden kümmern sie sich um 128 Feuerwehren im Kreis, der direkt an der wunderschönen Ostsee liegt. Durch die Nähe zur Ostsee mit den vielen gepflegten Stränden nutzen vielen Gäste die Gegend zur Erholung.

Die FTZ verfügt über eine Ausbildungswerkstatt für die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger, Jahresübung für die Träger sowie für die Brandsimulationsanlage. Ergänzt wird die Werkstatt für die Ausbildung der Atemschutzgerätepflege. Ein zweite Werkstatt steht den Kameraden für die Atemschutzgeräte der Wehren (Durchführung der Halbjahresprüfung) zur Verfügung.


Was hat sich in den letzten Jahren an der Tätigkeiten des Atemschutzgerätewartes verändert?

Werner: Durch die Änderung der Brandlast sind die Geräte nach einem Einsatz stark kontaminiert. Daher werden viele Geräte nach einem Einsatz direkt von der Logistik-Komponenten zur Zentrale überführt bzw. kommen durch die Wehren zur Zentrale und werden aufbereitet.

Dabei hat die Handwäsche ausgedient. Heute stehen uns Verfahren für die Aufbereitung zur Verfügung. Auch wenn Maschinen die schmutzige Arbeit übernehmen, ist das Bestücken der Maschine „Handarbeit“. Hier steht der Eigenschutz an erster Stelle. So ist heute die Arbeit mit Einweghandschuhen zum Standard geworden. Auch andere Persönliche Schutzausrüstung kommt zum Schutz der Gesundheit zum Einsatz. So sind Einweganzüge und Filtergebläsegeräte beim Entpacken ein guter Schutz für die Gesundheit.

Im Einsatz waren die Kameraden durch den Isolieratemschutz (Pressluftatmer) geschützt. Im Bereich der Anlieferung helfen durchsichtige Transportbeutel mit Informationen auf dem Beutel (Begleitkarte), um schon bei der ersten Sichtung zu erkennen, welche Art der Aufbereitung notwendig ist. Auch im Bereich der Atemschutzgerätpflege hält das strukturierte Auskleidung Einzug. Den Atemschutz während der Auskleideprozedur weiterhin aufrecht zu erhalten ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung geworden. Hierzu sind viele Hilfsmittel entstanden: Anleitung zur Auskleideprozedur, Verwendung von Banner auf Baustellenzaungröße, …

…wir wollen/müssen bei den Kameraden (60, 40, 20 Lebensalter) eine positive Einstellung für das Thema Einsatzhygiene erreichen.

Welche Anforderungen werden an einen Gerätewart (Befähigte Person zur Wartung von Atemschutzgeräten) heute gestellt?

Werner: Kurz: Offenheit für neue Technologie, Flexibilität und in der Grundeinstellung ein Feuerwehrmann – denn die wollen anderen helfen. Sie sollten die Dienstleistungsgedanken für die „Ehrenamtlichen-Helfer“ leben.

Die Unterstützung der Elektronik im Bereich der Werkstätten ist schon lange angekommen. So wie andere Suchmaschinen Daten aufbereiten, so werden die Daten im Feuerwehreinsatz immer wertvoller. Wer war mit welchem Gerät im Einsatz? Wie viele Geräte welcher Art sind im Umlauf? Wann steht die nächste Grundüberholung an?

Mit diesen Daten ist eine verlässliche Planung der Wartungstätigkeiten möglich und kann somit helfen Kosten zu sparen.

Atemschutzgerätewarte müssen von der Mannschaft akzeptiert sein und genießen eine hohes Vertrauen. Sie sollten sich in der Materie auskennen und die Bereitschaft mitbringen sich regelmäßig fortzubilden. Sind die Geräte gemäß der Vorgaben gewartet, wird der nächste Einsatz unter Atemschutz ein Erfolg.

Gemeinschaftlich und mit ein bisschen Humor bringt die Arbeit des Gerätewartes Spaß.


Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.

Grüße aus Norddeutschland

Werner Martinsen

Wer darf einen Flaschenwechsel durchführen?

Frage

Hallo Team von Atemschutzlexikon.com,

mich erreichen immer wieder Fragen ob die Einsatzkraft ihre Atemluftflasche selber wechseln darf oder nur ein Atemschutzgerätewart – könnt ihr mir da weiterhelfen?

Antwort & Erläuterung

Vielen Dank für ihre Frage!

