Wartung Lungenautomat PA außerhalb ASW

Name:

Bernd Reißholz

Frage:

Bei uns wurde zur Jahresfortbildung erzählt, wir könnten ab sofort die Lungenautomaten am Einsatzort selbst tauschen. Stimmt das?

Antwort

Grundsätzlich ja. Angeregt durch die positiven Erfahrungen damit in Bayern und Niedersachsen darf man seit 2010 Lungenautomaten auch außerhalb von Atemschutzwerkstätten wechseln. Dazu haben das Referat 8 der vfdb, die Hersteller und die Unfallversicherer zugestimmt. Aber es gibt dabei folgendes zu beachten:
Bedingungen für Wechsel Lungenautomat am Einsatzort:

  • verantwortliche Führungskraft im Einsatz erteilt Weisung
  • Pressluftatmer wurde halbjährlich geprüft nach Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr
  • auszutauschende Lungenautomaten gehören zum Typ des Pressluftatmers
  • auszutauschende Lungenautomaten kommen gereinigt, desinfiziert und eingeschweißt aus der Atemschutzwerkstatt
  • nur durch Atemschutzgerätewart oder bevorrechtete Atemschutzgeräteträger tauschen bevorrechtete Atemschutzgeräteträger: mindestens einmal pro Jahr fortgebildet (Wechseln Lungenautomaten, Wechseln Druckluftflasche, Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle), nachweisbar bestätigt vom Leiter Feuerwehr/ Kommandant oder Wehrleiter
  • -nach Wechsel Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle durchführen
  • -Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und Ergebnis der Sicht-, Dicht- und
  • Funktionskontrolle vor Ort auf Vordruck dokumentieren
  • -anschließend dem Gerätenachweis beifügen lassen

Ausnahmen: Defekte oder Auffälligkeiten, thermische Überlastung einschließlich Übung in Brandübungsanlagen, mechanische Überlastung, starke Verschmutzung, Kontamination durch aggressive Medien

Dipl. Ing. W. Gabler

Hinweise zur Führung des Gerätenachweises eines Pressluftatmers

Name:

Roland Friggner und weitere zahlreiche Fragesteller

Fragen:

Ich habe folgende Fragen zum Prüf- und Verwendungsnachweis eines Pressluftatmers

  1. Ist so ein Nachweis für jeden Pressluftatmer zu führen?
  2. Kann der Nachweis entfallen, wenn der Pressluftatmer am Einsatzort wieder einsatzbereit gemacht wird durch Wechseln von Flasche und Lungenautomat
  3. Kann der Prüfnachweis vom Träger des betreffenden Pressluftatmer ausgefüllt werden, wenn der bei der Übernahme des Pressluftatmers eine Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle durchführt?

Antwort

Sehr geehrter Herr Friggner,

zu 1.:

Jede Benutzung eins Pressluftatmers muss dokumentiert werden, z. B. in den Gerätekarten oder im digitalen Gerätenachweis. Deshalb ist für jeden Pressluftatmer ein solcher Nachweis zu führen.

zu 2.:

Nein. Wenn die Wiederherstellung des Gerätes am Einsatzort erfolgt, muss gesichert werden, das die Wechsel des Lungenautomaten vom Atemschutzgerätewart in den Prüf- und Verwendungsnachweis eingetragen werden kann.

zu 3:

· Mit dem Nachweis der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle soll die Einsatzbereitschaft des Pressluftatmers bei der Übernahme (Empfehlung von www.atemschutzlexikon.de: auch bei nicht benutzten Geräten monatlich 1 x) dokumentiert werden. Beim Anlegen erfolgt die Kontrolle der Einsatzbereitschaft des Pressluftatmers.

· Die Kontrolle „Sicht-, Dicht- und FFunktionskontrolle“ ist also vor der Benutzung durch zuführen. Dementsprechend natürlich auch deren Nachweis (s. auch Richtlinie vfdb 0840, Tabelle 3, siehe auch Bedienungsanleitung) und nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, z. B. nach Wechsel Druckluftflasche oder Lungenautomat außerhalb der AS-Werkstatt.

· Die AS-Werkstatt (ASW) sendet Ihnen das Protokoll ihrer „Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung“ mit.

Bitte unterscheiden Sie
  • „Prüfung von Atemschutzgeräten“ à durch Atemschutzgerätewart mit Prüfgeräten
  • „Kontrolle von Atemschutzgeräten“ à durch Atemschutzgeräteträger oder Atemschutzgerätewart in Form der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle oder Einsatzkurzprüfung.

PAK?

Name:

Anonym

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren vom Atemschutzlexikon,

mit Interesse verfolge ich Ihr hervorragendes Werk „Atemschutzlexikon“. Deshalb wende ich mich auch an Sie und hoffe, Sie können meine Frage beantworten. Ich arbeite als Atemschutzgeräteträger und Führungskraft in einer großen Werk-feuerwehr. Bei den Produkten unseres Unternehmens lese ich immer wieder die 3 Buchstaben PAK. Was bedeuten die im Detail, was für Pyrolyse- und Brandprodukte können duch diese Stoffe entstehen und wie muss ich unsere Atemschutzgeräte-träger im Brandfall vor den PAK schützen?

Antwort

Hallo,

vielen Dank für Ihre interessante Frage. Zu den Stoffen der Gruppe der PAK haben wir in letzter Zeit viele Anfragen erhalten. Deshalb habe ich für Sie den aktuellen Wissenstand im nachfolgenden Text zusammengefasst. So viel schon vorn weg. Alle PAK’s sind für Menschen gefährlich, vor allem wenn sie bei Schwel- oder Brandvorgänge inkorporiert werden.

Begriff PAK

PAK sind polyzyklische Aromastoffe. Zu dieser Stoffgruppe gehören alle Verbindungen, die aus zwei bis sieben Ringen von Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen aufgebaut sind.

