Schutz vor Überhitzung von CSA-Trägern

Name:

Anonym, Regensburg und viele andere

Frage:

CSA-Träger sind vor allem bei hohen Lufttemperaturen enormen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Sind Kühlwesten eine Möglichkeiten, die Belastungen zu verringern?

Antwort:

In den letzten Wochen erhielt die Redaktion vermehrt Anfragen zum Klimaschutz für Träger von CSA bei Einsätzen mit diesen hohen Lufttemperaturen. Nun, die Besorgnis der Anfrager ist berechtigt. Aus Untersuchungen ist bekannt, dass das Tragen von CSA bei diesen nahezu tropischen Temperaturen höchste Belastungen für CSA-Träger mit sich bringen, vergleichbar mit denen von Spitzensportlern im Wettkampf. Der Wasserverlust wurde bei diesen Untersuchungen von bis zu 1 Liter pro 20 Minuten ermittelt. Das kann für untrainierte Einsatzkräfte durchaus zu gesundheitsbedenklichen Reaktionen führen. Hitzeerschöpfung oder gar Hitzschlag sind für diese Personen beim Einsatz unter CSA nicht ausgeschlossen. Um also die Einsatzzeiten gesund zu überstehen, werden z. B. die Einsatzzeiten auf ein Minimum reduziert.

Eine bessere Variante zum Senken von Belastungen und angemessene Erhöhung der Einsatzzeit bieten Methoden zur Reduzierung von Wärme im CSA. Gut also, wenn den CSA-Trägern für temperaturkritische Situationen Zusatzausrüstungen zur Verfügung stehen, die die Wärme im CSA verringern. Eines davon sind Kühlwesten. So z. B. die „Dräger Komfortweste CVP 5220“

Die entwickelt ihre kühlende Wirkung durch Bindung von Wärme in 20 einzelnen PCM-Elementen (Phase Change Material, eine bestimmte Salzverbindung) im Innenfutter. Diese Blöcke absorbieren ab 28 °C Hauttemperatur alle entstehende Wärme. Dabei gehen sie in den flüssigen Zustand über. Je nach körperlicher Leistung und auftretender Umgebungstemperatur kann die kühlende Wirkung dieser Kühlweste bis zu vier Stunden andauern. Nach dem Ablegen der Kühlweste regenerieren sich die Blöcke selbstständig.

Bestellung für diese Kühlwesten nehmen alle Dräger-Niederlassungen und der Dräger-Brandschutzfachhandel entgegen.

Zusatzttipp:

Besonders für CSA-Träger ist das ausreichende Trinken mineralhaltiger Getränke vor und nach dem Einsatz wichtig. Wenigstens ein Liter insgesamt sollten es schon sein.

Dipl. Ing. W. Gabler
Ltr. Redaktion

Körperschutz vor Gefahrstoffen

Name:

Klaus Hermann

Frage:

Welchen Schutz vor ABC-Gefahrstoffen gibt es für die Feuerwehr generell? Wonach richtet sich deren Schutzwirkung?

Antwort

Sehr geehrter Herr Herrmann, Nach Feuerwehrdienstvorschrift 500 „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“ unterscheidet man 3 Formen an Körperschutz für den Schutz von Einsatzkräften der Feuerwehr vor Gefahrstoffen (siehe Bild und Tabelle).

Dipl. Ing. W. Gabler

Was ist ein Chemikalienschutzanzug vom Typ 1b-ET

Name:

Winfried Rümpler

Frage:

Was ist ein Chemikalienschutzanzug vom Typ 1b-ET und warum ist dessen Einsatzfähigkeit im Gefahrenbereich vom Pressluftatmer abhängig? Wie unterscheidet er sich vom CSA 1a-ET?

Antwort

Sehr geehrter Herr Rümpler,

Nach Feuerwehrdienstvorschrift 500 „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“ unterscheidet man 3 Formen an Körperschutz für den Schutz von Einsatzkräften der Feuerwehr vor Gefahrstoffen. (siehe Link: „Körperschutz nach FwDV 500“)

Die CSA vom Typ Körperschutz Form 1a-ET und 1b-ET unterscheiden sich vor allem durch die Trageweise der Atemschutzausrüstung wie folgt:

Körperschutz Form 3schützt gegen eine Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen StoffenTyp 1a-ET
gasdichter Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit im Chemikalienschutzanzug getragenen Atemluftversorgung
Typ 1b-ET
gasdichter Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit außerhalb des Chemikalienschutzanzuges getragenen Atemluftversorgung

Den CSA vom Typ 1b-ET kennzeichnet also, das der CSA-Träger seinen Pressluftatmer auf dem Anzug, also außen auf dem Anzug trägt und in die Umgebung ausatmet. Damit ist die Möglichkeit des Durchbruchs aggressiver Chemikalien an der Membran des Lungenautomaten und am Ausatemventil der Vollmaske am besten gegeben. Sind die Gefahrstoffe bereits während der Einsatzvorbereitung bekannt, so wie z. B. in Chemiewerken, lassen sich vom Hersteller der Atemschutzausrüstung beständige Teile beschaffen und nachrüsten

Dipl. Ing. W. Gabler

CPS 5900

Name:

Mark Claudius

Frage:

Ein tolles Werk, Ihr Atemschutzlexikon. Leider fehlen mir Aussagen zu CSA. z. B. haben wir mit unserem neu zugeführten Gerätewagen Gefahrgut einen CSA erhalten, zu dem die Unterlagen fehlen. Der nennt sich CPS 5900. Was können Sie uns dazu mitteilen hinsichtlich:

  • Verwendungszweck
  • Was ist in Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Einsätzen mit diesem CSA zu beachten?

Antwort

Sehr geehrter Herr Claudius

Zunächst – Sie haben Recht. Aber wir werden das berücksichtigen.
Der CPS 5900 ist ein Dräger-Produkt der neuen Körperschutzqualität. Alle Unterlagen können Sie bei diesem Hersteller in Lübeck oder Ihrem Regionalvertreter nachfordern oder per Homepage downloaden. Bitte vergessen Sie dabei nicht, auch die zum cSA gehörende Beständigkeitsliste mit abzufordern. Der CSA CPS 5900 ist ein Limited Use Chemikalienschutzanzug für Ersthelfer und Unterstützungskräfte bei Einsätzen mit gasförmigen, flüssigen und festen Gefahrstoffen sowie chemischen Kampfstoffen. Er wurde speziell für die Durchführung von weniger riskanten Unterstützungsaufgaben, wie z.B. das Nehmen von Messungen entwickelt.

1 Allgemeine Beschreibung

Es handelt sich um den weltweit ersten Chemikalienschutzanzug, der nach NFPA 1994-2007, Klasse 2 und EN 943-1+2:2002 sowie der SOLAS-Konvention zugelassen ist. Äußere Kennzeichen sind vor allem:

  • Pressluftatmer wird innen getragen
  • Flexibles und faltbares Visier
  • Integrierte gasdichte Socken mit Spritzschutz für den Einsatz mit verschiedenen Stiefelgrößen
  • Pass Thru zur Verbindung mit externer Luftquelle über Zweitanschluss des PA, Y-Stück oder PAS ASV
2 Chemikalien-Schutzanzug vorbereiten
  • Chemikalien-Schutzanzug flach auf dem Boden auslegen.
  • Chemikalien-Schutzanzug prüfen entsprechend Wartungshinweise Hersteller
  • Sichtscheibe der Vollmaske und des CSA innen und außen mit Klarsichtmittel einreiben, um ein Beschlagen zu verhindern.
3 Im Einsatz beachten
  • Nur Truppweise in den Gefahrenbereich gehen.
  • Unfallverhütungsvorschrift GUV-R 189 Benutzung von Schutzkleidung beachten
  • Besonders bei Kälte oder Trockenheit kann es zu elektrostatischer Auf- und Entladung kommen. Beim Arbeiten unter diesen Bedingungen im Umfeld von entzündlichen Chemikalien müssen explosionsverhütende Maßnahmen ergriffen werden, z. B. das Tragen von Überwürfe, eine Erhöhung der Luftfeuchtigkeit im Arbeitsbereich oder auch die Verwendung von antistatischen Mitteln.
  • Bei Gefahr sofort elektrostatischer Aufladung den Gefahrenbereich verlassen.
  • Verschlusssystem erst nach der Dekontamination öffnen
4 Nach dem Einsatz

Anzug grob dekontaminieren und entsprechend den jeweils geltenden Abfallbeseitigungsvorschriften entsorgen.