Grundlegend ist zu sagen, dass jeder Atemschutzgeräteträger nach seinem Grundlehrgang & der jährlichen Unterweisung befähigt ist, die Druckluftflasche am Pressluftatmer zu tauschen.

Hierbei gilt zu beachten, dass der Pressluftatmer laut Herrsteller nach der Nutzung zur Aufbereitung & Prüfung einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden muss.
Ein Flaschenwechsel darf also nur erfolgen, wenn der Pressluftatmer:
– nicht thermisch beaufschlagt wurde
– mechanisch belastet wurde
– chemisch belastet wurde
– starke Verschmutzung aufweist
– Auffälligkeiten bei der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle auftauchen

Trifft einer der gennanten Punkte zu, ist ein Flaschenwechsel nicht empfehlenswert!

Anpassungsüberprüfung

Definition

ist ein Verfahren, um die Passgenauigkeit zwischen Atemschutzgeräteträger und seinem Atemanschluss zu ermitteln.

Bildquelle: BSiF

Erläuterung

Dazu zählt z.B. das „Face fit testing“, eine Überprüfung mittels spezieller Prüfgeräte zum Ermitteln ob sich die „Dichtlinie eines dicht anliegenden Atemsanschlusses, an das Gesicht einer atemschutzgerätetragenden Person anpasst, wie gut der Atemanschluss die Person von einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität schützt“ (W. Drews, DGUV Forum 5/21)

Desinfektionsnachweis

Definition

Der Desinfektionsnachweis zeigt den Erfolg einer Desinfektion auf. Man unterscheidet:

  • orientierender Schnellnachweis ( unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion durchzuführender Nachweis des Desinfektionserfolges mit orientierender Aussage, meist auf der Basis eines Proteinnachweises)
  • Abklatschverfahren, Tupferverfahren, Ausspülverfahren (nach DIN 10516 – exakte und juristisch anerkannte Nachweise der Keimreduktion, mit mehrtägiger Dauer zwischen Probenahme und Ergebnis)

Erläuterung

Die DIN 10516 „Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion“, Punkt 7.2 Prüfung der Desinfektionswirkung empfiehlt zur Prüfung der Desinfektionswirkung

  • Abklatschverfahren nach DIN 10113
  • Tupferverfahren nach DIN 10113-1 und DIN 10113-2
  • Ausspühlverfahren mit Festlegung mikrobiologischer Grenzwerte auf Flächen nach Reinigung und Desinfektion

Diese Nachweisverfahren liefern bei exakter Durchführung juristisch anerkannte Ergebnisse. Der Schnellnachweis ergibt nur orientierende Informationen, gleichsam Ja – Nein – Aussagen, sauber oder verschmutzt, nachreinigen und nachdesinfizieren oder korrekte Leistung. Er sichert aber bei häufiger Anwendung einen guten Überblick über die Desinfektionsqualität der Atemschutz- bzw. CSA-Werkstatt. Die Ergebnisse sind zu protokolieren.

Desinfektionsmethoden

Definition

Desinfektion ist die Beseitigung von Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann.

Wichtigste Desinfektionsverfahren:

  • Hitzedesinfektion mittels Dampf, Auskochen, Heißluft und Wärmestrahlung
  • Nebeldesinfektion mittels Aerosolspray von Desinfektionsmitteln
  • Verbrennung
  • Strahlung durch ultraviolette oder radioaktive Strahlung
  • mechanische Verfahren z.B. durch Filtration
  • chemische Verfahren mit chemischen Desinfektionsmitteln

Erläuterung

Nach der Desinfektion sind die behandelten teile gründlich zu spülen, um Schäden an der Haut der Atemschutzgeräteträger, z.B. durch Verätzen mit Desinfektionsmittel, zu vermeiden. Die Durchführung der Desinfektion ist mittels Prüfkalender in Richtlinien und Vorschriften

  • Herstellervorgaben in Bedienungsanleitung und Wartungsvorgaben
  • Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV I 205-013 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

vorgeschrieben und erfolgt in regelmäßigen Abständen und nach Benutzung. Die Desinfektion war erfolgreich, wenn die Viren und Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen reduziert wurden, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann. Das setzt eine Reduzierung um mindestens 99,9% voraus. Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA Werkstätten, möglichst oft mittels Schnelltest den Desinfektionserfolg zu prüfen, wenigstens aber zweimal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit mit der Abklatschprobe nachzuweisen.

