Hyperventilation (Zusatzinformation)

Ursachen für eine Hyperventilation sind meist psychisch bedingte Störungen der Atemregulation, z. B. Angst, Panik oder Erregung, aber auch Schmerzen oder Depressionen. Für Atemschutzgeräteträger kann es bei Elektrolytstörungen als Folge von Extrembelastungen zu Hyperventilationen kommen und zum Ausfall führen. Symptome dafür sind mit verringerndem C02- Anteil im Blut zunehmend

  • intensive und tiefe Atmung bei schneller Atemfrequenz,
  • übertriebens Gähnen, Seufzer und ein Reizhusten
  • Engegefühl in der Brust,
  • Kribbeln im Lippenbereich,
  • Krämpfe, z. B. Pfötchenstellung der Finger,
  • Lähmungen der Extremitäten,
  • Kopfschmerz, Schwindel, Sehstörungen, Benommenheit
  • Bewusstseinstrübung,
  • Bewusstlosigkeit.

Dagegen kann als Sofortmaßnahme eine verstärkte Rückatmung des C02 veranlasst werden, z. B. durch das kurzzeitige Atmen in eine Plastiktüte.

Hochdruckdichtheitsprüfung (Zusatzinformation)

Pressluftatmer, Regenerationsgeräte, Schlauchgeräte und Teile dieser Geräte, z. B. Druckbehälter, Flaschenanschlüsse, Druckminderer und Gerätemanometer sowie Hochdruckleitung sind bei den Wiederholungsprüfungen auf Dichtigkeit zu prüfen. Dabei wird mit Hilfe der genannten Prüfgeräte die statische Standzeit des Hochdrucks festgestellt. Unter statischer Standzeit versteht man Prüfungen, bei denen alle Vorgänge erfasst werden, die keine Strömung, sondern einen Druckwert über eine Zeit messen. Nach den Prüfvorschriften muss der Druckabfall < 10 bar sein. Vor dem Einsatz darf beim Öffnen der Druckflaschen kein merklicher oder hörbarer Druckabfall auftreten (Manometerkontrolle).
Vorgehensweise und Prüfparameter geben die Gerätehersteller mittels Bedienungsanleitungen vor.

Hitzeschutzkleidung (Zusatzinformation)

Hitzeschutzbekleidung besteht nach DIN EN 1486 Schutzkleidung für die Feuerwehr - Prüfverfahren und Anforderungen für reflektierende Kleidung für die spezielle Brandbekämpfung aus einem mehrlagigen, wärmeisolierenden Innenanzug, z. B. aus Aramide, und einer Metallbeschichtung aus einer Wärmestrahlung reflektierenden Schicht, meist Aluminium.

Man unterscheidet folgende 3 Formen:
  • Form I: Handschuhe mit Stulpen und Kopfschutzhaube
  • Form II: Mantel mit integrierter Kopfschutzhaube und Handschuhen
  • Form III: ein- oder zweiteiliger Ganzkörperanzug mit integrierter Kopfschutzhaube, Handschuhen und Füßlingen.

Herzinfarkt (Zusatzinformation)

Folgende Anzeichen können auf einen bevorstehenden Herzinfarkt hinweisen und sollten vom Atemschutzgeräteträger besonders beachtet werden, z. B. bei der Belastungsübung:
  • Pulsunregelmäßigkeiten
  • Pulsbeschleunigung
  • Übelkeit, Erbrechen, Schwindelanfälle, Kollaps, Bewusstlosigkeit

Der Herzinfarkt liegt an zweiter Stelle der Todesursachen in Deutschland.
Risikofaktoren sind Rauchen, Alkoholübergenuss, Stress, Bluthochdruck, Vererbungen, Diabetes, Störungen des Fettstoffwechsels.

Herzfrequenz (Zusatzinformation)

Die Herzfrequenz ist vom Alter und vom Trainingszustand des Organismus abhängig und beträgt bei:
  • Früh- und Neugeborenen etwa 130 bis 140 Schläge/min
  • Kleinkindern etwa 120 bis 140 Schläge/min
  • Schulkindern etwa 90 bis 100 Schläge/min
  • Erwachsenen etwa 60 bis 80 Schläge/min

Die Herzfrequenz wird zur Bewertung der Belastungsfähigkeit von z. B. Atemschutzgeräteträgern herangezogen. Bei Atemschutzübungen in Atemschutzübungsstrecken sollte sie ermittelt und aktenkundig vermerkt werden.

Herz (Zusatzinformation)

Funktionsweise:
  • Die Diastole füllt beide Herzkammern mit Blut.
  • Die Kontraktion lässt das Blut ausströmen. Die rechte Herzkammer pumpt das sauerstoffarme Blut über die Lungenarterie zur Lunge. Durch die Lungenvene gelangt das sauerstoffreiche Blut aus der Lunge über die linke Vorkammer in die linke Herzkammer. Von dort wird das sauerstoffreiche Blut über die Hauptschlagader (Aorta) in den Körper gepumpt.

Den für die Kontraktion des Herzmuskels notwendigen Reiz bildet das Herz selbst. Verantwortlich dafür ist der sogenannte Sinusknoten, der in der Herzwand des rechten Vorhofes liegt. Er bildet selbständig periodische elektrische Reize. Diese breiten sich mit Hilfe des Reizleitsystems über den gesamten Herzmuskel aus. Beeinflusst wird der Sinusknoten vom vegetativen Nervensystem, das nicht vom Willen beeinflussbar ist. Es passt die Herzfrequenz dem sich ständig ändernden Bedarf des Körpers an.

Hautschutz (Zusatzinformation)

Vor der Tätigkeit aufzutragende Hautschutzpräparate bieten keinen absoluten Schutz. Sie pflegen aber die Haut, schützen sie damit und erleichtern die spätere Reinigung. Nach der Tätigkeit zu benutzende Mittel unterstützen die Regeneration der Haut.

Hauptalarm (Zusatzinformation)

Beim Gebrauch ist auf die Rückstellmöglichkeit des Hauptalarms, auch ohne Hilfsmittel am Notsignalgeber, zu achten. Wenn der Hauptalarm nicht zurückgestellt wird oder nicht zurück gestellt werden kann, kommt es bei einer Fehlauslösung zu erheblicher Lärmbelästigung. Diese Lärmbelästigung kann zu Beeinträchtigung der Kommunikation im Trupp und in der Einsatzstellenkommunikation führen. Sollte sich der Anbringungsort des Notsignalgebers in Nähe eines Ohres befinden, sind sogar Hörschäden möglich.

Bei einer bewussten Rückstellung eines falschen Hauptalarms darf es nicht zum versehentlichen Abschalten des Gerätes kommen können. Die verwendeten Geräte sollten gleiche Auslöseschwellen haben, da es sonst durch unterschiedliche Auslösungen zum Vertrauensverlust der Nutzer kommt.

Instandhaltung – Atemschutz (Zusatzinformation)

Instandsetzungen von Druckbehältern, Druckminderern und Lungenautomaten führen Sachverständige durch.

Zum Atemschutzgerätewart kann bestellt werden, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Atemschutzgeräte hat und den arbeitssicheren Zustand der Atemschutzgeräte beurteilen und diese instandhalten kann. Die Befähigung zum Atemschutzgerätewart wird durch eine Ausbildung, z.B. an Landesfeuerwehrschulen, an Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, sowie bei Herstellern von Atemschutzgeräten erworben und durch regelmäßige, mindestens alle 5 Jahre zu wiederholenden Fortbildungen an diesen Einrichtungen erhalten. Ausbildung und Fortbildung sind nach DGUV R112-190 Artikel 8 schriftlich nachzuweisen.

Instandhaltung – Druckbehälter (Zusatzinformation)

Die Inhalte der Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung legen die Druckgeräterichtlinie und die Betriebssicherheitsverordnung fest. Deren Inhalte an zusätzliche Arbeiten präzisiert die Richtlinie vfdb 0804 im Abschnitt 2.3.3 Wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen.

Demnach sind zusätzlich durchzuführen:

  • innere Besichtigung durch Ausleuchten zum Erkennen von Korrosion,
  • falls erforderlich die mechanische Beseitigung des Oberflächenrostes im Flascheninneren,
  • Grundüberholung Flaschenventile,
  • ausreichende Trocknung der Flaschen nach der Wasserduck-Prüfung unmittelbar vor dem
    Einschrauben der Flaschenventile. Für eine ausreichende Trocknung der Flaschen sollten
    die Angaben in den Gebrauchsanleitungen der jeweiligen Hersteller beachtet werden. Zur
    Verdrängung der noch vorhandenen feuchten Luft können nachstehend beschriebene
    Verfahren angewendet werden:
  • Unmittelbar vor dem Einschrauben des Flaschenventils ist die Flasche 20 min lang
    mit getrockneter, entspannter Luft nach EN 12021 zu spülen oder
  • nach dem Einschrauben des Flaschenventils ist die Flasche durch mindestens
    zweimaliges Füllen (bis zum zulässigen Fülldruck) mit trockner Kompressorluft und
    anschließendem langsamen Abströmen, wobei keine Vereisung am Ventil auftreten
    darf, zu spülen.