Die PAK als Stoffgruppe umfasst etwa 10.000 Verbindungen. Die einzelnen Verbindungen haben häufig auch sehr ähnliche Eigenschaften. PAK treten fast immer als Gemische auf.

PAK sind bei Raumtemperatur fest und binden sich stark an Ruß-, Boden- oder Staubpartikel.

Die Eigenschaften der einzelnen PAK hängen von der Zahl der Kohlenwasserstoff-Ringe ab. Allgemein sind PAK lipophil, das heißt sie sind in Wasser schlecht, aber in Fetten oder Ölen gut löslich. Mit zunehmender Zahl von Ringen nimmt diese Tendenz zu, d. h. je mehr Ringe vorhanden sind desto fettlöslicher ist die Substanz und desto besser reichert sie sich im Fettgewebe von Organismen, auch vom Menschen. an.

Beispiele für PAK (Name/CAS-Nr.)

Benz[a]anthracen (56-55-3), Benzo[b]fluoranthen (205-99-2), Benzo[j]fluoranthen (205-82-3), Benzo[k]fluoranthen (207-08-9), Benzo[a]pyren (50-32-8), Benzo[e]pyren (192-97-2),

Chrysen (218-01-9), Dibenz[a,h]anthracen (53-70-3), Naphthalin (91-20-3)

Vorkommen von PAK

Für PAK gab es in den zurückliegenden Jahrzehnten Verwendungsmöglichkeiten. Dazu gehörten u.a. die Destillierprodukte Teeröle u.a. Öle aus der Erdölverarbeitung. Daraus stellte man z. B. Schutzanstriche, Beschichtungen und Klebstoffe her.

In vielen Farben oder Beschichtungen wird Kohleteerpech verwendet, das als Abfallprodukt bei der Kohleweiterverarbeitung entsteht und besonders viele PAK enthält. Besonders Korrosionsschutzanstriche für den Schutz von Stahlkonstruktionen in der Industrie, für Rohrleitungen, Spundwände in Häfen und Schiffsaußenwände e wurden mit solchen Anstrichen behandelt, um sie längerfristig vor Wasser und damit Rostbildung zu schützen. Meist mischte man diese Schutzanstrichstoffe noch mit Teerölen und verschiedenen Polymeren. Heute sind diese Anstrichstoffe nach „European Chemicals Agency, 2009“ verboten. Verbrennungsprodukte der PAK hängen bei thermischer Zersetzung auch an den entstehenden Brandrußen an.

Gefährliche Eigenschaften von PAK

Viele PAK wirken besorgniserregend gut krebserregend, giftig, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend und können ungeborenes Leben im Mutterleib schädigen. Durch ihre Langlebigkeit und die Bioakkumulation sind sie in der Umwelt stabil und reichern sich dort und in Organismen an. Beim Menschen können sie sich mit Halbwertzeiten von vielen Jahren besonders gut im Fettgewebe einlagern und anreichern.

Prototyp und bekanntester Vertreter dieser Karzinogengruppe ist das 3,4 Benzpyren oder Benzo(a)pyren, das wegen seiner relativ guten Nachweisbarkeit oft als Leitsubstanz für das Vorkommen von PAK allgemein benutzt wird.

Aufnahme in den Menschen und Symptome

Die durch thermische Vorgänge emittierten PAK verbleiben frei schwebend oder an Stäube und Rußpartikel gebunden und können so beim ungeschützten Einatmen oder durch Ablagerung in Wasser, Böden und pflanzliche Nahrungsmittel vom Menschen inkorporiert werden.

Hauptsächlich leiden Betroffenen zunächst an folgenden Symptomen:

  • Haut- u. Schleimhautreizungen
  • Hautausschläge
  • rezidivierende und/oder langdauernde Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege
  • vermehrte und/oder langdauernde Allgemeininfekte
  • Übelkeit/ Erbrechen/ Durchfälle
  • spontanes Nasenbluten
  • starkes, vor allem nächtliches Schwitzen
  • Haarausfall
  • Kopfschmerzen
  • auffallende Mattigkeit, Müdigkeit
  • Gliedertaubheit, Gliederzittern, Glieder- und Muskelschmerzen.
Schutz vor PAK in Korrosionsschutzanstrichen

Der Schutz vor thermisch behandelten PAK‘s sollte sich auf Kontaminationsschutz und Inkorporationschutz beziehen.

Der exakte Schutzbedarf ergibt sich beim produktionsspezifischen Umgang mit den PAK’s aus einer Gefahrenbeurteilung vor Ort unter Beachtung der örtlichen Bedingungen. Zu berücksichtigen sind dabei u.a. Schichtdicken, Windverhältnisse, Angaben in ggf. vorhandenen Sicherheitsdatenblättern nach Gefahrstoffverordnung und Technischen Regel Gefahrstoffe 220 „Sicherheitsdatenblatt“.

Je nach Konzentration der bei der thermischer Behandlung freiwerdenden PAK zählen Schutzanzüge (Chemikalienschutzanzüge CSA Typ 3 bis Typ 6), Schutzschuhwerk, Schutzhandschuhe und Atemschutz dazu. Als Atemschutz sollten wenigstens Kombinationsfilter ABEK2 P3 mit Vollmaske getragen werden. Bei höheren Konzentrationen von PAK in der Einatemluft kann sogar umluftunabhängiger Atemschutz, z. B. Pressluftatmer oder Schlauchgeräte mit Vollmaske, erforderlich werden.

Bei der Brandbekämpfung gilt es den kompletten Körperschutz einschließlich Feuerschutzhaube und umluftunabhängig, z. B. Pressluftatmer und Vollmaske zu tragen. So können die PAK’s und ihre Zersetzungsprodukte nicht inkorporiert werden.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Was ist bei der Atemschutzüberwachung zu beachten

Name:

Günter Hermann

Frage:

Liebe Redaktion,
vielen Dank für Ihre supertolle Homepage atemschutzlexikon.de, auch für die Idee zur Bereitstellung einer Plattform für Anfragen. So eine hat sich nämlich bei unserem Dienst für die Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern ergeben. Wir konnten uns nicht einigen über die Festlegungen zur Atemschutzüberwachung. Können Sie uns weiterhelfen, wie, wer und was dabei zu beachten hat bzw. ist?