5 Ausmusterung

Der Hersteller empfiehlt vom weiteren Gebrauch des CSA abzusehen, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • Chemikalien-Schutzanzug besteht die Sichtprüfung nicht.
  • Chemikalien-Schutzanzug besteht die Dichtheitsprüfung nicht.
  • Chemikalien-Schutzanzug wurde längere Zeit starker Hitze und/oder UV-Strahlung ausgesetzt.
  • Chemikalien-Schutzanzug wurde toxischen Chemikalien ausgesetzt.
  • Chemikalien-Schutzanzug wurde unbekannten Chemikalien ausgesetzt.
  • Chemikalien-Schutzanzug hat die maximale Lebensdauer erreicht.

Hiweis Ausgemusterte, dekontaminierte CSA können mit „Nur für Trainingszwecke” gekennzeichnet und entsprechend verwendet werden.Die Kennzeichnung sollte mit Permanentmarker erfolgen.

Dipl. Ing. W. Gabler

Funkgeräte unter CSA

Name:

Jens Heller (und weitere 7 Anfrager)

Frage:

Welche Form von Sprechfunkgeräten darf unter CSA getragen werden? Müssen die unbedingt ex-geschützt sein? Inder FwDV 500 finde ich dazu keine Angaben. Können Sie mir dazu einen Verweis nennen, worin darauf Bezug genommen wird?

Antwort

Sehr geehrter Herr Heller

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Art des Funkgerätes unter CSA vom Typ Körperschutz Form 3, 1a ET. Sie haben völlig Recht, das der Gesetzgeber dazu keine Durchführungshinweise zur Nutzung von einer bestimmten Art an Funkgeräten vorgegeben hat. Allerdings muss der Unternehmer bzw. Bürgermeister/Leiter Feuerwehr nach Betriebssicherheitsverordnung und GUV R 189 Benutzung von Schutzkleidung, Pkt. 6.1 eine Betriebsanweisung erstellen. Die muss alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben, insbesondere die Gefahren entsprechend der Gefährdungsermittlung, das Verhalten beim Einsatz der Schutzkleidung und bei festgestellten Mängeln, enthalten.

Bei dem Unterpunkt der Gefährdungsermittlung „Warnung vor möglichen Problemen und Gefahren, z.B. nur geschlossene Kleidung erfüllt die Schutzfunktion.“ wird der die Gefährdungsanalyse durchführende feststellen, dass ein Riss in einem mechanisch relativ begrenzt belastbaren CSA ggf. vorhandene explosive Atmosphäre in den Anzug einströmen kann. In dem Moment kann ein nicht ex-geschütztes Funkgerät den Anzugträger lebensbedrohlich gefährden. Deshalb sollte das Funkgerät unter CSA unbedingt ex-geschützt sein. Diese Aussage ist bundesweite Lehrmeinung und liegt auch den vfdb-Richtlinien des Referates 10 (https://www.vfdb.de/veroeffentlichungen/richtlinien/) zu Grunde.

Dipl. Ing. W. Gabler

Anerkennung BÜ

Name:

Helmut Siegel

Frage:

Sehr geehrter Herr Gabler,
muss ein Atemschutzgeräteträger in der Feuerwehr, der auch ausgebildeter Grubenwehrmann ist und jährlich Belastungsübungen unter Kreislaufgeräten an der Hauptstelle für Grubenrettungswesen Leipzig absolviert, trotzdem jährlich die Belastungsübung auf der Atemschutzübungsanlage (ASÜ) absolvieren, oder kann die Belastungsübung an der Hauptstelle für Grubenrettungswesen ersatzweise als Absolvierung der ASÜ anerkannt werden.

Antwort

Hallo Kam. Siegel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich muss jeder ASGT nach FwDV 7 (ASGT mit Rettungsaufgaben) in der Fortbildung u.a. 1 Belastungsübung p.a. auf einer AS-Übungsanlage absolvieren. Die Belastungsübung muss in einer Atemschutzübungsanlage unter fest definierten Belastungen durchgeführt werden. Sie dient dazu, die körperliche Leistungsfähigkeit zu überprüfen und die Stressresistenz zu entwickeln. Dabei müssen die in der FwDV 7, Abschnitt 2.1.2.2, geforderte Gesamtarbeit erbracht werden und mindestens 50 m zurück gelegt werden.

Die ASÜ ist in der DIN DIN 14093-1 Atemschutz-Übungsanlagen – Teil 1: Planungs-grundlagen (Ausgabe : 2002-07) definiert.

Die Belastungsübung ASGT Grubenwehr fordert von deren Absolventen eine ca. 30 %-ig höhere Gesamtarbeit (s. Vortrag der HGRW Leipzig zur 15. Fachtagung Atemschutz der LFS am 23.02.2012). Die Atemschutzübungsanlage der Grubenwehr in Leipzig ist so gebaut, dass sie physisch und psychisch höhere Forderungen an die Übenden stellt als o.g. Atemschutzübungsanlage nach DIN. Damit wird Ihr ASGT höher belastet, als er es nach FwDV 7 müsste.

Ich empfehle Ihnen daher, die von ihm in der HGRW Leipzig absolvierte Belastungsübung anzuerkennen und ggf. vielleicht sogar als personelle Unterstützung für die Vorbereitung seiner Kameraden auf die Belastungsübung in der ASÜ heranzuziehen.

Kameradschaftliche Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler

Kriterien für Geltungsdauer von G 26/3

Name:

Alexander Marschall

Frage:

Hallo, da ich in den Fragen und Antworten nicht fündig geworden bin, stelle ich meine Frage einfach mal hier. Ich gebe zu, sie ist auch sehr speziell.

Folgende Situation:

Fw-Angehöriger 1 und Fw Angehöriger 2 (Mitglied in der Fw ABC) haben etwa seit 2 Jahren keine gültige G26.3 Untersuchung.
Am 7.3.2016 haben diese beiden einen Termin zur Untersuchung.
Am 10.3.2016 haben diese beiden einen Termin für die Atemschutzstrecke.

  1. Ab wann dürfen diese beiden Kameraden wieder Atemschutz tragen? (um sich an das Gerät zu gewöhnen bzw. auf die jährliche Belastungsübung in einer Atemschutzstrecke vorzubereiten)
  2. Versicherungsschutz?
  3. Wer ist befugt so einen Gewöhnungsdienst durchzuführen?
    Ich hoffe auf eine schnellstmögliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort

Grundsätzlich gilt nach DGUV V 49 Feuerwehr (ehemals GUV-V C 53), § 14, dass für den Feuerwehrdienst nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden dürfen. Besondere Anforderungen an die körperliche Eignung werden insbesondere an Feuerwehrangehörige gestellt, die u. a. als Atemschutzgeräteträger (ASGT) eingesetzt werden sollen. Die körperliche Eignung dieser Personen ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen festzustellen und zu überwachen.

ASGT, die Atemschutzgeräte (ASG) mit einem Gerätegewicht über 5 Kg mit erhöhtem Ein- und Ausatemwiderstand, z. B. Pressluftatmer und Regenerationsgeräte, tragen sollen, sind nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26/3 ärztlich zu untersuchen.

Dafür legt die DGUV V 7 Arbeitsmedizinische Vorsorge, § 3 (1) fest, dass nur die ASGT am Arbeitsplatz mit gefährdeten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen, die von einem ermächtigten Arzt fristgerecht untersucht oder entsprechend Vorgaben dieser UVV fristgerecht nachuntersucht wurden.

Die Nachuntersuchungen müssen nach DGUV V 7, Anlage 1 bei Personen unter 50 Jahren aller 36 Monate erfolgen, bei denen über 50 aller 12 Monate. Eine Fristverlängerung schließt diese UVV aus.

Der Unternehmer, im Fall der Feuerwehr also der Bürgermeister und in seiner Ausführung der Wehrleiter bzw. Kommandant, muss dafür sorgen, dass die ASGT rechtzeitig vor Fristablauf von einem ermächtigten Arzt, z. B. ein Arbeitsmediziner, untersucht werden. Dem Atemschutzgeräteträger obliegt in seiner Eigenverantwortung das Verweisen auf das ggf. bevorstehende Auslaufen der Untersuchung. U.a. dazu führt er seinen persönlichen Atemschutznachweis.

