Nasenbügel

Definition

Teil eines Filtergerätes.

Erläuterung

Der Nasenbügel dient zum Anpassen des Filtergerätes an die Nase zur Absicherung des Dichtsitzes von Filtergeräten, die aus Atemanschluss und Filter oder einem filtrierenden Atemanschluss bestehen.

Bildquelle: Dräger AG

Gebläseunterstützte Filtergeräte –physiologische Akzeptanz

Definition

Gebläseunterstütze Filtergeräte bieten von allen umluftabhängigen Atemschutzgeräten die höchste physiologische Akzeptanz wegen der bequemen Trageweise an Gurt oder an Gurt und Maske und wegen ihrer komfortablen Atemluftversorgung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Durch die Gebläseunterstützung verringert sich der bei anderen Filtergeräten sonst auftretende Atemwiderstand auf ein physiologisch kaum spürbares Niveau. Bei warmer Umgebungsluft, z. B. im Sommer, kühlt das Gebläse die Einatemluft angenehm. Das kann jedoch bei empfindlichen Atemschutzgeräteträgern zu Reizungen der Atemwege führen. Im Winterbetrieb kann eine Heizung des Gebläsestromes vor übermäßiger Reizungen durch Kälte schützen. Die Tragezeitbegrenzung, Einsatzdauer, Erholungszeit und Einsätze pro Schicht entsprechen bei Arbeitseinsätzen denen der Filter.

Für Atemschutzgeräteträger im Einsatz zur Erfüllung von Rettungsaufgaben der Feuerwehr sind gebläseunterstütze Filtergeräte wegen dem möglichen Einsaugen von Funken nicht geeignet .

Gebläseunterstützte Filtergeräte – Einsatzbeschränkungen

Definition

Je nach Verwendung mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter besitzen gebläseunterstützte Filtergeräte Einsatzbeschränkungen gegen Partikel, Gase oder Partikel und Gase.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Je nach Einsatzbeschränkung lassen sie sich unterscheiden nach:
  • Abscheideleistung des Partikelfilters in Abhängigkeit des
    Atemanschlusses,
  • Filterleistung des Gasfilters in Gasfiltertypen und Gasfilterklassen
    in Abhängigkeit des Atemanschlusses,
  • Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
    Gasfilterklassen, Mehrbereichsfilter in Abhängigkeit des
    Atemanschlusses,
  • Abscheideleistung des Partikelfilters und Filterleistung der
    Gasfilter in Gasfiltertypen und Gasfilterklassen oder
    Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
    Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses.

Gebläseunterstützte Filtergeräte

Definition

umluftabhängige Atemschutzgeräte mit einem Atemanschluss nach DIN EN 12941 „Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ als Atemschutzhelm oder Atemschutzhaube oder nach DIN EN 12942 „Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ eine Atemschutzmaske.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Als Filter lassen sich wahlweise Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter verwenden.

Je nach verwendetem Filter beitzen gebläseunterstützte Filtergeräte Schutzwirkung gegen Partikel, Gase oder Partikel und Gase. Damit lassen sie sich unterscheiden nach:
  • Abscheideleistung des Partikelfilters in Abhängigkeit des
    Atemanschlusses
  • Filterleistung des Gasfilters in Gasfiltertypen und
    Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses
  • Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
    Gasfilterklassen, Mehrbereichsfilter in Abhängigkeit des
    Atemanschlusses
  • Abscheideleistung des Partikelfilters und Filterleistung der
    Gasfilter in Gasfiltertypen und Gasfilterklassen oder
    Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
    Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses.

Fluchtfiltergeräte

Definition

Ist ein umluftabhängiges Atemschutzgerät nach DIN 58647-7 zur Selbstrettung mit Schutzwirkung gegen Gase, Dämpfe und ggf. auch gegen Partikel.