Antwort

Hallo Herr Hermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Atemschutzüberwachung im Atemschutzeinsatz der Feuerwehr. Zunächst muss man feststellen, dass die korrekte und lückenlose Atemschutzüberwachung ein Grundelement der Einsatztaktik nach Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“ ist. In unserer Reihe „Ausbildung“ werden wir deshalb in den nächsten Tagen einen selbstständigen Abschnitt mit allen erforderlichen Arbeitsblättern, Lehrunterlagen, Präsentationen und Vordrucken veröffentlichen und Sie zum kostenlosen Download einladen.

Bis dahin aber bereits die Kernaussagen zur Atemschutzüberwachung. Die FwDV 7 legt in ihrem Punkt 7.4 dazu fest:

7.4 Atemschutzüberwachung

Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten und bei jeder Übung mit Isoliergeräten muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.

Die Atemschutzüberwachung ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke. Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes.

Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. Bei der Atemschutzüberwachung können andere geeignete Personen zur Unterstützung hinzugezogen werden. Geeignete Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung kennen.

Nach einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit ist durch die Atemschutzüberwachung der Atemschutztrupp auf die Beachtung der Behälterdrücke hinzuweisen.

Die Registrierung soll enthalten:

  • Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen
  • Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
  • Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
  • Erreichen des Einsatzzieles
  • Beginn des Rückzugs

Für den Atemschutznachweis sind der Name des Atemschutzgeräteträgers, das Datum, der Einsatzort, die Art des Gerätes sowie die Atemschutzeinsatzzeit zu registrieren.
Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.

Aus der folgenden Tabelle können Sie die persönlichen Verantwortungen entnehmen.

Pflichten bei der Atemschutzüberwachung
GruppenführerAtemschutztrupp einschließlich SicherheitstruppNachweisführender/Registrierung (z. B. Melder oder Ma)
trägt Gesamtverantwortung und muss jederzeit wissen:

– Wo ist der Trupp?
– Mit welcher Aufgabe?
– Mit welchem Druck bzw. Restdruck?

Anweisen Atemschutz und
Überwachung
– Einsatzkurzprüfung

– sich bei der Nachweis-
führung registrieren lassen

– beim Gruppenführer einsatz-
bereit melden

– an der Gefahrenbereichs-
grenze (z. B. Rauchgrenze)
bereitstellen und je nach
Einsatzbefehl vorgehen,
wenn alles bereit ist zum
Vorgehen (z. B. Wasser am
Rohr)

– vor dem Anschließen Lungenautomat, beim Gruppenführer über Funk Vorgehen melden

– Melden bei Gruppenführer mit
Druckansage wenn:

Einsatzziel erreicht
bei Standortwechsel
(Raum, Etage, …)
Lageänderung
regelmäßig
Besonderheiten, Lageänderung
antreten Rückweg
zurück melden bei Gruppen-
führer und Nachweisführung
– Aufschreiben lt. Nachweisbogen

– Zeit kontrollieren

– bei Unregelmäßigkeit Gruppen-
führer informieren

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

ASGT – Einsatzzeit, Erholungsdauer, Anzahl der Einsatze pro Schicht

Name:

Martin Crobius

Frage:

Welche Zeiten dürfen Atemschutzgeräteträger unter Druckschlauchgeräten arbeiten? Welche Erholungszeiten müssen ihnen gewährt werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Crobius,

die Einsatzzeit, die erforderliche Erholungsdauer sowie die Anzahl der Einsatze pro Schicht
werden wird vor allem von den Arbeitsbedingungen beeinflusst.
Neben der gerätebedingten Belastung, z.B. Gewicht, Atemwiderstand und Klima im Gerät,
sind weitere Arbeitserschwernisse, z.B. Umgebungsklima, Arbeitsschwere, Körperhaltung
und räumliche Enge festzustellen und zu berücksichtigen. Außerdem sind die persönlichen
Faktoren des ASGT zu beachten.
Die Festlegung konkreter Tragezeiten erfordert eine tätigkeitsbezogene Gefährdungs-beurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners.

Grundsätzlich gelten aber z. B. für ASGT von Druckschlauchgeräten im industriellen Atemschutz Einsatzzeiten nach BGR-GUV R 190, Anhang 2, zusammengefasst in folgendem Bild:

Erholungsdauer und Einsatzzeiten lassen sich analytisch bestimmen oder aus langjährigen
Erfahrungen ableiten. Eine kürzere Trage- bzw. Einsatzzeit (EZ) ergibt eine kürzere Erholungsdauer (ED).

Die EZ lässt sich folgendermaßen ermitteln:

                       kürzere EZ  x  minimale ED
kürzere ED = -----------------------------------------
                             maximale TD

Durch die Verkürzung der Tragedauer erhöht sich die Anzahl der möglichen
Einsätze pro Arbeitsschicht entsprechend, soweit die Verkürzung nicht auf
Einsatzzeiten für ASGT Schlauchgeräte wie im Bild dargestellt zurückzuführen sind.

Mit besten Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler

Redakteur

Auswahl von AS-Geräten im industr. AS

Name:

anonym

Frage:

Auf unserer Baustelle (Bunker) soll der lose Beton abgestrahlt und neuer Spritzbeton aufgetragen werden. Lt. Ausschreibung ist in den Arbeitsbereichen mit Belastungen der Arbeitsluft durch polychlorierte Dibezodioxine/-furane, Blei- und Cadmiumverbindungen zu rechnen. Können Sie mir einen entsprechenden Atemschutz empfehlen?