Die FwDV 7 Atemschutz legt fest, welche Bedingungen Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, erfüllen müssen. Dazu gehören u.a. und themenbezogen aufgelistet

  • ASGT müssen körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen);
  • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
  • ASGT müssen jährlich mindestens
  • eine Belastungsübung pro Jahr in einer Atemschutz-Übungsanlage
  • eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.

Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. Eine Fristverlängerung schließt diese FwDV aus.

Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.

Die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention legt in ihrem § 4 fest, dass für alle Versicherten jährlich 1 Unterweisung durchgeführt werden muss. In Übereinstimmung mit § 15 DGUV V 49 Feuerwehr muss also der ASGT jährlich mindestens einmal zu unfallsicherem Verhalten unterwiesen werden.

Schlussfolgerungen daraus für Ihre beiden Kameraden:

  1. beide Kameraden dürfen erst nach positiv abgeschlossener Untersuchung G 26/3 wieder Atemschutz tragen.
  2. Bis zur erfolgreichen Absolvierung der Belastungsübung auf einer Atemschutzübungsstrecke dürfen die zwei nur zu Zwecken der Wiedereingewöhnung und Vorbereitung auf die Belastungsübung üben. Sinnvoll ist z. B. die Durchführung einer Vorbelastung entsprechend Atemschutzlexikon/Ausbildung ASGT
  3. Der Versicherungsschutz für die beiden bleibt bestehen, wenn kein vorsätzlicher, also grob fahrlässiger Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften und FwDV erfolgt. Bei Verletzungen der Vorschriften können aber Maßnahmen gegen die Verantwortlichen durchgeführt werden.
  4. Ausbildungen zum ASGT dürfen nur Ausbilder ASGT durchführen. Fortbildungen der ASGT und Unterstützungen für Ausbilder können auch zuverlässige und eingewiesene Führungskräfte, Atemschutzgerätewarte und Beauftragte Atemschutz durchführen.

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion www.atemschutzlexikon.de

Neuerungen G26_3

Name:

Gisbert Erecht

Frage:

Ist es wahr, dass die Untersuchungskriterien der G 26/3 komplett geändert wurden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Erecht,

Nun, Ihre Information stimmt nicht ganz. Richtig ist, dass die Untersuchungsgrundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wurden im Herbst 2007 vom Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU – Nachfolger des HVBG und des BUK) überarbeitet herausgegeben wurden. Sie geben in ihrer aktuellen Fassung nun den aktuellen Stand der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse wieder. Dabei wurden folgende Neuerungen integriert:

Labor (Blutentnahme)
  • Blutbild (rote und weiße Blutkörperchen, Hämoglobin)
  • Urinstatus
  • Leberwerte: ALAT (GPT), -GT
  • Nüchtern-Blutzucker:

Um einen bestehenden Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) sicher erkennen zu können, wurde die Blutzuckerbestimmung im nüchternen Zustand (ca. 8 Stunden nach der letzten Mahlzeit) in den Untersuchungsgrundsatz mit aufgenommen. Es wird empfohlen, nach der Nüchtern-Blutabnahme vor dem Belastungs-EKG schnell verfügbare Kohlenhydrate (z. B. Müsli-Riegel, Banane) zu sich zu nehmen.

Wenn sich der untersuchende Arzt aus praktischen Gründen dafür entscheidet, die Untersuchung durchzuführen, obwohl der Atemschutzgeräteträger ein bis zwei Stunden davor gegessen hat und der Arzt dies bei der Bewertung des ermittelten Blutzuckerwertes berücksichtigt, besteht kein Anlass, die Gültigkeit der Untersuchung grundsätzlich anzuzweifeln. Ein derartiges Vorgehen sollte jedoch mit dem Arzt bereits bei der Anmeldung zur Untersuchung abgesprochen werden.

Ruhe-EKG

Die Anforderungen an die Geräteausstattung wurde präzisiert: Gefordert sind jetzt EKG mit mindestens 3 Kanälen und eine Ergometrie-Einrichtung mit 12-Kanal-EKG

Erweiterte Kriterien für „Gesundheitliche Bedenken“
Die Auflistung der „Gesundheitlichen Bedenken“ wurde um folgende Punkte ergänzt:

  • abnorme Verhaltensweisen (z. B. Klaustrophobie) erheblichen Grades
  • Medikamentenabhängigkeit wird zusätzlich zur Alkohol- und Suchtmittelabhängigkeit
  • aufgeführt
  • Hauterkrankungen, die zur Verschlimmerung neigen
  • korrigierte Sehschärfe unter 0,7/0,7 oder unter 0,8 bei langjähriger Einäugigkeit
  • Übergewicht:
  • Gewicht mehr als 30 % über dem Sollgewicht Broca = Größe (cm) – 100
  • oder BMI > 30 (neu aufgenommen)
Hinweise
  • Aufgrund der Neuerungen im Untersuchungsgrundsatz ergeben sich Veränderungen bei
    der Abrechnung. Eine ausführliche Auflistung der einzelnen Positionen findet sich auf der Rückseite.
  • Abgesehen von diesen Punkten gelten die Aussagen der Broschüre „Arbeitsmedizinische
    Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst“ (GUV-X 99950) bezüglich
    Untersuchungsumfang und Beurteilungskriterien weiterhin.

Quelle:

  • Bayrische Gemeindeunfallversicherung
  • Frame/Files/PDF/Arbeitsmedizin_Vorsorge_Broschuere (http://www.guv-bayern.de/Internet_.pdf)

Dipl. Ing. W. Gabler

Sani bei ASÜ-Übungen

Name

Gunter Müller (u.a.)

Frage

Muss bei einer Übung auf der Atemschutzübungsanlage (ASÜ) ein Rettungssanitäter die Sanitätsaufsicht übernehmen?

Antwort

Sehr geehrter Herr Müller,

generell gibt es keine verbindliche Festlegung zur personellen Absicherung der Ersten Hilfe während der Benutzung der AS-Übungsanlage (ASÜ). Selbst die DIN-Norm für ASÜ verlangt nur die Absicherung eines Telefonanschlusses zur ggf. erforderlichen Alarmierung. Deshalb gibt es Empfehlungen, z. B. von der Arbeitsgruppe Atemschutz Sachsen in Form eines „Leitfaden für die Benutzung von Atemschutzübungsstrecken“. Darin finden Sie folgenden Hinweis zur Sanitätsaufsicht:

Sanitätsaufsicht

Die Sanitätsaufsicht hat die medizinische Überwachung während der Übung auszuführen und die Erste Hilfe bei Unfällen zweckentsprechend durchzuführen. Gesundheitliche Ge-fährdungen zeigt er dem Übungsleiter an. Die Sanitätsaufsicht sollte Bediensteter des Betreibers der ASÜ und wenigstens Ersthelfer mit Berechtigung zur Frühdefibrillation sein. Bitte beachten Sie auch, dass der Betreiber einer ASÜ nach Betriebssicherheitsverordnung für das Betreiben der ASÜ eine Betreiberordnung benötigt. Die sollte sich auf einer Risikoanalyse gründen. Für deren Erarbeitung kann man auch die Bedienungsanleitung des Herstellers heranziehen.

Die meisten Betreiber in Deutschland und Österreich haben Sanitätspersonal bei Übungsbetrieb dabei, ggf. auch in Personalunion mit dem übrigen Betriebspersonal.

Dipl. Ing. W. Gabler

Mayday bei Übungen

Name:

Giselbert Herbauer

Frage:

„MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY“ – soll ich diesen Notruf für einen Atemschutznotfall auch bei Übungen anwenden? Kann ich bei diesem Funkruf nicht irrtümlich die Handlungskette nach einem tatsächlichen Notruf auslösen?

Antwort

Sehr geehrter Herr Herbauer,
ja, das ist möglich. In 2012 hat eine Atemschutzübung zur Notfallrettung tatsächlich fälchlicher weise zu einem Alarmieren weiterer Rettungskräfte geführt. Bei einer Übung baute der Angriffstrupp einen Notfall in die Übung ein und meldete diesen mit dem Mayday-Notruf. Die über den Übungsinhalt nicht informierte Wehrleitung wollte daraufhin die Übung abbrechen und die Atemschutznotfallrettung (ASNR) einleiten, da sie an einen richtigen AS-Notfall glaubte.

Rechtliche Vorgabe

bundesweit einheitliches Stichwort zur Verdeutlichung von Reallagen ist entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst, Pkt. 4.5.3:
„Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen
Vermerk — Tatsache — zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den
Übungsverkehr.“

Praktikable Lösung

Um diese Festlegung praktikabel und im Realfall nachvollziehbar zu gestalten empfehle ich, dass der Übungsleiter mit allen Teilnehmern der Übung für die Zeit der Übung vereinbart: die für das Üben von Notfällen zu benutzenden Worte zur Kennzeichnung des angenommenen und zu übenden Notfalls
Beispiel: „Achtung Übung“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …
….“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

So lassen sich mit den Einsatzgrundsätzen konforme Verhaltensweisen bei Atemschutzunfällen üben und festigen, ohne Verwirrung bei den Atemschutzgeräteträgern zu verursachen, wenn ein realer Notfall eintritt. Es bleibt der Originalnutruf nach FwDV 7 Pkt. 7.6 der Extremsituation bei realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6) vorbehalten.

Für den Fall, dass die übende Einheit für eine tatsächliche Atemschutznotfallrettung benötigt wird, vereinbart der Übungsleiter mit der Leitstelle für die Zeit der Übung beim Eintreten von realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte, z. B.

Beispiel1: „Achtung Tatsache“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Beispiel 2: „Achtung Realfall“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Dipl. Ing. W. Gabler

Neue Ausbildung – AS-Beauftragter

Name:

Gerd Tröge

Frage:

Gibt es in Deutschland tatsächlich Lehrgänge „Atemschutzbeauftragte“ und was wird darin gelehrt?

Antwort

Sehr geehrter Herr Tröge,

ja, es gibt solche Lehrgänge mit identischen Inhalten an einzelnen Landesfeuerwehrschulen.

Ab Herbst 2012 bietet z. B. die Landesfeuerwehrschule Sachsen diesen Lehrgang als „Beauftragter Atemschutz“ an. Auf Nachfrage bestätigte man der Redaktion, das in diesem Lehrgang innerhalb von 2 Tagen die Teilnehmer eine Ausbildung zum Ausführen von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Atemschutz erhalten, für deren Ausführung nicht unbedingt eine Atemschutzwerkstatt vorhanden sein muss und die Sachkunde des Atemschutzgerätewartes entbehrlich ist. Zu den Lehrgangsinhalten zählen:

  • Rechtsgrundlagen Atemschutz
  • Reinigen, Verwalten, Lagern
  • Atemluft, Druckluft, Druckbehälter
  • Hinweise zur Durchführung von Fortbildung der Atemschutzgeräteträger
  • Einsatzbereitschaft Atemschutzgeräte
  • einfache Fehlersuche
  • Vorgehensweise bei Gerätedefekten
  • Unfallverhütung
  • Wechsel Druckluftflasche, Wechsel Lungenautomat, Thermische Überlastung
  • vertiefende Gerätekunde

Ziel ist, die Leiter Freiwilliger Feuerwehren im Bereich AS zu entlasten und das Niveau der Sicherheit im Atemschutz weiter zu erhöhen.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Voraussetzungen ASGT

Name:

Erhard Metzler (u.a.)

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Dürfen Einsatzkräften unter Pressluftatmer eingesetzt werden, die nur die Ausbildung zum Truppmann Teil 1, den Sprechfunker und den Atemschutzgeräteträger abgeschlossen haben? Kann dieser Kamerad trotzdem mit einem erfahrenen Truppführer unter Atemschutz eingesetzt werden?

Die FwDV 2 sieht den ASGT-Lehrgang nach dem TM 1 vor. Jedoch sagt sie auch, dass die Truppmannfunktion erst nach dem TM 2 vollständig ist. Was ist richtig?

Antwort

Sehr geehrter Herr Metzler

die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich u.a. aus der FwDV 2 Ausbildung der FF, aktueller Stand vom Februar 2012. Dort wird im Pkt. 3.2 ausgeführt:

„3.2 Lehrgang Atemschutzgeräteträger (ASGT)
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene „Truppmannausbildung Teil 1 (TrM 1)“. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.“

Einsatzkräfte, die also ASGT, Sprechfunker und mindestens TrM 1 sind, dürfen Sie unter Pressluftatmer einsetzen. Voraussetzungen sind dann aber auch

  • gültige G 26/3
  • kein behindernter Körperschmuck und keine tiefen Narben im Bereich der AS-Geräte
  • keine Haare im Bereich der Dichtkontur der Vollmaske
  • aktuelle gesund: frei von behindernden Krankheiten, von behindernden Medikamenten, Drogen und Alkohol
  • Fortbildung absolviert: 1 x p.a. Belastungsübung, 2 Stunden Unterweisung pro Jahr, ggf. eine zusätzlich AS-Übung

Ihr Kam. kann also im Einsatz oder bei Übungen unter AS eingesetzt werden. Vorteilhaft ist auf jeden Fall die Unterstellung unter einen erfahrenen Truppführer.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Hammer als Ergometer

Name:

anonym

Frage:

Wieviel KJ muss ich den bei der Belastungsübung nun einrechnen pro Hammerzug .
Vielen Dank im Voraus

Gruß Martin

Antwort

Hallo Kamerad ………………………………………..,
die Belastungswerte für Atemschutzübungsstrecken enthält die Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“ als Minimalwerte in folgenden zwei Abschnitten:

2.1.2.2 Belastungsübung
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.
Beispiel für einen Übungsablauf:

  • Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
  • Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
  • Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
  • Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)

4 Belastungswerte
Beispielhaft sind folgende Belastungswerte anzusetzen:

ÜbungsteilBelastungsteilHinweise
zehn Meter Steigen (Treppe oder Leiter)10 kJDurchschnittsgewicht 100 kg einschl. PSA
zehn Meter Orientierungsstrecke4 kJ teils kriechend, teils gehend
hundert Meter Laufband 10 kJ Laufgeschwindigkeit 6 km/h, mit Steigung 10 Prozent

Als Arbeitsmessgeräte können auch andere geeignete Sportgeräte verwendet werden; zum Beispiel Fahrradergometer. Für diese Sportgeräte (Hinweis Gabler: und alle anderen ein-schließlich Schlaghammer) sind die Belastungswerte den Gerätebeschreibungen zu entneh-men.

Man sollte aber beachten, dass die FwDV 7 keine Hinweise zum Schlaghammer enthält. Die-ses Ergometer ist für Atemschutzübungsstrecken wenig empfehlenswert, da der zu trainie-rende Bewegungsablauf eher feuerwehruntypisch ist. Darüber hinaus besteht erhöhte Unfall-gefahr, z. B. bei falscher Körperhaltung beim Ziehen oder wenn das gespannte Zugseil vor-gabenwidrig losgelassen wird. Atemschutzgeräteträgerinnen dürfen wegen des zu hohen Gewichtes nicht am Schlagham-mer ziehen. So dürfen z. B. werdende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten be-schäftigt werden … Insbesondere nicht mit Arbeiten, bei denen regelmässig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel gehoben, bewegt oder befördert werden (§ 4 Abs. 2 Ziff. 1 und § 6 Abs. 3 Mutter-schutzgesetz) Nach Lastenhandhabungsverordnung als Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz und entspre-chend der Hettinger-Tabelle sollen folgende Richtwerte ohne Schutzmaßnahmen nicht über-schritten werden (Auszug):

  1. Grenzhublast in kg bei gelegentlichem Heben und Tragen
    (weniger als zweimal je Stunde; bis zu 3-4 Schritten)
    Lebensalter Frauen
    19 bis 45 Jahre –> 15 kg
    ab 45 Jahre –> 15 kg
  2. Richtwerte für das Heben und Tragen von Lasten mit geradem Rücken und ohne Hilfsmit-tel nach Bayerischem Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (Auszug): Heben (kg) Frauen
    Alter (Jahre) wiederholt (5 bis 10% der ArbZ)
    16 bis 19 Jahre –> 13 Kg
    19 bis 45 Jahre –> 15 Kg
    über 45 Jahre –> 13 Kg

Dipl. Ing. W. Gabler
Redaktion

Ausbildungsunterlagen TrM 1 als Grundlage für die Ausbildung zum ASGT

Name:

Volker Wagenbach

Frage:

Sehr geehrter Herr Gabler,
Bevor ich zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werde, muss ich mindestens Truppmann 1 absolviert haben. Dafür haben Sie jetzt mit einem Team an Autoren alle Lehrunterlagen geschrieben. Mein Kreisbrandmeister berichtete von 2500 Druckseiten. Wie komme ich an dieses Werk?