Erläuterung

Fluchtfiltergeräte lassen sich nur einmal verwenden. Fluchtfiltergeräte werden entsprechend ihrer Nenngebrauchszeit in Klassen für 5, 10 und 15 Minuten unterteilt. Dabei ist zu beachten, dass die effektive Gebrauchszeit durch unterschiedlich hohen Sauerstoffbedarf des Atemschutzgeräteträgers in Abhängigkeit von seiner Konstitution und seiner tatsächlichen Belastung variieren kann.

Bildquelle: Dräger AG

Filtergerät – Instandhaltung & Prüfung

Definition

Instandhaltung und Prüfung der Filtergeräte führen Atemschutzgerätewart durch nach

BIldquelle: Dräger AG

Erläuterung

GeräteteilArt der durchzuführenden
Arbeiten (Kurzbemerkung)
Fristen
Filter,
filtrierende  Halbmasken
(soweit zutreffend)
Prüfung der Lagerzeit von Gas- und Kombinationsfilternnach  Bedienungsanleitung und Kennzeichnung auf dem Filter
Filter,
filtrierende  Halbmasken
(soweit zutreffend)
Prüfung auf sichtbare BeschädigungFilter mit sichtbarer Beschädigung  sind unverzüglich auszutauschen.
Filter,
filtrierende  Halbmasken
(soweit zutreffend)
Einsetzen gebrauchter Gas- und Kombinationsfilter, die zur Wiederverwendung verschlossen werdenvor dem Einsatz prüfen, ob die Frist von 6 Monaten abgelaufen ist.
Filtergeräte
mit Gebläse
Aufladen der Batterie, Prüfung des Luftstroms, Dichtheit des Gerätesvor Freigabe zum Einsatz
Filtergeräte – Instandhaltung und Prüfung

Filtergerät – Halbmaske ohne Einatemventil

Definition

umluftabhängiges Atemschutzgerät nach DIN EN 1827 mit Halbmaske ohne Einatemventil und mit trennbaren Filtern zum Schutz gegen Partikel, Gase oder Gase und Partikel.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Diese Filtergeräte unterscheidet man nach Gasfilterklasse 1 und 2 (niedrigeres und mittleres Gasaufnahmevermögen) für die Gasfiltertypen A, B, E und K und für die Gasfiltertypen AX-und SX-klassenlos

Bezüglich Partikel werden die Filtergeräte in drei Partikelfilterklassen FMP1, FMP2 und FMP3 (niedriger, mittlerer, hoher Abscheidegrad) unterteilt. Der Atemanschluss besitzt kein Einatemventil. Die Ausatemluft strömt durch Ausatemventile in die Umgebungsluft.

Einsatzbeschränkungen, Verwendung, physiologische Akzeptanz, Lagerung und Entsorgung entsprechen denen der jeweiligen Filtergeräte.

Gebläseunterstützte Filtergeräte

Definition

umluftabhängige Atemschutzgeräte mit einem Atemanschluss nach DIN EN 12941 „Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ als Atemschutzhelm oder Atemschutzhaube oder nach DIN EN 12942 „Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ eine Atemschutzmaske.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Als Filter lassen sich wahlweise Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter verwenden.

Je nach verwendetem Filter beitzen gebläseunterstützte Filtergeräte Schutzwirkung gegen Partikel, Gase oder Partikel und Gase. Damit lassen sie sich unterscheiden nach:
  • Abscheideleistung des Partikelfilters in Abhängigkeit des
    Atemanschlusses,
  • Filterleistung des Gasfilters in Gasfiltertypen und
    Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses,
  • Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
    Gasfilterklassen, Mehrbereichsfilter in Abhängigkeit des
    Atemanschlusses,
  • Abscheideleistung des Partikelfilters und Filterleistung der
    Gasfilter in Gasfiltertypen und Gasfilterklassen oder
    Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
    Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses.