Antwort

Sehr geehrter Herr …………………..,
vielen Dank für Ihre Frage zum Schutz vor verschiedenen Gefahrstoffen, denen Sie bei bevorstehenden Arbeiten ausgesetzt sein werden. Mit den genannten Gefahrstoffen haben Sie aber auch einen richtig gefährlichen Giftcocktail zu erwarten. Dioxine, Furane, Blei- und Cadmiumverbindungen und das alles in Mischung.

Dioxine und Furane

zählen zu den Ultragiften. Sie wirken lipophil (fettlöslich) und reichern sich deshalb besonders im menschlichen Fettgewebe an. Sie sind biologisch inaktiv, begünstigen aber die Entstehung bösartiger Tumore, in dem es verhindert, dass bereits existierende schadhafte Zellen absterben. Dadurch können Tumore eher wuchern und schnell bösartig werden. Die Grenze der Unbedenklichkeit der Konzentration im menschlichen Körper liegt im pg-Bereich.Eine Aufnahme über die Haut ist zwar möglich, sie spielt aber nur bei außergewöhnlich hoher Dioxinbelastung eine Rolle

Elementares Blei

wird als Staub über die Lunge aufgenommen, nicht über die Haut. Besonders toxisch sind Organobleiverbindungen, z. B.Tetraethylblei.Blei reichert sich im Körper an, besonders in den Knochen. Ist genügend Blei angelagert, wird die Sauerstoff-Versorgung der Körperzellen gestört. Es kommt zu chronischen Vergiftungen mit Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten bei der Blutbildung. Blei schädigt auch das Nervensystems und die Muskulatur.

Cadmium

gilt als „sehr giftig“. Selbst seine Verbindungen z. B. Cadmiumsulfid, zählen dazu. Cadmium löst direkt Krebs aus. Eingeatmeter cadmiumhaltiger Staub führt zu Schäden an inneren Organen wie Lunge, Leber und Niere.

Ihrer Frage, Herr ……….., entnehme ich, dass diese Gefahrstoffe beim Abstrahlen mittels Sandstrahlen der Betonbunkerwände frei werden und bei den Strahlerarbeiten staubgebunden als Aerosole zum Schweben kommen.Atemschutzlexikon.de empfiehlt Ihnen, eine Gefahrenbeurteilung durchzuführen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie auf Grund der hier genannten Eigenschaften dieser Gefahrstoffe und deren Freiwerden als Aerosol folgende Persönliche Schutzausrüstung tragen müssen:

  • umluftunabhängiger Atemschutz, z. B. Behältergerät (Pressluftatmer) oder Schlauchgerät mit Vollmaske,
  • staub- bzw. aerosoldichte Schutzkleidung,
  • Kopfschutz, z. B. Schutzhelm.

Bitte beachten Sie auch, dass unkontrollierte Freisetzen der kontaminierten Stäube aus den Gefahrenbereich hinaus zu unterbinden. Eine strenge Schwarz-Weiß-Trennung ist obligatorisch. Die im Gefahrenbereich tätigen sollten nach Arbeitsende ausreichend dekontaminiert werden. Eine Ganzkörperdusche ist nach Arbeitsende empfehlenswert. Weitere Details können Sie auch den entsprechenden TRGS entnehmen, z. B.:

  • TRGS 505 Blei
  • TRGS 557 Schutzmaßnahmen in besonderen Bereichen mit Dioxinen und Furanen
  • TRGS 910 + Merkblatt 1104 Cadmium.

Freundliche Grüße von Dipl. Ing. Wolfgang Gabler / Redakteur

Kontaktlinsen im Einsatz

Name:

Philip Barte

Frage:

Darf ich als Atemschutzgeräteträger Kontaktlinsen im Einsatz tragen oder muss ich eine Maskenbrille verwenden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Barte,

grundsätzlich geregelt ist die Antwort auf Ihre Frage in der Unfallverhütungsvorschrift

BGR/GUV- R 190,

Abschnitt 3.1.5.3 Ergonomie und individuelle Anpassung

Dort lässt sich zum Tragen von Kontaktlinsen nachlesen

„Das Tragen von Kontaktlinsen birgt ein zusätzliches Risiko – ein Zugriff bei Augenreizung oder Verrutschen der Linse ist u.U. nicht möglich – und ist bei der Benutzung bestimmter Atemschutzgeräte zu berücksichtigen.“

Grundsätzlich ist das Tragen von Kontaktlinsen statt Maskenbrille also möglich. Es muss aber mittels einer Gefahrenbeurteilung die Ungefährlichkeit des Tragens nachgewiesen werden.
Die gleichlautende Meinung vertritt das Referat 8 Persönliche Schutzausrüstung der Vereinigung für den deutschen Brandschutz (vfdb)

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. W. Gabler
Redakteur

F-Schutzhelm in Fahrzeugen

Name:

Bernd Käsner

Frage:

Ist das Tragen eines normgerechten, korrekt aufgesetzten Helms der Masken-Helm-Kombination des Atemschutzgeräteträgers bei Fahrten einschließlich Alarm-fahrten mit Löschfahrzeugen Pflicht?

Antwort

Sehr geehrter Herr Käsner,

zunächst sei erwähnt, dass der Helm der Masken-Helm-Kombination ohne Maske getragen einem Feuerwehrschutzhelm entspricht. Zugelassene Helme erfüllen auch die Norm eines Feuerwehrschutzhelmes DIN EN 443 (siehe auch: Recht aktuell).

Die Antwort auf Ihre Frage hat im Mai 2009 die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) beispielgebend für die Bundesrepublik gegeben. Sie schrieb u.a.:

Die Frage, ob das Tragen eines normgerechten, korrekt aufgesetzten Feuerwehrhelmes bei angelegtem Kfz-Sicherheitsgurtes und vorhandener Kopfstütze zur Verbesserung oder Verschlechterung der Sicherheit führt, lässt sich nicht generell beantworten. Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor.

Deshalb besteht keine Helmtragepflicht in Löschfahrzeugen bei Einhaltung o.g. Bedingungen.

Folgende Aussagen der FUK bieten jedoch Hilfestellungen für die Entscheidung:

  • Das zusätzliche Gewicht des Helmes kann bei fehlender Kopfstütze im Fall einer Notbremsung o.ä. Trägheitskräfte auslösen, die den Hals-Wirbelbereich zusätzlich belasten und zu seiner Schädigung führen können.
  • Bei Nicht-Anschnallpflichtigen Mitfahrern kann sich der Helm bei Unfällen schützend für seinen Träger auswirken.
  • Einsatztaktisch kann das Anlegen der Masken-Helm-Kombination und des Pressluftatmers während der Fahrt zur Einsatzstelle z. B. für den Angriffstrupp Zeitersparnis am Einsatzort bringen. Der Pressluftatmer darf allerdings erst bei Stillstand des Fahrzeuges aus seiner Halterung gelöst werden.
  • Untersuchungen haben gezeigt, dass auslösende Airbags keine zusätzlichen Gefährdungen für Helmträger erzeugen.

Nicht getragene Helme sind im Mannschaftsraum sicher zu befestigen, um deren herumfliegen bei einem Unfall zu vermeiden.

Einsatzzeit berechnen

Name:

Martin Müller

Frage:

Hallo Atemschutzlexikon

Für eine Abschnittsarbeit benötige ich Angaben zur Aufenthaltszeit unter PA. Kann ich berechnen, nach wie viel Minuten sich mein Atemluftvorrat PA beim Einsatz Brandbekämpfung Wohnungsbrand erschöpft hat?

Antwort

Hallo Herr Müller,

ja, das können Sie. Dazu ergänze ich zunächst Ihre Angaben mit der Annahme, dass Sie einen PA beatmen, auf dem eine Atemluftflasche 6,0 l mit 300 bar aufgeschraubt ist. Damit führen Sie etwa 1660 l Atemluft mit.

Versuche mit 250 Probanden haben ergeben, dass die Einsatzkraft unter der für Brandbekämpfung vorgeschriebenen Persönlichen Schutzausrüstung etwa Q = 40 l/min veratmet.

Da Sie den Atemluftverbrauch auch berechnen können, müssen Sie die dafür gültige Formel

Atemluftverbrauch (Q, auch: Atemminutenvolumen (AMV)):

        Q:        Atemluftverbrauch

        p2:       Flaschendruck zu Einsatzbeginn

        V2:       Endvolumen (Flaschenvolumen)

        ξ:         Kompressionsfaktor (bei 300 bar = 1,08 dimensionslos)

        t:          Einsatzzeit

        p1:       Ausgangsdruck (Luftdruck)

        pEND:   Flaschendruck am Einsatzende

        Δp = p2 - pEND

Umstellen nach der Zeit t zu:

         V2  . Δp
t = ------------------
      p1 .   t  .  ξ

Für Ihren Fall ist nun pEND = 1 bar anzunehmen, so dass sich Δp = p2 – pEND ergibt zu gerundet 300 bar.

      V2  . Δp                6,0 l  . 300 bar min
t = ------------------ =  --------------------------- = 41,66 min, gerundet etwa 40 min
    p1 .   t  .  ξ           1,0 bar .  40 l . 1,08

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Redakteur

Regelungen der Einsatzzeiten bei Atemschutzeinsätzen

Name:

Martin Claudius

Frage:

Ich finde nirgends Regelungen der Einsatzzeiten bei Atemschutzeinsätzen. Können Sie helfen?

Antwort

Sehr geehrter Herr Claudius

Einsatz im Atemschutz

Zur Vermeidung von Überlastungen darf ein Feuerwehrmann max. zweimal pro Einsatztag für ca. 40 Minuten als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Danach sind mindestens 2 Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.

Einsatz mit Wärmestrahlenschutzanzügen

Spezielle Einsätze in Wärmestrahlenschutzanzügen dürfen 10 bis 15 Minuten nicht überschreiten. Danach sind mindestens 2 Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.

Einsatz mit Chemikalien- und Gasschutzanzügen

Einsatzzeiten in Chemikalien- und Gasschutzanzügen dürfen bei Einsatztemperaturen von 20 bis 25 °C max. 30 Minuten betragen. Bei Einsatztemperaturen über 35 °C darf die Einsatzzeit max. 10 Minuten betragen. Danach sind mindestens 2 Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.

Unklare Verhältnisse

Grundsätzlich sollte der Einsatzleiter bei unklaren Verhältnissen zum Schutz der ihm anvertrauten Einsatzkräfte einen Notarzt einbeziehen.

Ruhezeiten nach Einsätzen

Sicherheit für unsere Feuerwehrangehörigen erstreckt sich nicht nur auf die persönliche Schutzausrüstung und auf das Gerät, das sie benutzen. Verantwortungsvolle Einsatzleiter müssen auch stets die psychische und physische Belastung der ihnen anvertrauten Männer und Frauen im Blick haben.

Vom Einsatzleiter können wir erwarten, dass er vernünftig die Belastung der Kommunen als Kostenträger und auch die Interessenlage der Arbeitgeber in seine Überlegungen mit einbezieht – und bestimmte Feuerwehrangehörige ggf. vorzeitig aus dem Einsatz entlässt. Wenn ein Feuerwehrangehöriger jedoch an einer Einsatzstelle dringend gebraucht wird, dann hat er auch Anspruch auf volle Fürsorge. Es wäre unverantwortlich, wenn jemand beispielsweise aus Übermüdung einen Unfall erleidet, weil er die ganze Nacht lang anderen geholfen hat. Dieses Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht und äußeren Interessen gilt es für den Einsatzleiter und die Träger der Feuerwehr zu beachten. Mit unseren Empfehlungen wollen wir ihm überschaubare Regeln dafür an die Hand geben, die es ihm erleichtern, seiner sozialen Verantwortung gerecht zu werden.

