Nasenbügel
Definition
Teil eines Filtergerätes.

Erläuterung
Der Nasenbügel dient zum Anpassen des Filtergerätes an die Nase zur Absicherung des Dichtsitzes von Filtergeräten, die aus Atemanschluss und Filter oder einem filtrierenden Atemanschluss bestehen.
Bildquelle: Dräger AG
Gebläseunterstützte Filtergeräte –physiologische Akzeptanz

Definition
Gebläseunterstütze Filtergeräte bieten von allen umluftabhängigen Atemschutzgeräten die höchste physiologische Akzeptanz wegen der bequemen Trageweise an Gurt oder an Gurt und Maske und wegen ihrer komfortablen Atemluftversorgung.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Durch die Gebläseunterstützung verringert sich der bei anderen Filtergeräten sonst auftretende Atemwiderstand auf ein physiologisch kaum spürbares Niveau. Bei warmer Umgebungsluft, z. B. im Sommer, kühlt das Gebläse die Einatemluft angenehm. Das kann jedoch bei empfindlichen Atemschutzgeräteträgern zu Reizungen der Atemwege führen. Im Winterbetrieb kann eine Heizung des Gebläsestromes vor übermäßiger Reizungen durch Kälte schützen. Die Tragezeitbegrenzung, Einsatzdauer, Erholungszeit und Einsätze pro Schicht entsprechen bei Arbeitseinsätzen denen der Filter.
Für Atemschutzgeräteträger im Einsatz zur Erfüllung von Rettungsaufgaben der Feuerwehr sind gebläseunterstütze Filtergeräte wegen dem möglichen Einsaugen von Funken nicht geeignet .
Gebläseunterstützte Filtergeräte – Einsatzbeschränkungen

Definition
Je nach Verwendung mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter besitzen gebläseunterstützte Filtergeräte Einsatzbeschränkungen gegen Partikel, Gase oder Partikel und Gase.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Je nach Einsatzbeschränkung lassen sie sich unterscheiden nach:
- Abscheideleistung des Partikelfilters in Abhängigkeit des
Atemanschlusses, - Filterleistung des Gasfilters in Gasfiltertypen und Gasfilterklassen
in Abhängigkeit des Atemanschlusses, - Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
Gasfilterklassen, Mehrbereichsfilter in Abhängigkeit des
Atemanschlusses, - Abscheideleistung des Partikelfilters und Filterleistung der
Gasfilter in Gasfiltertypen und Gasfilterklassen oder
Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses.
Gebläseunterstützte Filtergeräte

Definition
umluftabhängige Atemschutzgeräte mit einem Atemanschluss nach DIN EN 12941 „Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ als Atemschutzhelm oder Atemschutzhaube oder nach DIN EN 12942 „Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ eine Atemschutzmaske.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Als Filter lassen sich wahlweise Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter verwenden.
Je nach verwendetem Filter beitzen gebläseunterstützte Filtergeräte Schutzwirkung gegen Partikel, Gase oder Partikel und Gase. Damit lassen sie sich unterscheiden nach:
- Abscheideleistung des Partikelfilters in Abhängigkeit des
Atemanschlusses - Filterleistung des Gasfilters in Gasfiltertypen und
Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses - Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
Gasfilterklassen, Mehrbereichsfilter in Abhängigkeit des
Atemanschlusses - Abscheideleistung des Partikelfilters und Filterleistung der
Gasfilter in Gasfiltertypen und Gasfilterklassen oder
Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses.
Fluchtfiltergeräte

Definition
Ist ein umluftabhängiges Atemschutzgerät nach DIN 58647-7 zur Selbstrettung mit Schutzwirkung gegen Gase, Dämpfe und ggf. auch gegen Partikel.
Erläuterung
Fluchtfiltergeräte lassen sich nur einmal verwenden. Fluchtfiltergeräte werden entsprechend ihrer Nenngebrauchszeit in Klassen für 5, 10 und 15 Minuten unterteilt. Dabei ist zu beachten, dass die effektive Gebrauchszeit durch unterschiedlich hohen Sauerstoffbedarf des Atemschutzgeräteträgers in Abhängigkeit von seiner Konstitution und seiner tatsächlichen Belastung variieren kann.
Bildquelle: Dräger AG
Filtergerät für Selbstretter
Filtergerät – Instandhaltung & Prüfung