Filtergerät – Einsatzvoraussetzungen

Definition

Filtergeräte dürfen wegen ihrer umluftabhängigen Arbeitsweise nur bei bestimmten Voraussetzungen im Gefahrenbereich genutzt werden. Vor allem muss die Atmosphäre im Einsatzbereich genau bekannt sein.

Erläuterung

Die Nutzung von Filtergeräten ist abhängig vom Sauerstoffgehalt im Gefahrenbereich, den Schadstoffarten und ihren Stoffkennwerten, den erforderlichen Filterleistungen, den Tragevoraussetzungen des Atemschutzgeräteträger (ASGT) sowie der Einsatzbegrenzung der Filterleistung.

Bildquelle: Dräger AG

Filtrierende Atemschutzgeräte (Filtergerät)

Definition

sind Atemschutzgeräte, die der atemschutzgerätetragendenden Person gefilterte, atembare Luft aus der Umgebungsatmosphäre zur Verfügung stellen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Man unterscheidet Filtergeräte gegen:
  • Partikel: Partikelfilter mit Atemanschluss (Atemanschluss und
    Filter oder filtrierender Atemanschluss),
  • Gase und Dämpfe: Gasfilter mit Atemanschluss (Atemanschluss
    und Filter oder filtrierender Atemanschluss) und
  • Partikel, Gase und Dämpfe: Kombinationsfilter mit
    Atemanschluss (Atemanschluss und Filter oder filtrierender
    Atemanschluss).

G 26 für Träger von Filtergeräten?

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S. H. und 136 weitere Anfragen

Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte helfen Sie uns bei der Beantwortung folgender 2 Fragen:

Frage 1:
Es soll wohl so sein das für unsere genutzten Atemschutzfilter Typ 93 ABEK2Hg/St Kombifilter von der Firma MSA eine Tauglichkeit nach G.26.3 vorliegen muss ? Stimmt das oder reicht die G 26.2 aus?

Welchen Atemfilter können wir am besten nutzen für den Feuerwehreinsatz wo die G 26.2 ausreicht?

Frage 2:
Für das Tragen von einer Atemschutzmaske in Verbindung mit einem Atemschutzfilter muss eine AGT-Grundausbildung erfolgen und der Kamerad/in muss mind. nach G 26.2 tauglich sein, Richtig?
Muss er noch weiter Voraussetzungen turnusmäßig erfüllen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen ….

Antwort:

Sehr geehrter Herr H.,

der Filter 93 ABEK2Hg/St ist ein Produkt der MSA Safety Berlin. Die Bezeichnung ist firmenintern. Nach Norm handelt es sich um ein Kombinationsfilter ABEK2-Hg P3. Diese Filter werden nach BGI /GUV-I 504-26 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge“ zur Gruppe 2 der Atemschutzgeräte gerechnet.

Damit ist klar – Wer nur Kombinationsfilter trägt, benötigt unabhängig von der Art des Atemanschlusses die G 26/2.

Wer auch den frei tragbare Isoliergeräte wie den PA trägt, benötigt die G 26/3Die G 26/2 ist folgendermaßen wiederholungspflichtig

  • Personen bis 50 Jahre aller 36 Monate
  • Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten
  • Vorzeitige Nachuntersuchungen regelt die BGI /GUV-I 504-26, Pkt. 2
Anforderungen an ASGT (FwDV 7 Atemschutz, Pkt 3)

Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen);
  • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
  • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.

Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.

Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (zum Beispiel Ohrschmuck).

Die Aus- und Fortbildung für Filterträger regelt die DGUV R 112-190, Pkt. 3.2.4.2.3

  • Ausbildung: mind. 2 Std.
  • Fortbildung: jährlich, mind. 2 Std., mit Trageübung, Trageübung kann entfallen bei häufiger, etwa monatlicher Benutzung

Umfangreicher sind die Anforderungen für Träger von frei tragbaren Isoliergeräten wie den PA. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, wenden sie sich bitte wieder an www.atemschuzlexikon.de

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion