Reinigungsmittel unterliegen den Bestimmungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) und müssen beim Umweltbundesamt (UBA) registriert sein. Das UBA erteilt für das Produkt eine Registriernummer (UBA-Nr.). Die UBA-Nr. ist auf dem Etikett des Behälters angegeben. Verpackungen müssen entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, z. B. der Gefahrgutverordnung Straße, Schiene, Binnenschifffahrt (GGVSEBinsch) , gekennzeichnet und bei der Auslieferung mit Merkblättern und Datenblättern versehen sein.
Reinigungsmittel lassen sich am Einfachsten nach den Angaben ihrer Hersteller, z.B. in den Benutzungshinweisen, und ihrem Produktdatenblatt unterscheiden und anwenden. Vor allem sind die oft gegebenen Sicherheits-Hinweise, z.B. „reizend“, zu beachten.
Für die Reinigung sind die Hinweise der Hersteller der PSA und der Reinigungsmittel einzuhalten. In den Hinweisen der Hersteller der PSA empfohlene Reinigungsmittel sollten unbedingt beachtet werden, um Beschädigungen durch ungeeignete Mittel oder falsche Konzentrationen zu vermeiden. Wer bei seiner Tätigkeit die Hinweise der Hersteller nicht beachtet oder bewusst dagegen verstößt, verliert die Produkthaftung des Herstellers. Für dann entstehende Schäden kann er haftbar gemacht werden.Für das Personal ist bei der Reinigung der Hautschutz durch Tragen von Einweg-Handschuhen und nachfolgender Hautpflege ( Hautschutz) zu beachten.Reinigung lässt sich mit Handwäsche oder Maschinenwäsche durchführen. Bei Verwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmittelkombinationen laufen Reinigung und Desinfektion in einem Prozess ab.
Da seit einigen Jahren immer mehr synthetische Öle als Öl für Atemluftkompressoren eingesetzt werden, ist die Messung des Ölgehaltes mit einem Öl-Impaktor notwendig, der im Simultantest integriert werden kann.
Entsprechend der DIN EN 12021 dürfen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
Die Atemschutzüberwachung besteht aus den 6 Elementen:
Datenerfassung
Nachweisführung und Datenüberwachung
Kommunikation im Atemschutztrupp
Kommunikation mit Einheitsführer
Sicherung Rückzug
Atemschutzlogistik.
Datenerfassung, Nachweisführung und Datenüberwachung der eingesetzten Atemschutzgeräteträger erfolgt mit Hilfe eines Atemschutzüberwachungssystems durch einen Atemschutzüberwacher. Atemschutzüberwachungssysteme, z. B. Atemschutzüberwachungstafeln oder telemetrische Systeme, sichern die Überwachung der eingesetzten Atemschutzgeräteträger mit Hilfe einer Zeitüberwachung, die manuell oder automatisch ausgelöst wird. Telemetrische Systeme können dabei auch zur Überwachung der Daten des Atemschutzgerätes genutzt werden.
Die bedarfsgerechte Sauerstoffanreicherung der verbrauchten Ausatemluft lässt deren Regeneration überflüssig werden, da das Gerät den Sauerstoff (O2) aus Kaliumhyperoxid (KO2) in drei Schritten atemgesteuert produziert. Dafür benötigt es aber die Feuchte (H2O) und das Kohlendioxid (CO2) der Ausatemluft:
1.: KO2 + H2O ——> 2 KOH + 1,5 O2 + Wärme
2.: 2 KOH + CO2 ——> K2CO3 + H2O + Wärme
3.: 2 KO2 + CO2 ——> K2CO3 + 1,5 O2 + Wärme
Bei diesem Prozess entstehende Wärme führen moderne Geräte über Kühler ab.
Der Atemschutzgeräteträger atmet aus dem Atembeutel durch den Einatemschlauch und das Einatemventil ein. Überschüssiger Sauerstoff entweicht über ein Überdruckventil in die Umgebungsatmosphäre.
Der Chlorat-Starter, der vor Beginn der Beatmung ausgelöst werden muss, liefert in den ersten Minuten ausreichend Sauerstoff und unterstützt so die Startphase.
Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgestattet, die den Geräteträger rechtzeitig auf das Zu Ende gehen des Sauerstoffvorrats hinweist.