Prüfkopf

Definition

eine aus Gummi bestehende Blase oder ein aus festem, silikonhaltigem Kunststoff hergestellter, kopfähnlicher Körper zur Prüfung von Atemanschlüssen auf Dichtigkeit und Öffnungsdruck, ggf. auch zur Prüfung von Lungenautomaten auf Dichtigkeit und Öffnungsdruck.

Erläuterung

Die aus Gummi bestehenden Prüfköpfe sind aufblasbar und somit an den Maskendichtrahmen anschmiegsam. Feste Prüfköpfe sind dagegen stabil und leichter mit dem Prüfling zu bestücken.

Bildquelle: Dräger AG

Maskenprüfung

Definition

eine Funktions- und Dichtigkeitsprüfung (Dichtheit) von Vollmasken nach Herstellervorschrift bzw. Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“.

Erläuterung

Bei der Maskenprüfung prüft der Atemschutzgerätewart die Vollständigkeit und Unversehrtheit sowie die Dichtigkeit der Vollmaske und die Funktion ihrer Ventile. Beide Prüfungen entscheiden über eine gefahrlose Atmung und über die Gebrauchsdauer des betreffenden Atemschutzgerätes.

Bildquelle: Dräger AG

Manometer-Prüfung

Definition

Zusatzprüfung, bestehend aus einem Vergleich der Druckanzeige eines Manometers eines Atemschutzgerätes mit einem Präzisionsmanometer in 4 Stufen.

Erläuterung

Die Stufen bei der Manometervergleichsprüfung an einem Pressluftatmer betragen meist 300 bar, 200 bar, 100 bar und 70 bar. Dabei dürfen von 300 bar bis 100 bar die Werte um ± 10 bar schwanken, ab 70 bar aus Sicherheitsgründe für den Restdruck (Restdruckwarnung) nur um – 5 bar. Werden die Toleranzen überschritten, ist das Manometer auszutauschen. Die genaue Anzeige des Manometers unterstützt die Sicherheit des Atemschutzgeräteträgers, weil so der Rückzug aus dem Gefahrenbereich rechtzeitig erfolgen kann.

Bildquelle: Dräger AG

Nachfüllung (Atemluftflasche)

Definition

Wiederauffüllen der Atemluftflasche eines Pressluftatmers mit Atemluft (Druckluft für Atemschutzgeräte).

Erläuterung

Die Nachfüllung von Atemluftflaschen von Pressluftatmern ist nach dem Einsatz vorgeschrieben, wenn der Druck der Atemluft unter die Toleranzgrenze abgefallen ist. Pressluftatmer, die bei Einsatzbeginn einen Druck der Atemluft unterhalb der Toleranzgrenze aufweisen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Toleranzgrenze liegt bei – 10% vom Nenndruck, also bei 180 bar oder 270 bar Fülldruck der Atemluftflaschen.

Bildquelle: Dräger AG

Gerätewart

Definition

nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ ausgebildete Personen, z. B. der Feuerwehr, die alle Geräte warten, pflegen und prüfen, ausgenommen Atemschutzgeräte (Atemschutzgerätewart).

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Gerätewarte der Feuerwehr sind mindestens Maschinist und Truppführer. Ihre Ausbildung erfolgt z.B. an einer Landesfeuerwehrschule. Danach ist der Gerätewart auch befähigt, im Atemschutz Lager- und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, z. B.

  • Atemschutzgeräte zu überwachen, zu lagern und zu verwalten,
  • die Personalkartei sowie den Bestandsnachweis bzw.
    Gerätenachweis zu führen und
  • Geräteprüfungen zu beantragen und Termine zu überwachen.

Instandhaltung – Wasserdruckprobe

Definition

Verfahren für die Prüfung von Druckbehältern z.B. Druckluftflaschen.

Erläuterung

Für die Wasserdruckprobe wird nach dem Entfernen des Flaschenventils der Flaschenkörper mit Wasser gefüllt und mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes beaufschlagt, z. B. bei 300-bar-Flaschen demnach 450 bar. Dabei dürfen keine Veränderungen am Flaschenkörper zu erkennen sein, wie Verformungen oder Risse (siehe auch Druckluftflaschen).

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Reparatur

Definition

die Reparatur, auch Instandsetzung (Instandhaltung) eines Atemschutzgerätes (ASG) wird notwendig, wenn während der Instandhaltung und Prüfung (Instandhaltung) des ASG festgestellt wird, dass Teile defekt sind oder Funktionsmängel aufweisen.