Definition
Instandhaltung und Prüfung der Filtergeräte führen Atemschutzgerätewart durch nach
- Richtlinie vfdb 0804 „Prüfung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“
- DGUV R112-190 „Einsatz von Atemschutzgeräten“
- Bedienungsanleitung des Herstellers.
BIldquelle: Dräger AG
Erläuterung
Geräteteil | Art der durchzuführenden Arbeiten (Kurzbemerkung) | Fristen |
Filter, filtrierende Halbmasken (soweit zutreffend) | Prüfung der Lagerzeit von Gas- und Kombinationsfiltern | nach Bedienungsanleitung und Kennzeichnung auf dem Filter |
Filter, filtrierende Halbmasken (soweit zutreffend) | Prüfung auf sichtbare Beschädigung | Filter mit sichtbarer Beschädigung sind unverzüglich auszutauschen. |
Filter, filtrierende Halbmasken (soweit zutreffend) | Einsetzen gebrauchter Gas- und Kombinationsfilter, die zur Wiederverwendung verschlossen werden | vor dem Einsatz prüfen, ob die Frist von 6 Monaten abgelaufen ist. |
Filtergeräte mit Gebläse | Aufladen der Batterie, Prüfung des Luftstroms, Dichtheit des Gerätes | vor Freigabe zum Einsatz |
Filtergerät – Halbmaske ohne Einatemventil

Definition
umluftabhängiges Atemschutzgerät nach DIN EN 1827 mit Halbmaske ohne Einatemventil und mit trennbaren Filtern zum Schutz gegen Partikel, Gase oder Gase und Partikel.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Diese Filtergeräte unterscheidet man nach Gasfilterklasse 1 und 2 (niedrigeres und mittleres Gasaufnahmevermögen) für die Gasfiltertypen A, B, E und K und für die Gasfiltertypen AX-und SX-klassenlos
Bezüglich Partikel werden die Filtergeräte in drei Partikelfilterklassen FMP1, FMP2 und FMP3 (niedriger, mittlerer, hoher Abscheidegrad) unterteilt. Der Atemanschluss besitzt kein Einatemventil. Die Ausatemluft strömt durch Ausatemventile in die Umgebungsluft.
Einsatzbeschränkungen, Verwendung, physiologische Akzeptanz, Lagerung und Entsorgung entsprechen denen der jeweiligen Filtergeräte.
Gebläseunterstützte Filtergeräte

Definition
umluftabhängige Atemschutzgeräte mit einem Atemanschluss nach DIN EN 12941 „Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ als Atemschutzhelm oder Atemschutzhaube oder nach DIN EN 12942 „Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ eine Atemschutzmaske.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Als Filter lassen sich wahlweise Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter verwenden.
Je nach verwendetem Filter beitzen gebläseunterstützte Filtergeräte Schutzwirkung gegen Partikel, Gase oder Partikel und Gase. Damit lassen sie sich unterscheiden nach:
- Abscheideleistung des Partikelfilters in Abhängigkeit des
Atemanschlusses, - Filterleistung des Gasfilters in Gasfiltertypen und
Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses, - Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
Gasfilterklassen, Mehrbereichsfilter in Abhängigkeit des
Atemanschlusses, - Abscheideleistung des Partikelfilters und Filterleistung der
Gasfilter in Gasfiltertypen und Gasfilterklassen oder
Filterleistung der Kombination von Gasfiltertypen in
Gasfilterklassen in Abhängigkeit des Atemanschlusses.
Filtergerät – gebläseunterstützt
Filtergerät – Einsatzvoraussetzungen