Als Atemanschluss werden Vollmaske oder Mundstückgarnitur (Einwegatmung) mit Schutzbrille verwendet.
die kohlendioxidhaltige Ausatemluft des Atemschutzgeräteträgers wird im Regenerationsgerät zur Alkalipatrone geleitet, die mit Natriumhydroxid (NaOH) gefüllt ist. Dort wird das Kohlendioxid (CO2) mittels einer exothermen Reaktion und Gewinnung von Wasser in zwei Schritten in dieser Regenerationspatrone absorbiert:
Das absorbierte Kohlendioxid (CO2) wird mit Sauerstoff aus einer im Regenerationsgerät mitgeführten Sauerstoffquelle ersetzt. So steht für den Atemschutzgeräteträger frische Luft zum Einatmen zur Verfügung.
Bei zwei Stunden Betriebsdauer erwärmt sich die Alkali-Regenerationspatrone bis zu 40 °C, bei vier Stunden Betrieb auf nahezu 100 °C. Moderne Regenerationsgeräte verfügen über die Möglichkeit zur Kühlung der Einatemluft.
Die Alkalifüllung einer Regenerationspatrone ist bei Auslastung der möglichen Einsatzzeit, aber auch bei vorzeitigem Abbruch der Nutzung, verbraucht. Sie kann nur durch einen Sachverständigen, z. B. dem Personal des Herstellers, gefüllt werden.
Während des Gebrauchs wird durch eine chemische Reaktion in der Regenerationspatrone Wärme erzeugt, welche die Temperatur des Einatemgases bis auf etwa 45 °C ansteigen lässt. An der Oberfläche der Regenerationspatronen können je nach Art des verwendeten Chemikals wesentlich höhere Temperaturen auftreten. Bei Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre dürfen keine Geräte eingesetzt werden, die bei der Beatmung selbst Zündquelle sein können. Dafür ist die Bedienungsanleitung des Herstellers und die Zündtemperatur der Gase zu beachten.
Die Gebrauchsdauer der Regenerationsgeräte liegt entsprechend dem unterschiedlichen Sauerstoff-Vorrat und der CO2-Bindungskapazität zwischen 15 Minuten und bis zu 4 Stunden und ist damit deutlich über der Gebrauchsdauer vergleichbarer Pressluftatmer. Regenerationsgeräte sind deshalb besonders geeignet für länger dauernde Einsätze, z.B. im Bergbau und unterirdischen Bauwerken, z.B. Tunnels, U-Bahnanlagen und Tiefgaragen.
Das Gewicht von Regenerationsgeräten liegt je nach Geräteklasse und Gerätegröße zwischen 3 und 16 kg. Die Geräte sind so ausgelegt, dass ein störungsfreier Betrieb über den Temperaturbereich von – 6 °C bis + 60 °C erwartet werden kann.
Als Hilfsmittel zum schnellen Finden des Raumein- bzw. Ausganges bietet sich an, an der Eingangstür zu dem Raum z.B. eine Hand- oder Blitzlampe abzustellen, um sicher wieder zu diesem Ausgangspunkt zurück zu kommen und nicht versehentlich eine falsche Tür zu benutzen und dadurch Teile des Raumes in der Suche auszulassen.
Verwendet werden radioaktive Stoffe z. B. in der Nuklearmedizin, Bohrlocherkundung, Werkstoffprüfung, zur Herstellung von Radiopharmaka und leider auch für Atomwaffen. Beispiele: Uran, Cäsium, Strontium, Plutonium, Wismut.
alle Strahlenexpositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie möglich gehalten werden.
Limitierung und Überwachung individueller Dosisgrenzwerte ist für strahlenexponierte Personen Pflicht.
die Strahlendosis von Einzelpersonen soll die für die jeweiligen Bedingungen festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Die enthält die Strahlenschutzverordnung, für Einsatzkräfte der Feuerwehr spezialisiert die die FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“.
Vorbereitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen muss gesichert sein
Belastungen und Beanspruchungen können für Atemschutzgeräteträger z. B. durch die Gefahren im Einsatz entstehen wie hohe körperliche Belastungen, Hitze, geringe Sichtweiten, drohende Absturzgefahr, Tote – vor allem Kinder, in Not geratene Atemschutzgeräteträger. Diese Stressoren verursachen erhöhte Handlungsbereitschaft, die der Mensch durch die aktive Bereitschaftshaltung von Muskulatur, Kreislauf, zentralnervöser Aufmerksamkeit und Entscheidungsbereitschaft realisiert.