Antwort

Sehr geehrter Herr Wagenbach,

ja, Ihre Information ist richtig. In den letzten 3 Jahren tatsächlich dieses Werk für die Ausbildung von TrM 1, TrM 2 und TrFü mit einem Team von Autoren geschrieben wurden. Es besteht aus Arbeitsmaterial Teilnehmer, Lehrunterlage Ausbilder, Übungsanleitungen, Experimentalanleitungen, Präsentationen, Organisationshinweisen und seit heute auch aus einer Lernzielkontrolle mit 1.500 Fragen und Antworten. Alle Teile basieren auf der FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr, lassen sich aber örtlichen Bedingungen anpassen.
Sie können frei und kostenlos die jeweiligen Arbeitsblätter für Teilnehmer von der Homepage der Landesfeuerwehrschule Sachsen downloaden. Alle anderen Unterlagen können Sie über gleichen Weg erreichen, wenn Sie die Zugangsdaten von Ihrem Kreisbrandmeister erhalten haben oder wenn Sie den Lehrgang zum Ausbilder TrM/TrFü an der LFS Sachsen erfolgreich bestanden haben.

Dipl. Ing. W. Gabler
Redaktion

Bewertung der Prüfungsleistung

Name:

Konrad Zucker (und 15 andere)

Frage:

Ich bin seit kurzem Ausbilder für Atemschutzgeräteträger und Truppmann/Trupp-führer. Beide Lehrgänge werden mit schriftlichen und praktischen Lernzielkontrollen abgeschlossen. Können Sie mir mit einer Übersicht für die Bewertung der Prüfungsleistungen helfen?

Antwort

Hallo Herr Zucker,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ja, es ist richtig, dass die genannten Lehrgänge mit Lernzielkontrollen abzuschließen sind. Für die Feuerwehren regelt dass die Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“.

Für die Auswertung sehr empfehlenswert ist die Verwendung des 15 Punkte-Systems. Dazu folgende Übersicht:

Bewertung von Leistungen mit dem 15-Punktesystem.
NotePunkteLeistungsbeschreibung
1sehr gut14, 15 Leistung entspricht den Anforderungen im besonderen Maß
2gut11 – 13Leistung entspricht voll den Anforderungen
3befriedigend 8 – 10Leistung entspricht den Anforderungen im allgemeinen
4 ausreichend 5 – 7Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht den Anforderungen aber im Ganzen
5 mangelhaft 2 – 4Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt aber erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
6ungenügend 0, 1Leistung entspricht nicht den Anforderungen und selbst die Grundkenntnisse sind so mangelhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

Bei sehr umfangreichen Lernzielkontrollen können Sie auch mit Hilfspunkten arbeiten. Für die Umrechnung von Hilfspunkten in das 15-Punktesystem können Sie die Gesamtanzahl der Hilfspunkte als 100 Prozent ansetzen und dann die niedrigeren Gesamtanzahlen der Hilfspunkte analog umrechnen.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Aufgaben ASGW

Name:

Werner Brauner

Frage:

Wozu benötigt man Atemschutzgerätewarte? Kann nicht ein Atemschutzgeräteträger die gleichen Aufgaben erfüllen?

Antwort

Sehr geehrter Herr Brauner

Die BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten schreibt vor, dass Atemschutzgeräte u.a. sachkundig zu warten sind. Die mit Sachkunde durchzuführenden Tätigkeiten im Atemschutz sind ebenfalls dort definiert, z. B. Durchführung von Prüfungen, Wartungen und Desinfektion entsprechend der Vorgaben von Herstellern und der Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr.
Für diese Tätigkeiten hat der Verantwortliche sachkundige Personen einzusetzen. Das sind Atemschutzgerätewarte, die an einer Landesfeuerwehrschule, Hauptstellen Grubenrettungswesen oder beim Hersteller erfolgreich ausgebildet wurden, Atemschutzgerätewarte der Feuerwehren z. B. nach „FwDV 2 – Ausbildung der FF“ in einem 36-stündigem Lehrgang.
Wer also für Arbeiten im Bereich Atemschutz Sachkunde benötigt, muss Atemschutz-gerätewart sein, unabhängig davon, in welcher Örtlichkeit er diese Tätigkeit durchführt.
Atemschutzgeräteträger verfügen nicht über das dafür erforderliche Wissen.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Wie weiter im Abschnitt Ausbildung?

Name:

Karl Holzmüller

Frage:

Werte Redaktion Atemschutzlexikon,

vielen, vielen Dank für die Herausgabe der Lehr- und Ausbildungsunterlagen zum Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ und dessen kostenfreien, öffentlichen Zugriff auf Ihrem Atemschutzlexikon. Kommen da auch noch Übungsanleitungen dazu?

Antwort

Auf Grund dieser und weiterer, ähnlicher Fragen veröffentlichen wir einen Ausschnitt aus dem Produktionsplan von atemschutzlexikon.de. Ja, wir ergänzen die Ausbildungsunterlagen

  • zum Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben entsprechend der Vorgaben der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr. Derzeit in Vorbereitung und in Kürze zur Veröffentlichung liegen die „Einsatzgrundsätze“ bereit. Daran schließen sich die „Unfallverhütung“, „Lernzielkontrolle und die „Übungsan-leitungen“ an.
  • zum Atemschutzgeräteträger ohne Rettungsaufgaben entsprechend der Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ für Filterträger, Schlauchgeräteträger und Träger von Rettungsgeräten.

Ihr W. Gabler
Redakteur

Defibrillator in ASÜ vorgeschrieben?

Name:

Heinz Walther

Frage:

Hallo Atemschutzlexikon.de,

ich bin Ausbilder für Atemschutzgeräteträger. Dabei führe ich auch Ausbildung auf der kreislichen Atemschutzübungsstrecke durch. Zu deren Ausrüstung habe ich eine Frage. Unser Kommandant will gehört haben, dass es keine gesetzliche bzw. normative Regelung oder eine Forderung zum Ausrüsten der Atemschutzübungsanlage mit einem Defibrillator gibt? Ist das tatsächlich so?

Antwort

Hallo Kamerad Walther,

vielen Dank für Ihre Frage und die Genehmigung, unsere Antwort mit Ihrem Namen zu veröffentlichen.

Eine gesetzliche Festlegung zum Ausrüsten der Atemschutzübungsanlage mit einem Defibrillator gibt es derzeit tatsächlich noch nicht. Die zutreffende Norm DIN 14093 Atemschutz-Übungsanlagen – Planungsgrundlagen, derzeit gilt die Ausgabe 2014-04, enthält keine Forderungen zur Ausrüstung mit einem Defibrillator. Selbst die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften, vor allem die DGUV Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus, enthalten keine derartigen Forderungen.

Aber die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), Referat 8 Persönliche Schutzausrüstung hat in einer Mitteilung vom Juni 2003 die Vorhaltung von Defibrillatoren bei der Durchführung von Atemschutzübungen empfohlen. Die Empfehlung lautet wörtlich:

Nicht zuletzt die Studie zur Stressbelastung von Atemschutzgeräteträgern bei Einsatzsimulationen im Feuerwehr-Übungshaus der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg hat auf die Tatsache hingewiesen, dass insbesondere bei s. g. „warmen“ Übungen die physische und psychische Belastung von Atemschutzgeräteträgern nicht unterschätzt werden sollte. Extreme Belastungswerte wurden vornehmlich bei weniger routinierten Einsatzkräften registriert.

Aus diesem Grunde empfiehlt das Referat 8, bei Atemschutzübungen eine qualifizierte Erste-Hilfe am Übungsort sicherzustellen und nach Möglichkeit auch die Verfügbarkeit von Defibrillatoren bei den Vorbereitungen zu berücksichtigen. Zunehmend bewähren sich bei Freiwilligen Feuerwehren s. g. automatische (externe) Laien-Frühdefibrillatoren (AED), die ggf. auch über Sponsoren zur Verfügung gestellt werden können.

Damit steht Ihnen also eine Grundlage zur Forderung nach Bereitstellung eines Defibrillators während der Benutzung der Atemschutzübungsstrecken zur Verfügung.

Ihr W. Gabler

Redakteur

Sichtbehinderung für Atemschutzübungen

Name:

Meik Laschinka

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir planen eine Übung wobei unter anderem Rauchbomben eingesetzt werden sollen.
Meine Frage an sie, ist das mit den Atemschutzgeräten machbar da sich der Rauch überall festsetzt.
Bestehen da Gefahren oder besteht die Möglichkeit das die Geräte Schäden davon ziehen?