Definition
Filtergeräte dürfen wegen ihrer umluftabhängigen Arbeitsweise nur bei bestimmten Voraussetzungen im Gefahrenbereich genutzt werden. Vor allem muss die Atmosphäre im Einsatzbereich genau bekannt sein.
Erläuterung
Die Nutzung von Filtergeräten ist abhängig vom Sauerstoffgehalt im Gefahrenbereich, den Schadstoffarten und ihren Stoffkennwerten, den erforderlichen Filterleistungen, den Tragevoraussetzungen des Atemschutzgeräteträger (ASGT) sowie der Einsatzbegrenzung der Filterleistung.
Bildquelle: Dräger AG
Filtergerät mit Atemschlauch

Definition
sind umluftabhängige Atemschutzgeräte nach DIN EN 12083 mit Schutzwirkung gegen Partikel und/oder Gase.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Bei einem Filtergerät mit Atemschlauch ist der Atemanschluss eine:
- Vollmaske nach DIN EN 136 oder
- Halbmaske bzw. Viertelmaske nach DIN EN 140.
Der Atemanschluss ist über einen Atemschlauch mit dem Filter verbunden.
Filtrierende Atemschutzgeräte (Filtergerät)

Definition
sind Atemschutzgeräte, die der atemschutzgerätetragendenden Person gefilterte, atembare Luft aus der Umgebungsatmosphäre zur Verfügung stellen.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Man unterscheidet Filtergeräte gegen:
- Partikel: Partikelfilter mit Atemanschluss (Atemanschluss und
Filter oder filtrierender Atemanschluss), - Gase und Dämpfe: Gasfilter mit Atemanschluss (Atemanschluss
und Filter oder filtrierender Atemanschluss) und - Partikel, Gase und Dämpfe: Kombinationsfilter mit
Atemanschluss (Atemanschluss und Filter oder filtrierender
Atemanschluss).
G 26 für Träger von Filtergeräten?
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S. H. und 136 weitere Anfragen
Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte helfen Sie uns bei der Beantwortung folgender 2 Fragen:
Frage 1:
Es soll wohl so sein das für unsere genutzten Atemschutzfilter Typ 93 ABEK2Hg/St Kombifilter von der Firma MSA eine Tauglichkeit nach G.26.3 vorliegen muss ? Stimmt das oder reicht die G 26.2 aus?
Welchen Atemfilter können wir am besten nutzen für den Feuerwehreinsatz wo die G 26.2 ausreicht?
Frage 2:
Für das Tragen von einer Atemschutzmaske in Verbindung mit einem Atemschutzfilter muss eine AGT-Grundausbildung erfolgen und der Kamerad/in muss mind. nach G 26.2 tauglich sein, Richtig?
Muss er noch weiter Voraussetzungen turnusmäßig erfüllen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen ….
Antwort:
Sehr geehrter Herr H.,
der Filter 93 ABEK2Hg/St ist ein Produkt der MSA Safety Berlin. Die Bezeichnung ist firmenintern. Nach Norm handelt es sich um ein Kombinationsfilter ABEK2-Hg P3. Diese Filter werden nach BGI /GUV-I 504-26 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge“ zur Gruppe 2 der Atemschutzgeräte gerechnet.

Damit ist klar – Wer nur Kombinationsfilter trägt, benötigt unabhängig von der Art des Atemanschlusses die G 26/2.
Wer auch den frei tragbare Isoliergeräte wie den PA trägt, benötigt die G 26/3Die G 26/2 ist folgendermaßen wiederholungspflichtig
- Personen bis 50 Jahre aller 36 Monate
- Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten
- Vorzeitige Nachuntersuchungen regelt die BGI /GUV-I 504-26, Pkt. 2
Anforderungen an ASGT (FwDV 7 Atemschutz, Pkt 3)
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen);
- erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
- die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.
Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (zum Beispiel Ohrschmuck).
Die Aus- und Fortbildung für Filterträger regelt die DGUV R 112-190, Pkt. 3.2.4.2.3
- Ausbildung: mind. 2 Std.
- Fortbildung: jährlich, mind. 2 Std., mit Trageübung, Trageübung kann entfallen bei häufiger, etwa monatlicher Benutzung
Umfangreicher sind die Anforderungen für Träger von frei tragbaren Isoliergeräten wie den PA. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, wenden sie sich bitte wieder an www.atemschuzlexikon.de
Wolfgang Gabler
Ltr. Redaktion