Weitere Stressfaktoren können besonders für Atemschutzgeräteträger sein: Zeitmangel, Lärm, Verantwortung, zu wenig Erholungspausen bei Einsätzen unter Atemschutz, Reizüberflutung, Schmerzen, schwierige Entscheidungen, körperliche und seelische Überforderung.
Stressreaktionen von Atemschutzgeräteträgern sind möglich, z. B.
körperlich: Übelkeit,Enge im Brustbereich, Übersensibilität bei Lärm, Atemlosigkeit, Muskelschwäche, Muskelverspannung, Mangel an Energie, trockener Mund, Magen- und Darmprobleme, Hörsturz
Die Bewältigung von Stress erfolgt durch eine Reduzierung der Katecholamine. Die können in der Muskulatur bei niedriger Belastung abgebaut werden. Hohe Belastungen führen zu vermehrter
Katecholaminausschüttung. Stress lässt sich außerdem bewältigen durch Situationsbewertungsmodelle, Entspannung oder gehäuftes Simulieren der Stresssituation. Deshalb können z. B. Atemschutzgeräteträger Stressabbau trainieren, beispielsweise in einer Atemschutzübungsanlage oder in einer Brandübungsanlage (Brandhaus).
Gegen Stress lassen sich Stressbewältigungstechniken erlernen.
Bei Konzentrationen oberhalb des ETW sind Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr grundsätzlich unter Atemschutz durchzuführen.
Unterhalb des ETW kann ohne Atemschutz gearbeitet werden, soweit nicht aus anderen Gründen Schutzmaßnahmen angezeigt sind (z. B. vermutete oder nicht messbare Schadstoffe).
Die ETW sind toxikologisch so festgesetzt worden, dass unterhalb dieser Werte die Leistungsfähigkeit von Einsatzkräften ohne Atemschutz bei etwa 4-stündiger Exposition während eines Einsatzes und in der Folgezeit nicht beeinträchtigt wird. Mehrfachexpositionen von Einsatzkräften gegenüber den gleichen Stoffen innerhalb weniger Tage bzw. sehr lange dauernde Einsatzzeiten sind wegen ihrer geringen Wahrscheinlichkeit nicht besonders berücksichtigt.
AEGL-Wert
Acute Exposure Guideline Levels (AEGL-Werte)
Die AEGL-Werte sind Störfall-Konzentrationsleitwerte zur Ausführung der Störfall-Verordnung bzw. nach europäischem Recht der Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG).
Diese Werte dienen als Planungsunterlagen für:
die sicherheitstechnische Auslegung von Anlagen
die betriebliche Gefahren- und Abwehrplanung
die Katastrophenschutzplanung
Die AEGL-Werte sind stoffbezogene, toxikologisch begründete (Spitzen)Luftkonzentrationen, die erwarteten Schwellenwerten für Wirkungen auf die menschliche Gesundheit entsprechen.
Diese Luftkonzentrationen werden für:
5 Expositionsdauern (zwischen 10 Minuten und 8 Stunden)
3 Schweregraden von Wirkungen (zwischen Wahrnehmbarkeit und lebensbedrohlicher Wirkung)
abgeschätzt. Sie gelten für die Allgemeinbevölkerung inklusive empfindlicher Personengruppen bei Störfall-Expositionen.
Pro Stoff wird folgende Charakteristik der Schweregrade von AEGL-Werten vorgenommen:
AEGL-Schweregrad
Charakteristik
unterhalb von AEGL-1
Personen können evtl. Geruch noch wahrnehmen, schmecken oder fühlen oder sehr leichte Reizungen erfahren. Keine direkten Auswirkungen der Exposition auf die Gesundheit.
AEGL-1
(Schwelle zum Unwohlsein)
unterhalb von AEGL-2
Personen fühlen sich unwohl oder erleiden leichte, reversible Effekte auf die Gesundheit oder Geruchsbelästigungen, sind jedoch nicht in ihrer Fluchtmöglichkeit eingeschränkt und erleiden keine dauerhaften oder langwierigen Einschränkungen ihrer Gesundheit.
AEGL-2
(Schwelle zur Einschränkung)
unterhalb von AEGL-3
Dauerhafte oder langwierige Gesundheitsschäden; Personen sind in ihrer Fluchtmöglichkeit behindert (benötigen Hilfe von außen), sterben jedoch nicht.