Erläuterung

Die Reparatur muss immer mit Originalteilen (Instandhaltung – Originalteile) nach Herstellervorschrift erfolgen. Das ASG muss nach jeder Reparatur geprüft werden.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Reinigung

Definition

die Instandhaltung eines Atemschutzgerätes nach dem Einsatz beginnt in der Atemschutzgerätewerkstatt und dort immer mit einer Reinigung mit nachfolgender Desinfektion des Gerätes.

Erläuterung

Bei der Reinigung werden alle Teile (Gummi, Kunststoff und Metall) gründlich, nach Herstellervorschrift und mit dem vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmitteln gesäubert.

Metallkleinteile lassen sich auch effektiv im Ultraschallbad reinigen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Einrichtung

Definition

alle Einrichtungen einer Atemschutzwerkstatt sind ständig so in Stand zu halten, dass die mit diesen Einrichtungen zu prüfenden und instand zuhaltenden Atemschutzgeräte anschließend die Anforderungen erfüllen.

Erläuterung

Die Einrichtungen, z. B. Prüfgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, sind regelmäßig zu warten und auf Unversehrtheit zu prüfen. Möglich ist ein Service-Vetrag mit dem Hersteller der Prüfgeräte zur regelmäßigen Prüfung des Gerätes bzw. zum Update der ggf. vorhandenen Prüfgerätesoftware.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Druckbehälter

Definition

Druckbehälter unterliegen einer regelmäßigen Prüfung mit Sichtprüfung und Sachverständigenprüfung nach Druckgeräterichtlinie und Herstellervorschrift (Informationsbroschüre).

Erläuterung

Bei der Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung, die so genannte Sachverständigenprüfung, führen Sachverständige die Festigkeitsprüfung der Druckbehälter mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes (Betriebsdruck) als Wasserdruckprobe durch, inspizieren das Innere der Druckluftflasche als Sichtprüfung und prüfen das Flaschengewicht.
Die Prüfabstände dieser wiederkehrenden Prüfungen sind vorgeschrieben. Nach Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung wird bei Druckluftflaschen Atemluft für Pressluftatmer die äußere Prüfung aller 2,5 Jahre , die Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung aller 5 Jahre durchgeführt. Druckluftflaschen Druckluft, die sogenannten Arbeitsflaschen 300 bar, sind aller 10 Jahre einer Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung zu unterziehen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Atemschutz

Definition

Instandhaltung ist die Tätigkeit, die in einer Atemschutzwerkstatt dazu dient, Atemschutzgeräte für den Einsatzfall funktionsfähig zu halten, wieder gebrauchsfähig zu machen und die Gebrauchsfähigkeit nachzuweisen.

Erläuterung

Die Instandhaltung wird auf der Grundlage der Herstellervorschriften (Informationsbroschüre), bei der Feuerwehr auch nach vfdb-Richtlinie 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“, durchgeführt. Zur Instandhaltung hat der Unternehmer in Betrieben und Institutionen mindestens einen Sachkundigen bzw. Atemschutzgerätewart (ASGW) zu bestellen und ihm die erforderlichen Einrichtungen, Messgeräte und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Der ASGW muss die ihm anvertrauten Atemschutzgeräte Warten, Prüfen und Instandsetzen können.

Bildquelle: Dräger AG

Hubvolumen

Definition

Ist die Menge Luft, die während eines Hubes der Künstlichen Lunge eines Prüfgerätes angesaugt oder ausgestoßen wird, um bei der Prüfung eines Atemschutzgerätes die Funktion zu prüfen.

Erläuterung

Je nach Prüfvorschrift und Aufbau der Prüfeinrichtung kann das Hubvolumen bis

11 Liter Luft je Hub betragen.

Bildquelle: Dräger AG

Filterselbstretter – Wartung, Pflege, Instandsetzung

Definition

Filterselbstretter (FSR) unterliegen zur Wartung, Pflege und Instandsetzung den Vorschriften DGUV R112-190 „Einsatz von Atemschutzgeräten“ und der
Bedienungsanleitung des Herstellers.

Erläuterung

Filterselbstretter (FSR) sind nach Herstellerangaben bestimmungsgemäß zu nutzen. Ihr Gehäuse sollte durch das Mitführen nicht merklich eingedrückt sein, da sonst die Entnahme beim Gebrauch gestört oder schlimmsten falls unmöglich wird. Mit einem geeigneten Prüfmittel ist die Gehäusedichtheit nachzuweisen, da eindringende Luftfeuchte als Folge undichter Gehäuse den Katalysator Hopkalit unbemerkt bis zum völligen Versagen schädigen kann.

Bildquelle: Dräger AG

Filtergerät – Instandhaltung & Prüfung

Definition

Instandhaltung und Prüfung der Filtergeräte führen Atemschutzgerätewart durch nach

BIldquelle: Dräger AG

Erläuterung

GeräteteilArt der durchzuführenden
Arbeiten (Kurzbemerkung)
Fristen
Filter,
filtrierende  Halbmasken
(soweit zutreffend)
Prüfung der Lagerzeit von Gas- und Kombinationsfilternnach  Bedienungsanleitung und Kennzeichnung auf dem Filter
Filter,
filtrierende  Halbmasken
(soweit zutreffend)
Prüfung auf sichtbare BeschädigungFilter mit sichtbarer Beschädigung  sind unverzüglich auszutauschen.
Filter,
filtrierende  Halbmasken
(soweit zutreffend)
Einsetzen gebrauchter Gas- und Kombinationsfilter, die zur Wiederverwendung verschlossen werdenvor dem Einsatz prüfen, ob die Frist von 6 Monaten abgelaufen ist.
Filtergeräte
mit Gebläse
Aufladen der Batterie, Prüfung des Luftstroms, Dichtheit des Gerätesvor Freigabe zum Einsatz
Filtergeräte – Instandhaltung und Prüfung

Begrenzter Aufenthalt von Personen in der Atemschutzwerkstatt

Name:

Daniel Drür, Alexander Weber, Martin Freiger, Gerald Wobring und 59 weitere Nutzer von www.atemschutzlexikon.de

Frage:

Liebes Team von atemschutzlexikon.de.

Während meiner tournusmäßig 5-jährigen Fortbildung als Atemschutzgerätewart wurde vom Ausbilder mitgeteilt, dass beim Füllen von Druckluftflaschen nur der befüllende Atemschutzgerätewart im Raum verbleiben darf. Ist das tatsächlich so?

Antwort

Sehr geehrter Herr Drür,

Zum Füllen von Atemluftflaschen für z. B. Schlauchgeräte und Pressluftatmer betreibt man Füllanlagen. Sie bestehen aus einem System aus Kompressor, Pufferflaschen, Hochdruckleitungen, Füllleiste, Sicherheitsfüllrampe und in den meisten Atemschutzwerkstätten über einen Mitteldruckbereich, dem ein Druckminderer vorgeschaltet ist. Den Abschluss des Mitteldruckbereiches kennzeichnen Anschlüsse für z. B. Prüfgeräte und Druckluftpistolen.

Für diesen Bereich gelten vor allem folgende Richtlinien und Regeln:

· DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

download z. B. von

http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_1/index.jsp

Richtlinie vfdb 0840 BGI / dguv-Information 205/013 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren
download z. B. von:

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8674.pdf

Technische Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 3145/TRGS 725 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
Die TRBS 3145 / TRGS725 beschreibt im Abschnitt 4.3 Anforderungen an das Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern. Der Abschnitt enthält also auch die für Atemschutzwerkstätten zutreffenden Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen in ortsbeweglichen Behälter einschließlich deren Füllen. Hinweise zur Prüfung und Kontrolle von Füllanlagen“ enthält nun die TRBS 1201. „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“.

download z. B. von

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-3145.html

https://www.draeger.com/de_de/Applications/Products/Services/Training/Product-and-Application/Instructions-for-filling-systems

Technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten

Atemluft-Kompressoren dürfen nur von sachkundigen Personen entsprechend TRGS 555 bedient und gewartet werden. Die Erstunterweisung und die jährliche Wiederholung sind nach TRGS 555, Abschnitt 5 durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei ist die jeweilige Betriebsanleitung des Herstellers des Kompressors zu beachten. Betriebsanleitung und Namensliste der sachkundigen Personen sind am Kompressor aufzubewahren.