Instandhaltung – Nachweis (Zusatzinformation)

Für Kompressoren (Luftverdichter) und für Hochdruck-Sauerstoff-Umfüllpumpen ist nach DGUV R112-190 ein Gerätebuch zum Nachweis der Angaben zu Kompressor bzw. Umfüllpumpe zu führen. Es hat zu enthalten: Datum und Art der Instandhaltung, z.B. Auswechseln der Trockenfilter, Inspektion oder Reparatur durch den Hersteller, jede Wartung, der Stand des Betriebsstundenzählers und die Unterschrift des Atemschutzgerätewartes.

Instandhaltung – Reinigung (Zusatzinformation)

Das Verfahren und die Reinigungsmittel sind vom Hersteller des Atemschutzgerätes vorgeschrieben. Die Nichtbeachtung dieser Festlegungen können zu Zerstörungen und den Verlust der Produkthaftung nach sich ziehen.

Nach DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ zählt die Reinigung zur Wartung, weil damit zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats beigetragen wir.

Instandhaltung – Reparatur (Zusatzinformation)

Nach DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ sind:
  • Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats
  • Prüfung (Inspektion): Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Atemschutzgeräte einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung
  • Instandsetzung: Maßnahmen zur Rückführung der Atemschutzgeräte in den funktionsfähigen Zustand.

Instandhaltung – Wasserdruckprüfung (Zusatzinformation)

Bestimmte CFK-Flaschen dürfen sich den Herstellervorgaben entsprechend geringfügig ausdehnen. Diese Vergrößerung wird am Prüfstand elektronisch erfasst.

Nach der Wasserdruckprobe ist vor dem Einschrauben der Flaschenventile eine ausreichende Trocknung der Flaschen durchzuführen. Dies kann z.B. erreicht werden, wenn die entleerte und ausgetropfte Flasche entsprechend DIN 3171-1 und DIN 3171-2 30 Minuten lang mit einem auf 90 bis 100 °C erwärmten Luftstrom von 200 l/min gespült wird.

Instandhaltung (Zusatzinformation)

Nach DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ sind

  • Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats
  • Prüfung (Inspektion): Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Atemschutzgeräte einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung
  • Instandsetzung: Maßnahmen zur Rückführung der Atemschutzgeräte in den funktionsfähigen Zustand.

Innenmaske (Zusatzinformation)

Der Atemraum wird auch Totraum genannt, weil er beim Atemvorgang mit Ausatemluft gefüllt wird, die der Atemschutzgeräteträger beim Einatmen zuerst einatmet. Die Innenmaske verkleinert den Totraum der Vollmaske.

Die Einatemluft strömt vom Spülkanal des Anschlussstückes zuerst über die Sichtscheibe der Vollmaske und verhindert dadurch deren Beschlagen. Durch die Steuerventile der Innenmaske strömt dann die Einatemluft in den Atemraum. Bei der Ausatmung schließen die Steuerventile der Innenmaske, so dass die feuchte Ausatmluft nicht zu den Scheiben gelangt und sie nicht beschlagen können. Die Ausatemluft strömt durch das Ausatemventil in die Umgebung.

Kühlweste (Zusatzinformation)

Die Kühlweste mit PCM – Elementen (Phase Change Material) besteht aus wechselbaren Platten aus Natriumsulfatzehnhydrat (Glaubersalz). Unter + 22° C sind diese Elemente im festen Aggregatzustand, ab + 28° C werden sie unter Aufnahme von Wärmeenergie flüssig. Bis dahin nehmen sie die Wärme aus dem CSA auf und binden sie. So lässt sich die Körpertemperatur des Atemschutzgeräteträgers bei hohen Temperaturen um bis zu 4° C absenken.

Zum „Aufladen“ der Elemente muss die Kühlweste wieder unter + 22° C gelagert werden.

Bei mit Wassereis zu füllenden Kühlwesten besteht Unterkühlungsgefahr des Trägers. Deshalb muss geeignete, saugfähige Unterkleidung tragen. Die benötigt der Träger von Kühlwesten mit Kühlelementen nicht.

Kopfschutz (Zusatzinformation)

Arbeitsschutzhelme werden z. B. bei Bau- und Montagearbeiten benötigt. Deshalb ist Kopfschutz hier Pflicht. Der klassische Kopfschutz ist der Industrieschutzhelm.Es gibt ihn in verschiedenen Ausführungen, zum Beispiel in Kombination mit Gehörschutz.