AEGL-3
(Schwelle zur tödlichen Wirkung)
oberhalb von AEGL-3
Tod oder lebensbedrohliche Situation unmittelbar bei oder kurz nach der Exposition
National wurde 1999 in Deutschland eine Toxikologie-Expertengruppe der Störfallkommission gegründet, die toxikologisch begründete AEGL-Werte empfiehlt.
International erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den USA, wo AEGL-Werte für die USA verbindlich festgelegt werden.
Entsprechend der Definition für die ETW werden durch das Referat 10 der vfdb die ETW den verfügbaren und verabschiedeten AEGL-2-Werten (für 4 Stunden Exposition) angepasst. Dies geschieht insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die AEGL-Werte einer ständigen Aktualisierung unterliegen und ständig weitere Stoffe durch internationale Gruppen erarbeitet werden → www.umweltbundesamt.de
ERPG-Wert
Die Emergency Response Planning Guidelines wurden von der American Industrial Hygiene Association (AIHA) aufgestellt und dienen als Richtwerte für die vorbeugende Gefahrenabwehr (Störfallvorsorge und Notfallplanung).
Die ERPG-Werte sind Konzentrationswerte in der Luft, anwendbar auf die Allgemeinbevölkerung bei einstündiger Einwirkung. Es wird die Vermeidung gesundheitlicher Effekte auf fast alle Individuen angestrebt.
Man unterscheidet pro Stoff 3 ERPG-Werte
ERPG-Wert
Kennzeichen
ERPG 1
lediglich leichte, vorübergehende gesundheitliche Auswirkung möglich(z. B. leichte Reizung der Atemwege bei empfindlichen Personen)
ERPG 2
vorübergehende Reizungen der Augen und Atemwege möglich, jedoch keine bleibenden oder schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen
ERPG 3
gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich, jedoch keine lebensbedrohenden Auswirkungen
Die Störfallkommission nach § 51a Bundesimmissionsschutzgesetz hatte die Verwendung der ERPG-2-Werte als Konzentrationsleitwerte für Auswirkungsbetrachtungen in Sicherheitsanalysen nach Störfallverordnung empfohlen.
Derzeit wird daran gearbeitet, die ERPG-Werte durch die ähnlich definierten AEGL-Werte zu ersetzen.
Arbeitsplatzgrenwert (AGW)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
Der AGW dient dem Schutz von Arbeitnehmern (gesunde, erwachsene Personen) am Arbeitsplatz. Er berücksichtigt die täglichen Expositionen während eines gesamten Arbeitslebens.
Der AGW ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz (in der Regel: täglich 8-stündige Exposition bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden), bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.
Technische-Richtkonzentration (TRK-Wert)
Technische-Richtkonzentration (TRK-Wert)
Der TRK-Wert gilt für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe, bei denen eine Langzeitwirkung nicht auszuschließen ist. Er ist aufgestellt, um ein mögliches Gesundheitsrisiko zu vermindern. Der TRK-Wert gibt keine Aussagen über akute Gefährdungen.
Der TRK-Wert ist die kleinstmögliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann → TRGS 905 – Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe.
Da die TRK-Werte in erster Linie vom Stand der Technik und von der jeweiligen Verfahrensart abhängen, eignen sie sich nicht zur Beurteilung einer Gefahrenlage im Einsatz.
Die TRK-Werte werden jährlich überprüft und bei Erfordernis geändert.
In einigen Fällen des SprFu, z.B. bei Werkfeuerwehr, Rettungsdienst und Zusatzfunktionen, werden auch Betriebsfunkkanäle genutzt. Teilweise ist damit eine Verbindung ins öffentliche Telefonnetz möglich.
Der Sprechfunk der öffentlichen Feuerwehr ist in der BOS-Richtlinie, in der Katastrophenschutzdienstvorschrift/Polizeidienstvorschrift KatSDV/PDV und Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 810 geregelt. Auf die Kapazität der Kommunikationsanlagen ist zu achten, ggf. rechtzeitig Kanaltrennung bzw. Gruppenbildung betreiben.
Anlagerung eines flüssigen oder gasförmigen Stoffes an die Oberfläche eines Adsorptionsmittels durch physikalische Anziehungskräfte und ohne chemische Bindung.
Erläuterungen
Adsorption findet sich im Bereich des Atemschutzes vor allem bei Filtern mit Aktivkohle. Durch die Imprägnierung der Aktivkohle steuert der Hersteller von Filtern Qualität und Quantität des Adsorptionsvermögens.