Antwort:

Hallo Herr Laschinka,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zur Imitation von Brandrauch gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Verwendung von sog. Rauchbomben ist die ungünstigste. Die ist nicht empfehlenswert, weil bei der Verbrennung des Rauchpulvers gesundheitsbedenkliches Rauchgas entsteht, das sich nur schwer unter Kontrolle halten lässt und das Gegenstände einschließlich Feuerwehrschutzkleidung mit Ruß verschmutzen kann.

Besser geeignet sind Nebelmaschinen. Das Sind Geräte, in denen ein spezielles Fluid erhitzt und verdampft wird. Diese Dämpfe sind unbedenklich. Diskonebel wird z. B. so erzeugt. Diese Geräte werden mit Strom betrieben und können sehr effektiv dichten Nebel produzieren. Dennoch lassen sich die AS-Geräteträger (ASGT) gut unter Kontrolle halten, da Sprechfunk problemlos nutzbar ist und der Ausbilder problemlos im Nebel atmen kann. Bestimmte Fluidsorten enthalten Geschmacksstoffe, z. B. Vanille. Bei deren Verwendung kann man den Nebel gleichzeitig zur Dichtprobe der Atemanschlüsse der ASGT nutzen. Für die Nebelmaschinen gibt es mehrere Hersteller. In verschiedenen Ausführungen sind sie bereits für knapp 300,- € in guter Qualität im Angebot. Viele Atemschutzübungsstrecken, technische Zentren und AS-Werkstätten leihen die Geräte aber auch aus.

Sehr einfach lassen sich aber auch durch Folien Sichtbehinderungen für ASGT schaffen, in dem man bei deren Vollmasken die Sichtscheiben mit Folie verklebt.

Beste Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler
Ltr. Redaktion asl

Handgerätekarten für Gerätenachweis

Name:

Erich Daniel Schöffenhauer und weitere 240 weitere Anfrager

Frage:

Liebe Redaktion ASL,

in Ihrem Merkblatt 4 schreiben Sie, dass Instandhaltungsarbeiten und Prüfergebnisse von Atemschutzgeräten sicher zu dokumentieren sind. Muss ich das unbedingt auf elektronisch gestützten und digitalisierten Gerätekarten ausführen oder kann ich das auch noch auf bisher üblichen Handkarten ausführen? Woher bekomme ich heute noch solche Hardware?

Antwort:

Hallo Herr Schöffenhauer,

Die Sicherheit der feuerwehrtechnischen Ausrüstung ist ständig zu gewährleisten. Viele Quellen beinhalten dazu Vorschriften und Festlegungen. So müssen die Hersteller z.B. im Rahmen ihrer Produkthaftung eine detaillierte Prüf- Wartungs- und Bedienungsanleitung vorgeben. Weitere Festlegungen enthalten u.a. Gerätesicherheitsgesetz, technische Richtlinien, DIN und DIN-EN Normen und Unfallverhütungsvorschriften. Man kann z. B. der DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Gerät der Feuerwehr“ entnehmen, das für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben sind. Das gleiche gilt nach DGUV R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ für Atemschutzausrüstungen der Feuerwehr oder dem industriellen Bereich. Prüfparameter, Zeitpunkt der Prüfung, Prüfablauf, Bewertung der Ergebnisse, Prüfverantwortlicher und Prüfungsdurchführender liegen also fest. Auch ist klar, dass Instandhaltungsarbeiten und Prüfergebnisse von Atemschutzgeräten sicher zu dokumentieren und nachweisbar sowie sicher aufzubewahren sind. Dafür müssen:

  • die Instandhaltungen und Ergebnisse der Prüfungen von Atemschutzgeräten sicher vor Fälschungen, Manipulation oder Missbrauch in Prüfprotokollen gespeichert werden
  • die prüfberechtigte Atemschutzgerätewarte nach jeder Prüfung eines Atemschutzgerätes dessen Prüfergebnisse sicher vor Fälschung, Missbrauch und Manipulation in einem Prüfprotokoll dokumentiert
  • die Prüfprotokolle mit den Aufzeichnungen der Instandhaltungen, Prüfungen und Prüfbescheide mindestens während der gesamten Verwendungsdauer der Atemschutzgeräte aufbewahrt werden, wenn der Hersteller der Atemschutzgeräte keine anderen Vorgaben erteilt
  • die Prüfprotokolle geführt entweder:
    • händig, mit Hilfe von vorgedruckten Gerätekarten oder
    • elektronisch, mittels Computer des Prüfgerätes oder separatem PC.

Derartige Gerätekarteien sind nicht form- oder medieumgebunden. Sie können in Form eines Karteikartensystem als Hardware, aber auch als Software gestützte Version genutzt werden. Die hier im atemschutzlexikon.de vorgestellte Gerätekartei für die Atemschutzausrüstung ermöglicht ihrem Nutzer die manuelle Erfassung aller erforderlichen Geräte- und Geräteprüfdaten. Damit sichert deren Nutzung die händische Niederschrift aller Daten übersichtlich, leicht erfass- und nachvollziehbar. Sie dient gleichzeitig als exakter Prüf- und Lagernachweis. Gern können Sie diese Karten, auch kostenfrei, übernehmen. Sollte Bedarf bestehen, kann auch eine digitale Version individuell bereit gestellt werden.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Quelle: W. Gabler, R. Friedrich „Gerätekartei Feuerwehr“ , Boorberg Verlag

Gewährleistung der Sicherheit von PSA bei Verschleiß

Name:

35 gleichartige Anfragen zum Thema Verschleiß an PSA

Frage:

Liebes Atemschutzlexikon-Team,

wir benutzen Pressluftatmer, u.a. PA 94, PA 94+, BD 96 und BDmini. Bei einigen davon sind die Oberstoffe der Begurtungen verschlissen, z. B. eingerissen und aufgescheuert. Vom zuständigen Feuerwehrtechnischen Zentrum unseres Landkreises bekam ich auf meine Nachfrage zur Sicherheitslage die Antwort, dass die Mängel nicht sicherheitsrelevant sind. Ihrer Meinung nach können die Geräte noch weiterhin im Einsatz benutzt werden. Wärme und Beflammung wären auch kein Problem. Der intervallmäßige Wechsel der Begurtung würde ohne turnusmäßig vollzogen. Ist der Defekt der Begurtung wirklich nicht schlimm? Kann ich meine Atemschutzgeräteträger im Einsatzfall bedenkenlos in den Gefahrenbereich gehen lassen? Nach wieviel Jahren sollte die Begurtung gewechselt werden?

(Text redaktionell gekürzt und leicht geändert)

Antwort:

Thematisch ähnliche Anfragen erreichten www.atemschutzlexikon.de zur Abnutzung an Tragetaschen von Rettungsgeräten, Chemikalienschutzanzügen und Regenerationsgeräten. Die nachfolgende Antwort trifft dafür gleichartig zu.

Vielen Dank für Ihre Frage an www.atemschutzlexikon.de. Sie sprechen darin ein schweres Problem an. Wie verfährt man mit PSA, die Verschleißerscheinungen aufweist. Dafür gibt es keine einheitliche Lösung.

Bei Verschleiß der Tragevorrichtung (auch: Begurtung) eines Pressluftatmers gibt es allerdings klare Rahmenregelungen. Entsprechend der Richtlinie vfdb RL 0840 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren, Tabelle 3 und Abschnitt 3.4 sind Pressluftatmer mit Tragevorrichtung, ohne Lungenautomat und Flasche aller 6 Jahre einer Grundüberholung durch den Gerätehersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Personen zu unterziehen. Spätestens dabei hätte Ihr FTZ den Mangel erkennen und erforderlichenfalls die verschlissenen Begurtungsteile auswechseln müssen.

Wenn der Schutzstoff bzw. Überzug der Begurtung verschlissen ist, entspricht er nicht mehr den Bedingungen, den die Begurtung während der Zertifizierung und Zulassung des Pressluftatmers hatte. Damals wurden auch die Einflüsse von z. B. Wärmestrahlung und Beflammung auf den Pressluftatmer geprüft. Ob die bei der Zertifizierung erreichten Sicherheiten gegen thermische Belastung bei dem geschilderten Abnutzungsgrad noch erreicht werden, lässt sich nach augenscheinlicher Kontrolle der verschlissenen Begurtung sicher nicht beurteilen. Wer kann den einschätzen, ob Ihre Pressluftatmer bei starker Brandauswirkung noch sicher vom Atemschutzgeräteträger (ASGT) getragen werden kann oder ob die Gefahr besteht, z. B. durch einwirkende Zugkräfte abgerissen zu werden?