Dipl. Ing. W. Gabler

Hinweise zur Einsatzhygiene

Name:

Ronald Hegedorn und weitere 54 Nutzer www.atemschutzlexikon.de

Frage:

Liebe Redaktion,

es ist gut, die Homepage atemschutzlexikon.de auch zu Anfragen nutzen zu können. Können Sie mir wichtige Tipps für die Einsatzhygiene für Atemschutzgeräteträger geben? Ich möchte dazu im Oktober eine Schulung halten.
Vielen Dank vorab.

Antwort:

Sehr geehrter Herr Hegedorn,

Sie haben die Gefahren im Atemschutzeinsatz entsprechend Ihrer hier nur auszugsweise wiedergegebenen Anfrage richtig erkannt. Hinsichtlich der Schadstoffbelastung sind Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr und im industriellen Bereich während ihrer Arbeitseinsätze den Gefahren von Kontamination und Inkorporation durch schädigende Gasen, Dämpfe und Feststoffaerosole sowie durch biologische Keime ausgesetzt. In besonderen Einsatzbereichen können auch Stoffe mit radioaktiver Strahlung gefährlich auf die Atemschutzgeräteträger wirken. Bei Übungen können zumindest biologische Keime gefährden.

Die Wirkungen all dieser Stoffe sind meist gefährlich, im menschlichen Organismus oft sogar verheerend. Sie reichen von sofort eintretenden psychologischen Wirkungen, wie Ekel bei Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen bis hin zu Nachwirkungen und Spätfolgen bei Infektionen oder Vergiftungen nach Hautresorption oder Einatmen. Deshalb steht der Schutz vor Kontamination und besonders vor Inkorporation im Mittelpunkt der Grundsätze zum Schutz der Atemschutzgeräteträger.

Vor diesen Gefährdungen müssen sich die Einsatzkräfte mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) schützen. Für die von Ihnen fortzubildenden Atemschutzgeräteträger sollten Kernpunkte der Schulung sein

  • Einsatzbeginn in vollständiger und unbenutzter PSA
  • Kontrolle der PSA auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit nach Bedienungsanleitung
  • Vermeidung der Verschmutzungen an der Einsatzstelle
  • Ablegen der PSA nach Abschluss der Tätigkeiten ohne Übertragung der Verschmutzungen auf die Unterkleidung oder die Haut und ohne deren Einatmung
  • Abgabe der benutzten PSA und der übrigen Ausrüstung zum Schutz vor Kontamination oder gar Kontaminationsverschleppung sowie Inkorporation
  • Sofortreinigung und erforderlichenfalls Desinfektion verschmutzter Körperstellen unter Verwendung bereitstehender Mittel und Möglichkeiten unter Beachtung der jeweiligen Reinigungsvorschrift, vor allem gründliche Gesichts- und Händereinigung besonders vor Essen- und Getränkeeinnahme
  • den Einsatz abschließende Ganzkörperreinigung
  • gewissenhafte und sachkundige Reinigung und Desinfektion der benutzten PSA. Getragene Atemanschlüsse und Lungenautomaten lassen sich besonders exakt und effektiv nur in Reinigungs- und Desinfektionsmaschinen bearbeiten.

Bei Verdacht auf Kontamination mit gefährlichen Stoffen oder deren Aufnahme in den Körper durch z. B. Einatmung und Verschlucken ist unverzüglich ärztliche Hilfe abzusichern.

Erforderlich für eine Mindestabsicherung der Personalhygiene sind Flüssigseife, Waschbürste, anwendungsbereite Desinfektionsmittel für Körperoberflächen und Flächen von Gegenständen und Bekleidung sowie Einweghandschuhe, möglichst aus Venyl.

Merke:

Wer gesund in den Einsatz geht, muss auch gesund zurückkommen. Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Deshalb schützt er sich mittels Einsatzhygiene vor Kontamination und Inkorporation. Seine PSA reinigen und desinfizieren dafür sachkundige Atemschutzgerätewarte.

Ausführliche und weiterführende Hinweise veröffentlicht im kommenden Herbst die MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit www.atemschutzlexikon.de

W. Gabler

Ltr. Redaktion

Filter und ihre Anwendung im Atemschutz

Name:

Angela Nonta und weitere 43 Anfragen ähnlichen Inhaltes

Frage:

Liebe Mitarbeiter des Atemschutzlexikon,

ich bin Zugführerin in einer Werkfeuerwehr. Das Atemschutzlexikon finde ich für mich als Führungskraft hervorragend geeignet und benutze es schon lange. Deshalb hoffe ich auch auf sachverständige Antwort auf meine beiden Fragen.

  1. Bei einigen Einsätzen lassen wir zum Schutz unserer Atemschutzgeräte-träger Kombinationsfilter verwenden. Nun haben wir in der Fortbildung gehört, dass bei einigen Stoffen wie Kohlendioxid, Methan, Edelgase, Wasserstoff und Acetylen (Ethin) keine Filter sondern Isoliergeräte verwendet werden sollen. Warum?
  2. Wenn ich Gemische von Gasen und Dämpfen habe, beeinflussen dann alle Stoffe gleichermaßen die Tragezeitbegrenzung bzw. Einsatzgrenze (z.B. 1 vol%) ? Findet dann ein Filterdurchbruch statt wenn die Summe aller Stoffe im Rauch diese Einsatzgrenze übersteigt?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort:

Hallo Frau Nonta,

Atemschutzgeräteträger mit Filter tragen umluftabhängige Atemschutzgeräte. Dadurch sind sie vom Sauerstoffgehalt und den Arten und Klonzentrationen der Atemgifte in der Umgebungsluft abhängig. Der Sauerstoffgehalt sollte etwa 21 Vol. % betragen. 17 Vol.% lassen sich außer bei CO-Filtern (s. unten) kurzzeitig erdulden ohne gesundheitliche Schäden davon zu tragen.