Je nach dem Vermögen, flüssige oder gasförmige Stoffe an die Oberfläche des Adsorptionsmittels anzulagern, teilt man die Filter in die Filterklassen 1 (gering), 2 (mittel) und 3 (hoch) ein.
Eindringen von Gasen in Flüssigkeiten oder Festkörpern, wobei physikalische und chemische Prozesse zu einer Einlagerung oder Bindung zwischen den Gasen und den Flüssigkeiten oder Festkörpern führen können.
Teile von Atemschutzgeräte mit Mängeln, die Funktionsschwierigkeiten erwarten lassen, sind auszutauschen.
Die Sichtprüfung ist ein wichtiger Bestandteil für eine gefahrlose Anwendung der ASG durch den Atemschutzgerätewart, aber nicht zu verwechseln mit der Sichtkontrolle des Atemschutzgeräteträgers.
Chemikalienschutzanzüge sind auf Knicke, Risse und Schürfungen zu kontrollieren. Arm- und Beinmanschetten müssen einen guten Sitz und knitterfreien Abschluss aufweisen.
Bei der Dichtkontrolle werden die ASG auf ihre Sauberkeit, äußerliche Unversehrtheit und Vollzähligkeit kontrolliert, soweit der Atemschutzgeräteträger dazu ausgebildet wurde. Bei ASG sind dies insbesondere
Form, Zustand und Vollzähligkeit der Tragevorrichtung und der einwandfreie äußere Zustand der luftführenden Teile
Schnellverschlüsse aller Bänderungen in Ausgangsstellung
fester Sitz von Handanschlüssen, z. B, der Druckluftflasche und der Rüttelsicherungen.
Bei Atemanschlüssen, z. B. Vollmasken, sind der Maskenkörper, die Sichtscheibe, die Kopfspinne (oder Helmadapter) und der Dichtrahmen zu kontrollieren. Chemikalienschutzanzüge sind auf Knicke, Risse und Schürfungen zu kontrollieren. Arm- und Beinmanschetten müssen einen guten Sitz und knitterfreien Abschluss aufweisen.
Unregelmäßigkeiten sind dem à Atemschutzgerätewart zu melden. Atemschutzgeräte mit Mängeln, die Funktionsschwierigkeiten erwarten lassen, sind nicht zu benutzen.
Die Sichtkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil für eine gefahrlose Anwendung der ASG durch den Atemschutzgeräteträger im Einsatz, aber nicht zu verwechseln mit der Einsatzkontrolle bzw. Einsatzkurzkontrolle des Atemschutzgeräteträgers beim Anlegen der ASG oder der Sichtprüfung durch den Atemschutzgerätewart.
Atemschutzgeräteträger sollten so ausgebildet werden, dass jeder in einem Sicherheitstrupp in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern Hilfe leisten kann. Dazu sollten sie die Grundaufgaben des Sicherheitstrupps „Suchen – Finden – Retten“ beherrschen und wissen:
mit welchen Maßnahmen und Geräten sie Hilfe leisten können, z. B. um Atemluft am Unfallort im Gefahrenbereich bereit zu stellen
wie sie die in Not geratenen retten können, z. B. Crashrettung.
Die wichtigsten Grundsätze nach FwDV 7 „Atemschutz“ für den Einsatz von Sicherheitstrupps lauten:
An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt insbesondere bei Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise in Tunnelanlagen und in Tiefgaragen. Der Sicherheitstrupp muss ein entsprechend der zu erwartenden Notfalllage geeignetes Atemschutzgerät tragen.
an Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitestgehend auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung von Sicherheitstrupps verzichtet werden.
gehen Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von außen nicht einsehbare Bereiche vor, soll für jeden dieser Angriffswege mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereitstehen. Die Anzahl der Sicherheitstrupps richtet sich nach der Beurteilung der Lage durch den Einsatzleiter.
jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss ein Atemschutzgerät mit Atemanschluss angelegt, die Einsatzkurzprüfung durchgeführt sowie nach Lage weitere Hilfsmittel (zum Beispiel Rettungstuch) zum sofortigen Einsatz bereitgelegt haben. Es kann angeordnet werden, dass der Atemanschluss noch nicht angelegt, sondern nur griffbereit ist.