Erforderlichenfalls kann man die Sicherheit im Rahmen einer Gefahrenanalyse nach Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 2 prüfen. Dazu benötigen Sie aber apparative Voraussetzungen zur Quantifizierung der mechanischen Stabilität bei thermischer Belastung. Ich empfehle Ihnen im Interesse der Sicherheit Ihrer ASGT, den wohl ohnehin anstehenden Begurtungswechsel vorzuziehen.

Beste Grüße

W. Gabler

Ltr. ASL

Verschleiß an PA Bauchgurt

Inbetriebnahme DGF

NAME:

Heiko Bartrupp und 45 weitere Interessierte

FRAGE:

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir möchten Druckluftflaschen für Pressluftatmer 300 bar kaufen. Dazu haben wir eine Frage: Kann ich die nach Erhalt sofort nutzen?

Antwort:

Hallo Herr Bartrupp und weitere Interessierte,

in Übereinstimmung mit der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (Download möglich von http://www.ad-2000-online.de/blob/154288/0ffcd71b6f32591c392181ed4a1dd7bc/rl-2014-68-eu-data.pdf) gibt es zwei Verfahrensweisen der Hersteller beim Verkauf von Druckgasflaschen:

  • die überlassen die „Inbetriebnahme“ ihrer Druckgasflaschen (DLF) ihren Kunden
  • die übergeben ihre DLF „in Betrieb genommen“ und sofort nutzfähig.

Welche Form Sie wählen, ist Ihnen überlassen. Wir empfehlen Ihnen aber die Inbetriebnahme mit zu bestellen.

Druckgasflaschen für Pressluftatmer sollten folgende Kriterien erfüllen:

  • Druckgasflaschen nach DIN EN 12245:2009
  • Eignungsgeprüft mit Pressluftatmern für die Feuerwehr nach vfdb Richtlinie 0810/02
  • zur Erhöhung der Sicherheit mit Abströmbegrenzer ausgerüstet, der so genannte Abströmsicherung
  • Lieferung mit Füllung Atemluft entsprechend DIN EN 12021 „Atemluft“ und mit Verschluss-Schraube
  • Druckgasflaschen mit „Inbetriebnahme“.

Druckgasflaschen (auch: Druckluftflaschen) sind Druckbehälter und im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überwachungsbedürftige Anlagen. Sie müssen einer Prüfung vor dem ersten Gebrauch und wiederkehrender Prüfungen unterzogen werden. Die Maximal-Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen betragen nach BetrSichV § 15, Abs. 5 in Verbindung mit Anlage 2, Abschnitt 4, Pkt. 2.2 + 5.8 Tabelle 1.

  • DLF PA
    • innere Prüfung + Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) aller 5 Jahre, äußere Prüfungen aller 2 Jahre
  • DLF Arbeitsflaschen
    • innere Prüfung aller 5 Jahre, Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) aller 10 Jahre, äußere Prüfungen aller 2 Jahre

Auf Druckgasflaschen für Pressluftatmer müssen bestimmte Label angebracht sein.

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion ASL

G 26 für Träger von Filtergeräten?

NAME

S. H. und 136 weitere Anfragen

Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte helfen Sie uns bei der Beantwortung folgender 2 Fragen:

Frage 1:
Es soll wohl so sein das für unsere genutzten Atemschutzfilter Typ 93 ABEK2Hg/St Kombifilter von der Firma MSA eine Tauglichkeit nach G.26.3 vorliegen muss ? Stimmt das oder reicht die G 26.2 aus?

Welchen Atemfilter können wir am besten nutzen für den Feuerwehreinsatz wo die G 26.2 ausreicht?

Frage 2:
Für das Tragen von einer Atemschutzmaske in Verbindung mit einem Atemschutzfilter muss eine AGT-Grundausbildung erfolgen und der Kamerad/in muss mind. nach G 26.2 tauglich sein, Richtig?
Muss er noch weiter Voraussetzungen turnusmäßig erfüllen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen ….

Antwort:

Sehr geehrter Herr H.,

der Filter 93 ABEK2Hg/St ist ein Produkt der MSA Safety Berlin. Die Bezeichnung ist firmenintern. Nach Norm handelt es sich um ein Kombinationsfilter ABEK2-Hg P3. Diese Filter werden nach BGI /GUV-I 504-26 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge“ zur Gruppe 2 der Atemschutzgeräte gerechnet.

Damit ist klar – Wer nur Kombinationsfilter trägt, benötigt unabhängig von der Art des Atemanschlusses die G 26/2.

Wer auch den frei tragbare Isoliergeräte wie den PA trägt, benötigt die G 26/3Die G 26/2 ist folgendermaßen wiederholungspflichtig

  • Personen bis 50 Jahre aller 36 Monate
  • Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten
  • Vorzeitige Nachuntersuchungen regelt die BGI /GUV-I 504-26, Pkt. 2
Anforderungen an ASGT (FwDV 7 Atemschutz, Pkt 3)

Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen);
  • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
  • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.

Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.

Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (zum Beispiel Ohrschmuck).

Die Aus- und Fortbildung für Filterträger regelt die DGUV R 112-190, Pkt. 3.2.4.2.3

  • Ausbildung: mind. 2 Std.
  • Fortbildung: jährlich, mind. 2 Std., mit Trageübung, Trageübung kann entfallen bei häufiger, etwa monatlicher Benutzung

Umfangreicher sind die Anforderungen für Träger von frei tragbaren Isoliergeräten wie den PA. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, wenden sie sich bitte wieder an www.atemschuzlexikon.de

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion

Weiterverwendung Spirotest 100

Name:

Klaus Kohl

Frage:

Wir haben in unserer Wehr ein Spirotest100 zum Prüfen unsere Pressluftatmer. Gibt es ein Ablaufdatum für das Prüfgerät, bei erfolgter ordentlicher Wartung und Prüfung / Kalibration? Oder ist das Prüfgerät unbedenklich einsetzbar?

Antwort

Sollten Sie „Ablaufdatum“ für „Nutzungsdauer“ setzen wollen, dann kann ich Ihnen mitteilen, dass Prüfgeräte in der Hinsicht keinen Begrenzungen unterliegen.
Entsprechend der europäischen PSA-Richtlinie 89/686/EU und dem deutschem Produkthaftungsgesetz müssten Nutzungsbeschränkungen in der Bedienungsanleitung vermerkt sein.

Das ist bei Interspiro und bei Labtec nicht der Fall. Sie können also mit dem Spirotest 100 weiter prüfen, solange er nachweislich genau misst. Wichtig ist einzig, dass Sie die Prüfparameter einhalten.

Problematisch kann aber die künftige Ersatzteilversorgung ab 2012 werden. Dazu sollten Sie unter Nennung der Nummer Ihres Gerätes Auskunft bei Interspiro GmbH einholen.

Dipl. Ing. W. Gabler

Verwendung Feuerschutzhaube

Name:

Gisela Gebhardt

Frage:

Muss ich im Brandeinsatz Innenangriff eine Feuerschutzhaube tragen oder reicht schon ein sog. „Holländertuch“?

Antwort

Die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr GUV-V C53 besteht im § 12 (2) darauf, dass bei besonderen Gefahren spezielle Persönliche Schutzausrüstungen zu tragen sind. Sie müssen in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sein. Einsätze zur Brandbekämpfung, insbesondere die mit Innennagriff, verursachen besondere Gefahren, z. B. durch Hitze und Flammen.

In der Erläuterung zum Absatz 2 verweist die Unfallversicherung darauf, dass Feuerschutzhauben zu tragen sind, die der DIN EN 13911 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben für die Feuerwehr“ entsprechen. Ein sog. Holländertuch erfüllt diese Forderung nicht annähernd.

Dipl. Ing. W. Gabler

Prüfdruck DLF

Name:

Maximilian Schnell

Frage:

Hallo,
gern und oft nutze ich atemschutzlexikon.de.
Während der letzten Monatskontrolle an unseren PA’s in der Wehr konnte mir mein Kommandant meine Frage nach den Prüfdrücke an Druckluftflaschen nicht beantworten. Können Sie helfen? Wieviel Luft geht bei der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle verloren?