Dazu präzisiert die TRBS 3145/TRGS 725 Technische Regeln für Betriebssicherheit, Ortsbewegliche Druckgasbehälter im Abschnitt 4.2.1

(2) Zur Vermeidung von Fehlbedienungen dürfen ortsbewegliche Druckgasbehälter in Füllanlagen nur selbständig von beauftragten Beschäftigen nach § 8 BetrSichV gefüllt und gewartet werden, die

  1. für diese Tätigkeit geeignet sind,
  2. erwarten lassen, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen
  3. diese Tätigkeit fachkundig (Atemschutzgerätewart nach FwDV 2) und
  4. entsprechend TRGS 555 und TRG 402 unterwiesen sind.

(3) Räume, in denen Gase in ortsbewegliche Druckgasbehälter gefüllt werden, dürfen nur von unterwiesenen bzw. fachkundigen Personen betreten werden.

Also, Herr Drür. Atemluftflaschen dürfen nur beauftragte, das 18. Lebensjahr vollendete, die erforderliche Fachkunde besitzende Atemschutzgerätewarte füllen, wenn zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Dabei dürfen fachkundige und belehrte Mitarbeiter mit aktuell gültiger Belehrungsfrist (jährliche Belehrung) in der Atemschutzwerkstatt anwesend sein.

Hinweis:

Da die „Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung“ außer Kraft gesetzt wurde, wurden die bisherigen TRD, TRB, TRR, TRSK und TRG durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetz

Wolfgang Gabler

Redakteur

Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle

Definition

Aufgabe der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle ist es nach Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und der jeweiligen Bedienungsanleitung zu kontrollieren, dass keine Sicherheitsmängel an einem Atemschutzgerät (ASG) bestehen.

Erläuterung

Die Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle der Atemschutzgeräte (ASG) ist eine vorgeschriebene Aufgabe des Atemschutzgeräteträgers (ASGT)

  • vor jedem Gebrauch, z. B. bei der Übernahme seines Gerätes
    (Sichtkontrolle, Dichtkontrolle, Funktionskontrolle)
    entsprechend Bedienungsanleitung;
  • nach Flaschenwechsel.

Bildquelle: Dräger AG

Sichtprüfung

Definition

Aufgabe der Sichtprüfung ist es nach Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und der jeweiligen Bedienungsanleitung visuell zu prüfen, dass keine Sicherheitsmängel an einem Atemschutzgerät (ASG) bestehen

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Sichtprüfung der Atemschutzgeräte (ASG) ist eine vorgeschriebene Aufgabe des Atemschutzgerätewartes und umfasst die Prüfung des äußeren Zustandes des Atemschutzgerätes und des Zustandes jedes demontierten Geräteteiles auf Sauberkeit, Unversehrtheit und Vollzähligkeit. Der Atemschutzgerätewart beginnt damit die Prüfung eines Atemschutzgerätes. Form und Zustand der Tragevorrichtung und der einwandfreie äußere Zustand der luftführenden Teile werden erfasst. Bei Atemanschlüssen, z. B. Vollmasken, sind der Maskenkörper, die Sichtscheibe, die Kopfspinne (oder Helmadapter) und der Dichtrahmen zu prüfen.

Das Ergebnis dieser Prüfung muss der Atemschutzgerätewart in das Prüfprotokoll aufnehmen, wenn es der Hersteller vorschreibt (Bedienungsanleitung). Defekte Teile muss der Atemschutzgerätewart austauschen.

Selbstretter – Prüfung

Definition

die unterschiedlichen Selbstretter bedürfen unterschiedlicher Prüfungen und werden vom Hersteller und für den Bereich des Bergbaues von den Hauptstellen für das Grubenrettungswesen festgelegt.

Erläuterung

Zu den Selbstretter – Prüfungen zählen:
  • Filterselbstretter unterliegen nur einer Sichtprüfung, die die Endnutzung einbezieht.
  • Chemikalsauerstoff-Selbstretter sind meist durch eingebaute Sensorfenster bis zur Aussonderung nach max. 10 Jahren wartungsfrei (Oxy K 50 S von Dräger). Vorschriften im Bergbau verlangen eine jährliche Gewichts- und Dichteprüfung.
  • Drucksauerstoff-Selbstretter haben keine einheitliche Prüfung, da die verwendeten Atemanschlüsse und die eingebauten Kontrollmanometer sehr unterschiedlich sind. Geprüft werden muss jedoch der Flaschendruck und u.U. die Masken oder andere Atemanschlüsse, immer nach den Vorgaben des Herstellers.

Bildquelle: Dräger AG