Sicherheitstrupps unterliegen ebenfalls der Atemschutzüberwachung.
rückt ein Sicherheitstrupp vor, ist sofort ein neuer bereitzustellen.
Bei neuen Erkenntnissen besteht Aktualisierungspflicht. Für bestimmte Stoffe und Stoffe ab einer Produktionsmenge von mehr als zehn Tonnen im Jahr muss der Hersteller/Importeur noch ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt als Anhang mit Expositionsszenarien hinzufügen.
Sicherheitsbeauftragte haben weder Weisungsbefugnis noch Aufsichtsfunktion, sie beraten nur. Gleichzeitig sollen sie ihre Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten motivieren. Das notwendige Wissen erhalten sie in Kursen der Unfallversicherungsträger, z. B. zum Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen oder in einer Feuerwehr. Der Sicherheitsbeauftragte trägt nicht mehr Verantwortung als seine Kollegen.
Teile des Atmungssystems, bestehen aus Kehlkopf, Luftröhre und Verzweigung des Bronchialbaumes, bestehend aus linke und rechte Stammbronchien, Lunge mit Bronchien, Bronchiolen und Lungenbläschen.
Erläuterung
Der Kehlkopf bildet den Übergang vom Rachen zur Luftröhre. Er verschließt beim Schlucken den Atemweg mit dem knorpeligen Kehlkopfdeckel und verhindert so das Eindringen von Fremdkörpern in die Luftröhre. In ihm enthaltene Stimmlippen schwingen im Strom der Atemluft töne- und stimmenerzeugend.
Die Luftröhre (Trachea) besteht aus quer- und längselastisch angeordneten, hufeisenförmigen Knorpelspangen. So bildet sie ein saugschlauchähnliches Rohr zur Luftzuführung und dient der Atemluftzuführung vom Kehlkopf zu den Bronchien. Dabei wird die Luft durch die mit Flimmerhärchen besetzten Schleimhäute gereinigt und angefeuchtet.
Einen vergleichbaren Bau wie die Luftröhre besitzen die linke und rechte Stammbronchie. Sie führen die Atemluft von der Luftröhre zu den Bronchien. Dabei reinigen auch sie die Luft durch die Flimmerhärchen und befeuchten sie mit Hilfe der Schleimhaut. Bronchiolen sind dünne, Atemluft luftführende Röhrchen, die in den Lungenbläschen (Alveolen) münden. Die Lungenbläschen dienen bei der Atmung dem Gausaustausch zwischen Blut und Alveolarluft.
Teile des Atmungssystems, das aus Nase und Rachen (Mund und Rachenraum) besteht.
Erläuterung
Die Nase bestehen aus Nasenhöhle mit Nasennebenhöhle, die mit einer gefäßreichen, gut durchbluteten und feuchten Schleimhaut ausgekleidet sind. Die Schleimhaut ist zusätzlich mit kleinen Flimmerhärchen besetzt. Durch die Nase wird die Atemluft aufgenommen, grob gereinigt, angewärmt und angefeuchtet. Die Nasenschleimhaut enthält die Sinneszellen des Geruchsorgans. Sie dienen der Kontrolle auf sinneswirksame Beimengungen der Atemluft. Im Rachen münden Mund- und Nasenhöhle. Hier kreuzen sich Atem- und Speiseweg.
Beim Frischluft- Druckschlauchgerät wird die Atemluft über ein Handgebläse, Motorgebläse oder mit einem Druckluftinjektor aus der schadstofffreien Atmosphäre zum ASGT geführt.
Beim Druckluftschlauchgerät kommt die Atemluft aus einer Atemluftflasche oder aus einem Atemluftnetz.
Die Einteilung der Nenngebrauchszeit in 3 Klassen bezieht sich auf eine durchschnittliche Veratmung. Für die Benutzung dieser Geräte ist zu beachten, dass die effektive Gebrauchszeit durch unterschiedlich hohen Sauerstoffbedarf des Atemschutzgeräteträgers in Abhängigkeit von seiner Konstitution und seiner tatsächlichen Belastung variieren kann.
Herstellerangaben, z. B. zu Einsatz-, Lager- und Pflegebedingungen, sind zu beachten.
Beim Regenerationsgerät wird das Kohlendioxid der Ausatemluft durch einen Absorber gebunden. Fällt überschüssiges Atemgas im Gerät an, kann es durch ein Überschussventil abströmen. Ein Atembeutel kann Bestandteil des Gerätes sein.