Danke im Voraus.

Antwort

Der Prüfdruck für Druckluftflaschen beträgt 150 % Fülldruck, also entweder 300 bar oder 450 bar. Der Berstdruck liegt jenseits von 200 % Fülldruck.
Die Hersteller montieren die Füllleisten, also die Teile, an denen die Flaschen angeschraubt werden, so, dass sie bei maximal 210 bar bzw. 315 bar abschalten. Diese Werte lassen sich durch Sachverständige, z. B. Hersteller, einstellen. Mit der Begrenzung auf vorgenannte Füllwerte soll ein vorzeitiger Verschleiß im Ventilbereich minimiert werden.

Während der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle geht Atemluft verloren. Die genaue Menge hängt von den Fertigkeiten des Kontrollierenden ab, sollte aber erfahrungsgemäß weniger wie 5 bar betragen.

Dipl. Ing. W. Gabler

Kennzeichnung DLF

Name:

Klaus Feldmann

Frage:

Ich bin seit 3 Wochen Atemschutzgerätewart. Jetzt habe ich in der Atemschutzwerkstatt unserer Berufsfeuerwehr Druckluftflaschen gefunden, die eine grüne Flaschenschulter haben und in deren Flaschenschulter ein „π“ eingeschlagen wurde. Was bedeutet das?

Antwort

Diese Druckluftflaschen haben den Verwendungszweck, Pressluft zu transportieren. Deshalb werden sie mit einem „π“ auf der Flaschenschulter gekennzeichnet. An die Pressluft und deren Entnahme werden keine besonderen Anforderungen gestellt.
Sie müssen erst nach 10 Jahren einer sachverständigen Druckbehälterprüfung unterzogen werden.

Im Gegensatz dazu sind mit „CE“ auf der Flaschenschulter gekennzeichnete Flaschen Bestandteile eines Druckgerätes, z. B. eines Pressluftatmers.

In Deutschland werden den „CE“ gekennzeichnete Druckluftflaschen eine schwarz-weiß-segmentierten Flaschenschulter und eine gelber Flaschenzylinder lackiert. Nach Betriebssicherheitsverordnung sind diese Druckluftflaschen bereits nach 5 Jahren einer Sachverständigenprüfung zu unterziehen.

Dipl. Ing. W. Gabler

CFK DLF

Name:

Karl-Heinz Müller

Frage:

Was verbirgt sich hinter dem Begriff CFK-Flasche und welche Hinweise dafür können Sie geben?
Vielen Dank

Antwort

CFK-Druckluftflaschen (DLF) sind Druckbehälter zum Transportieren von Atemluft. Sie werden vom BIA in Berlin zugelassen. Zulassungsnummer für Flasche und Ventil sind in den Papieren der DLF, im Aufdruck auf der Druckluftflasche und durch Schlagzahlen am Ventil vermerkt.
CFK-DLF entsprechen nach ihrer Zulassung den Forderungen der Druckgeräterichtlinie. Für Deutsche Feuerwehren haben sich nach Richtlinie vfdb 0802 „Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren“ haben sich in den 300 bar Versionen die DLF mit 6,0 l und 6,8 l Volumen bewährt. So kann man z. B. auf einen Pressluftatmer mittels T-Stück 2 Stück 6,8 l aufschrauben und erhält so den Pressluftatmer mit dem größten Atemluftvorrat von etwa 3.700 l Atemluft. Damit lassen sich etwa 90 Minuten Einsatzzeit bei 40 l/min Veratmung erreichen. Damit lassen sich z. B. Sicherheitstrupps für die Atemschutznotfallrettung ausrüsten.

Die Prüfzyklen von CFK-DLF weichen von denen der Stahl-DLF teils erheblich ab. Der Hersteller muss diese Vorgaben mit den Zulassungspapieren an Kunden übergeben.

Vorteile CFK-DLF:
  • sehr leicht,
  • Entlastung des Atemschutzgeräteträgers
  • dadurch Leistungssteigerung der Atemschutzgeräteträger ist zu erwarten
  • hoher Berstdruck (etwa 1.300 bar)
Nachteile CFK-DLF:
  • relativ geringe mechanische Stabilität gegenüber z. B. Kratzbelastungen
  • Beschriftung nur mit speziellen Stiften/Farben
  • Gegenüber Stahl-DLF höherer Preis
  • Reparaturen an beschädigten CFK-DLF nur durch Hersteller selbst

Dipl. Ing. W. Gabler

Beschaffenheit Maskenbrillen

Name:

Rüdiger Koschak

Frage:

Welche Anforderungen müssen die Gläser von Maskenbrillen erfüllen? Kann ich auch Kunststoffgläser einsetzen lassen?

Antwort

Maskenbrillen sollen Fehlsichtigkeiten von Atemschutzgeräteträgern beim Tragen von Vollmasken ausgleichen. Art und Form der Maskenbrillen sowie deren Befestigung an der Vollmaske sind vom Hersteller der Vollmaske vorbestimmt und abhängig vom Typ der Vollmaske. Das Material der optischen Gläser ist nicht vorbestimmt, muss aber z. B. beständig sein gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Aus diesen Gründen muss nach „PSA-Benutzerverordnung“ eine Maskenbrille mit der Vollmaske gemeinsam europäisch zertifiziert sein. Während dieser Zulassung muss auch die Maskenbrille die Anforderungen an die Vollmaske DIN EN 136/3 erfüllen. Eine rechtsverbindliche Auskunft über das zertifizierte Material der optischen Gläser der Maskenbrillen können deshalb nur die Hersteller geben. In Deutschland gibt es 4 Hersteller von Vollmasken: Dräger Safety Lübeck, MSA Auer Berlin, Interspiro Forst/Baden-Würtemberg und Hamburg, Bartels+Rieger Köln.

Dipl. Ing. W. Gabler

Anforderungen Kompressorraum

Name:

Michael Haug

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit erarbeite ich an Aussagen zur Sicherheit im Feuerwehrgerätehaus. Grundlage: GUV V C53. In dieser wird auf die einschlägigen Normen verwiesen. Leider kann ich in keiner TRG die baulichen und organisatorischen Anforderungen an Befüllräume finden. Könnten Sie mir weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Michael Haug

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Sie mit Befüllräumen die Räume zur Stationierung des Kompressors zur Befüllung von Atemluftflaschen meinen. Dafür und für die gesamte Atemschutzwerkstatt können Sie der DIN 14092-4 baulichen und organisatorischen Anforderungen u.a. an Stellen zum Befüllen von Atemluftflaschen und Sauerstoffflaschen entnehmen: DIN 14092-4 2001-10 Feuerwehrhäuser – Teil 4: Atemschutz-Werkstätten; Planungsgrundlagen Fire stations – Part 4: Workshop for respirators; Elements for design Diese DIN beinhaltet folgende für Ihre Aufgabenstellung in Betracht kommenden Fakten:

  • Pkt. 4.3 Inhalt Kompressorraum à Trennung von O2 – Umfüllräumen, Vorratsflaschen möglich
  • Pkt. 5.1.1.3: mindestens 7,0 m2 Grundfläche
  • Pkt. 5.2.2: bauliche Anforderungen an Kompressorraum (Boden rutschhemmend, Türbreite mind. 1,0 m, Türhöhe mind. 2,0 m;
    Belüftung natürlich, trockne + schadstoffarme Luft zuführen lassen)
  • Pkt. 6.3: Kompressor muss Atemluft nach DIN EN 12021 erzeugen

Darüber hinaus sind noch zu beachten:
Die ArbeitsstättenVO verweist im § 3 darauf, dass der Arbeitgeber die Arbeitsstätte ((den Kompressorraum)) entsprechend Vorgaben ((z. B. DIN 14092-4)) einzurichten hat.

UVV Feuerwehr GUV 7.13 (+ FwDV 7 Atemschutz): § 4 bestimmt, dass die „DIN 14092-4 2001-10 Feuerwehrhäuser – Teil 4: Atemschutz-Werkstätten“ einzuhalten ist

BGR/GUV-R 190: 3.3.3.1 Befüllen mit Druckluft: Kompressoren dürfen Druckgasflaschen für Atemschutzzwecke nur mit Atemluft nach DIN EN 12 021 füllen.

Dipl. Ing. W. Gabler