Zum Kopfschutz zählen auch Industrieanstoßkappen, die Schutz bei Anstoßgefahr bieten, aber keinen Schutzhelm ersetzen. Haarnetze und -hauben sollen verhindern, dass sich lange Haare in drehenden Maschinenteilen verfangen, zum Beispiel bei Arbeiten mit Bohrmaschinen.

Körperschutz (Zusatzinformation)

Für den sicheren Einsatz geeignete Körperschutzausrüstungen können neben denen nach FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ definierten 3 Körperschutzformen sein:

Der Körperschutz wird nach FwDV 500 in die Formen 1 bis 3 unterschieden:

Körperschutzform 1:
Schützt nur gegen eine Kontamination mit festen Stoffen und stellt einen eingeschränkten Spritzschutz dar. Sie ist weder flüssigkeits- noch gasdicht.

Sie besteht aus der Feuerwehrschutzkleidung zur Brandbekämpfung und einer Kontaminationsschutzhaube, notfalls auch Feuerschutzhaube zur Abdeckung freier Stellen im Hals/Kopf-Bereich. Die Kontaminationsschutzhaube ist hier besser geeignet als die Feuerschutzhaube. Dazu wird der Pressluftatmer getragen.

Bei der Brandbekämpfung ist die Form 1 durchgängig zu tragen. Wenn das thermische Risiko höher zu bewerten ist als eine mögliche Kontaminationsgefahr ist die Form 1 Pflichtausrüstung.

Körperschutzform 2:

Die Form 2 schützt ausschließlich gegen eine Kontamination mit festen und begrenzt auch mit flüssigen Stoffen. Sie stellt einen erweiterten Kontaminationsschutz dar, ist aber nur eingeschränkt gasdicht. Sie ist für alle Einsatzsituationen zulässig, in denen nicht zusätzliche Gefahren das Tragen der Form 3 notwendig machen. Es bestehen für den Träger weiterhin Gefahren der Kontamination und Inkorporation bei gefährlichen Gasen und Dämpfen.

Die Form 2 besteht aus einem Schutzanzug (z.B. Kontaminationsschutzanzug, Infektionsschutzanzug, Flüssigkeitsschutzanzug), der anstelle des Feuerwehrschutzanzuges getragen wird. Wegen der begrenzten Temperaturbeständigkeit der Schutzkleidungsmaterialien hat der Einsatzleiter über den Einsatz zur Brandbekämpfung gesondert zu entscheiden.

Der Infektionsschutzanzug sollte der Richtlinie vfdb 0806 „Infektionsschutzanzug“ entsprechen

Körperschutzform 3:

Die Form 3 schützt gegen eine Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen. Sie ist einzusetzen, wenn Gefahren durch ABC-Gefahrstoffe einen umfassenden Schutz erforderlich machen.

Chemikalienschutzanzüge werden nach DIN EN 943-2 unterteilt in:

Typ 1a-ET – „gasdichter“ Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit einer im Chemikalienschutzanzug getragenen Atemluftversorgung, z.B. einem Behältergerät mit Druckluft (Pressluftatmer).

Typ 1b-ET – „gasdichter“ Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit außerhalb des Chemikalienschutzanzuges getragener Atemluftversorgung, z.B. einem Behältergerät mit Druckluft (Pressluftatmer).

Kontaktverlust (Zusatzinformation)

Bei Kontaktverlust hat wie beim Tauchwesen (vergleiche Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 8 Tauchen) zunächst eine Rundumorientierung von etwa 1 Minute Dauer vor Ort bzw. an der letzten Kontaktstelle zu erfolgen. Danach ist eine Notfallmeldung an den zuständigen Einheitsführer abzugeben. Dieser entsendet sofort den bereit stehenden Sicherheitstrupp. Der restliche Trupp zieht sich zurück, trifft sich möglichst mit dem vorgehenden Sicherheitstrupp, weist diesen in die Lage ein und hilft in Abhängigkeit vom eigenen Luftdruck entweder bei der Suche oder zieht sich aus dem Gefahrenbereich zurück.

Kompressorsteuerung (Zusatzinformation)

Die Kompressorsteuerung dient auch zur automatischen Entwässerung aller 15 Minuten von Zwischenabschneider und Endabschneider. Das erfolgt während des Betriebes sowie bei Ein- und Ausschalten der Anlage.
Angezeigt werden:

  • Betriebsmeldungen / Anlagenstatus
  • Betriebsstunden
  • Konfigurationsparameter / Auswahlmöglichkeit der Betriebsarten
  • Wartungsüberblick / Fehlermeldungen / Störungs-Protokoll

Kompressionsfaktor (Zusatzinformation)

Der Kompressionsfaktor wird z. B. für die Berechnung des realen Inhaltes von Atemluftflaschen benötigt (Atemluftvorrat).