Die von Ihnen aufgezählten Atemgifte verdrängen den Sauerstoff aus der Luft. Sie wirken erstickend. Diese Atemgifte sind ungiftig, können aber den Sauerstoff aus der Einatemluft verdrängen.

Die Anwesenheit dieser erstickend wirkenden Gase lässt die Sauerstoffkonzentration sinken.

Filter werden hinsichtlich ihres Hauptanwendungsbereich farblich, numerisch und mit Buchstaben gekennzeichnet

Das Schutzziel, dem Träger des Atemschutzgerätes gesundheitlich unschädliche Atemluft zuzuführen, wird bei den Filtergeräten durch Entfernen der Schadstoffe mittels Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter erreicht. Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw . Aufnahmevermögens aus der Umgebungsatmosphäre entfernen. Diese Daten lassen sich der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Kapitel 3.1.5.4, 3.2.8, 3.2.9 und Anhang 1 – Abschnitt 1.2 entnehmen.

Filter und ihre Hauptanwendungsbereiche
TypKennfarbeHauptanwendungsbereichFilterklasseHöchstzulässige Schadstoff- konzentration
AbraunOrganische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 EC1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
BgrauAnorganische Gase u. Dämpfe, z. B. Chlor, Hydrogensulfid /Schwefelwasserstoff) Hydrogencyanid (Blausäure) – nicht gegen Kohlenmonoxid1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
EgelbSchwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere sauren Gase1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
KgrünAmmoniak und organische Ammoniak-Derivate1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
AXbraunniedrigsiedende organische Verbindung (Siedepunkt < 65 EC) der Niedrigsiedergruppe 1 und 2





Gr. 1 100ml/m; für max. 40 min
Gr. 1 500ml/m; für max. 20 min
Gr. 2 1 000ml/m; für max. 60 min
Gr. 2 5 000ml/m; für max. 20 min
SXviolettwie vom Hersteller festgelegt5 000 ml/m; (0,5 Vol.-%)
NO-P3blau-weißnitrose Gase, z. B. NO, NO2, NOxBis zum max. 400fachen des GW bei Vollmaske, sofern die in der Tabelle genannten höchstzulässigen Konzentrationen nicht bereits überschritten sind, und bis zum max. 30fachen des GW bei Halb- und Viertelmaske, sofern die in der Tabelle genannten höchstzulässigen Konzentrationen nicht überschritten sind.
Hg-P3rot-weißQuecksilber
COschwarzKohlenmonoxidSpezielle Anwendungsrichtlinien

Sauerstoff können Filter aber nicht ersetzen oder gar produzieren. Deshalb dürfen bei folgenden Bedingungen am Einsatzort Filter nicht als Atemschutz getragen werden, wenn

  • Zweifel bestehen, ob Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten
  • Atemgifte unbekannt sind
  • Sich unbekannte Kombinationen aus verschiedenen Gefahrstoffen gebildet haben oder drohen sich zu bilden
  • die Einsatzbedingungen nicht ausreichend bekannt sind
  • sich die Zusammensetzung der Umgebungsatmosphäre nachteilig verändern kann
  • sich gefahrdrohende Situationen für den Filterträger ergeben können, z. B. entstehen explosibler Atmosphären
  • Gase und Dämpfe durch den Atemschutzgeräteträger bei Erschöpfung des Filters (Filterdurchbruch) nicht wahrgenommen werden, z. B. bei sinnesunwirksamen Atemgiften
  • Sauerstoffmangel am Einsatzort herrscht

Dann müssen Isoliergeräte verwendet werden.

Ob der verwendete Filter welche schädigenden Dämpfe und Gase aus der Einatemluft abzuscheiden vermag, ergibt sich bei bekannten Gefahrstoffen aus den zu ihnen gehörigen Sicherheitsdatenblättern.

DGUV-R 190-112 legt zum Einsatz unter Filtern fest:

  • Ist ein Schutz gegen Gase und Dämpfe (Schadgase) erforderlich, werden Gasfilter, gegen Partikel werden Partikelfilter eingesetzt. Tritt beides gemeinsam auf, so ist ein Kombinationsfilter zu verwenden. Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel, ein Partikelfilter nicht gegen Gase.
  • Für den Einsatz von Filtern gegen Kohlenstoffmonoxid (CO-Filter) und für spezielle Bereiche sind mindestens 19 Vol .-% Sauerstoff erforderlich .
  • Bestimmte Gase, z .B . H2S und Phosgen, können die üblicherweise in diesen Geräten verwendeten Elastomere (z .B . Silikon) durchdringen, wodurch die Luftgrenzwerte für diese Gase in der Einatemluft überschritten werden können . Die Einsatzmöglichkeit des Isoliergerätes ist in diesem Fall mit dem Hersteller zu klären.
  • Für den Einsatz gegen nitrose Gase und Quecksilber sind nur Kombinationsfilter zulässig.
  • Gegen radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan sind nur Reaktorfilter zulässig.
  • Für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe und für Enzyme kann das Schutzziel, Atemluft zuzuführen, qualitativ eingeschränkt sein . Es kann jedoch eine signifikante Verringerung der inhalativen Exposition erreicht werden.

Konzentrationen und Zeiten der Filterdurchbrüche lassen sich nur ungefähr voraussagen. Dafür spielen die aktuellen Bedingungen am Einsatzort eine zu große Rolle.

Sollten mehrere Atemgifte in der Umgebungsluft vorhanden sein, bestimmt das gefährlichste Atemgift Durchbruchmenge, Tragezeitbegrenzung und Einsatzgrenze.

Bitte beachten Sie aber auch, dass Bereiche mit Rauchgas nur umluftunabhängig (z. B. PA) geschützt betreten werden dürfen. Die Zusammensetzungen von Brandgas und Brandrauch sind wegen der örtlichen Bedingungen u.a. beim Abbrand sehr unterschiedlich. Sie lassen sich nicht mit vertretbarem Aufwand bei einer Brandbekämpfung exakt bestimmen.