Absoluter Druck [bar]0°C50°C100°C
100,99450,99901,0012
300,98510,99811,0045
500,97790,99861,0087
800,97141,00181,0169
900,97041,00361,0201
1000,96991,00571,0235
2001,00721,2436
3001,09521,330
Kompressionsfaktor der Luft bei ausgewählten Temperaturen
Kompressionsfaktor der Luft bei ausgewählten Temperaturen

Kommunikationsorganisation (Zusatzinformation)

Die Frequenz- bzw. Kanalvergabe findet durch die Landesbehörden im Rahmen der Vorgaben der BOS-Richtlinie (BOS) statt. Der Funkverkehr ist nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 810 und der BOS-Richtlinie durchzuführen.

Kombinationsfilter (Zusatzinformation)

Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr nutzen Kombinationsfilter bei mehr als 17 Vol.-% Sauerstoff in der Umgebungsluft vor allem:
  • bei der Bekämpfung von Wald- und Ödlandbränden,
  • im Strahlenschutz,
  • auf dem Dekontaminationsplatz und
  • bei Einsätzen, wenn Art und Konzentration der Schadstoffe eine Verwendung des Kombinationsfilters ermöglichen.
Dabei müssen sie entsprechend FwDV 7 „Atemschutz“ folgende Einsatzgrundsätze beachten:
  • Filtergeräte nicht einsetzen, wenn Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte unbekannt sind, wenn Atemgifte vorhanden sind, gegen deren Art oder Konzentration das Filter nicht schützt oder wenn starke Flocken- oder Staubbildung vorliegt.
  • Die Einsatzgrenzen der Atemfilter sind zu beachten. In Zweifelsfällen immer Isoliergeräte verwenden.
  • Gasfilter nur gegen die Gase und Dämpfe einsetzen, die der Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch riechen oder schmecken kann. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung oder Lähmung des Geruchssinns durch den Schadstoff ist zu berücksichtigen. Die Herstellerangaben sind zu beachten.
  • Bei Verwendung von Atemfiltern ist auf Funkenflug (z.B. Trennschleifen, Brennschneiden) oder offenes Feuer zu achten – es besteht Brandgefahr.
  • Filter nur einmal benutzen, geöffnete, unbenutzte Filter lassen sich aber noch zur Ausbildung nutzen.

Kohlenwasserstoff (Zusatzinformation)

Gesättigte KW, auch Alkane, sind einfache C-C- Bindungen, z. B. Methan (CH4), Ethan (C2H6), Propan (C3H8).

Ungesättigte Kohlenwasserstoffe kann man einteilen in:

Kohlenmonoxid (Zusatzinformation)

CO besitzt die UN-Nummer 1016. Es wirkt zwischen 11,3 und 75 Vol.-% explosiv. Es ist bereits in geringen Mengen giftig. Sein Einsatztoleranzwert beträgt 33 ppm. Es entsteht bei jeder unvollkommenen Verbrennung. So enthalten z. B. Auspuffgase des Ottomotors im Leerlauf 3 bis 10 Vol.-%, unter Volllast etwa 1 Vol.-% Kohlenmonoxid. Seine Zündtemperatur liegt bei 605 °C.

Symptome einer CO-Vergiftung sind Kopfschmerzen, Übelkeit und Grippe-ähnliche Empfindungen. Höhere Dosen wirken giftig auf das zentrale Nervensystem und das Herz.

Als Folgeschäden zeigt CO schwerwiegende negative Wirkungen auf die Entwicklung von Föten. Mehrmaliges Einatmen niedriger CO-Konzentrationen kann zu Depressionen und Herzschädigungen führen.

Als Maßnahme gegen eine CO-Vergiftung führt man zunächst eine Beatmung oder Inhalation mit deutlich erhöhtem Sauerstoffangebot durch. Dadurch wird das Kohlenmonoxid vom Hämoglobin verdrängt.

In Abhängigkeit von der eingeatmeten Menge CO und der Ventilationsrate des vergifteten Menschen benötigt man etwa 2 bis 6,5 Stunden, um CO aus dem Blut zu eliminieren.

Kohlenmonoxid ist mit Gasmessgeräten nachweisbar.