Desinfektionsfrist PA und VM

Name:

xyz (Anfrager bleibt anonym)

Frage:

Guten Tag,
können Sie mir bitte auf folgende Frage eine Antwort geben:
In welcher Vorschrift, Richtlinie; Weisung etc. steht eindeutig geschrieben das nach jedem Heißeinsatz, auch bei Übungen wie z.B. an einer Gasbrandanlage das Atemschutzgerät, Maske und Lungenautomat einer Reinigung, Desinfektion und Prüfung durch einen ASG-Wart unterzogen werden muß. Oder ist es auch möglich mit derselben Ausrüstung einen Flaschenwechsel durchzuführen und erneut eine Übung zu fahren?

Vielen Dank!

Antwort

Hallo Herr xyz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass alle Atemschutztechnik, die kontaminiert wurde, nach der Benutzung zu reinigen, ggf. auch zu desinfizieren ist.
Die Vorschriften und der Hersteller der Ausrüstung legen das so fest, unabhängig von der Art der Benutzung.
In der entsprechenden Vorschrift, der vfdb-Richtlinie 0804 bzw. der UVV BGI/GUV-I 8674, finden Sie dazuentsprechende Hinweise, z. B. in folgenden Prüfkalender für PA den Hinweis auf Reinigung und Desinfektion nach jedem Einsatz:

Damit soll eine Übertragung von Krankheiten ausgeschlossen werden.
Nach der Desinfektion muss die Atemschutzausrüstung zusammengebaut, gewartet einschließlich Sicht- Dicht- und Funktionsprüfung, verwaltet und gelagert werden. Die dazu erforderliche Sachkunde besitzen nur Atemschutzgerätewarte.

Ausnahmen/Abweichungen:

  • Der ASGT, der die Ausrüstung benutzt hat, geht zu einem weiteren Einsatz/Übung (nach angemessener Ruhepause) mit der gleichen Ausrüstung wieder vor.
  • Zu beachten ist dabei der erforderliche Wechsel der Druckluftflasche bei Flaschendrücken unter 270 bar bzw. 180 bar.
  • Die Feuerwehr hat sich dem System Wechsel Lungenautomat außerhalb der AS-Werkstatt angeschlossen. Dann muss durch einen „Berechtigten“ nur der Lungenautomat und ggf. die Druckluftflasche (s. o.) getauscht werden.

W. Gabler
Redakteur

Desinfektionsdauer und Nachweis des Erfolgs

Name:

Reinhard Gersbacher

Frage:

In unserer Atemschutzwerkstatt wurde vergangene Woche das Desinfektionsmittel Incidin® Rapid vorgestellt. Welche Krankheitserreger werden damit desinfiziert?

Antwort

Incidin® Rapid wirkt nach Aussage des Herstellers Ecolab gegen

Bakterien, einschließlich MRSA-Keime

Hefen

behüllte Viren, z.B. HBV, HCV, HIV, H1N1, H5N1

unbehüllte Viren, z..B.Adeno-, Rota- und Polyomavirus (SV40) und

Clostridium difficile-Sporen.

Um eine bakterizide und viruzide Kontamination von Oberflächen auszuschließen ist eine Desinfektion durchzuführen mit
0,75% Incidin® Rapid und 30 min Einwirkzeit oder
1,5 % Incidin® Rapid und 15 min Einwirkzeit durchzuführen.

Dipl. Ing. W. Gabler
Redakteur

Was sind eigentlich Pandemien?

Name:

Angelika Grothelyschen

Frage:

In Ihrer Seite zur Desinfektion schreiben Sie über die Gefährlichkeit von pathogenen Keimen, die zu Pandemien führen können. Was sind eigentlich Pandemien und gab es die schon einmal?

Antwort

Sehr geehrte Frau Grothelyschen,

eine Pandemie ist eine weltweit ausufernde Epidemie, also eine sich weltweit ausbreitende Infektionskrankheit. Meist wird sie durch neuartige Viren verursacht, die bisher in der Bevölkerung nicht zirkulierten und dadurch zu hohen Erkrankungs- und Sterberaten führen.

Im letzten Jahrhundert gab es z. B. drei Influenzapandemien: 1918, 1957, 1968. Die schwerste davon war die sog. Spanische Grippe 1918 / 1919, die weltweit 20 – 50 Millionen Todesopfer forderte.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. W. Gabler

Redakteur

Desinfektionsbedarf

Name:

Werner Gretzschel

Frage:

Ich helfe in unserer Betriebsfeuerwehr dem Atemschutzgerätewart. Jetzt wurde ich gefragt, warum benutzte Atemschutzausrüstung (Vollmaske und Lungenautomat Pressluftatmer) eigentlich desinfiziert werden muss. Können Sie mir dafür Argumente liefern?

Antwort

Beim Beatmen von Vollmasken und Pressluftatmern sondert der Atemschutzgeräteträger Schweiß, Sekret und Ausatemfeuchte ab, die sich in der Vollmaske absetzen. In Versuchen nachgewiesen vermögen sie sogar bis in den Lungenautomat hinein zu fließen und zu tropfen. In diesen Körperflüssigkeiten befinden sich zahllose Mengen von Keimen, ggf. auch pathogene Mikroorganismen und Viren.

Damit besteht ein hohes Ansteckungspotential für jeden nachfolgenden Anwender oder den die Ausrüstung behandelnden Atemschutzgerätewart. Um diese Gefahr auszuschließen und die Gesundheit der Anwender und Atemschutzgerätewarte bestmöglich zu schützen, ist die Abtötung pathogener Keime und die Inaktivierung von Viren durch Desinfektion nach jeder Benutzung das oberste Gebot. Das schreiben die Hersteller von Atemschutzausrüstunen in ihren Bedienungsanleitungen vor und enthalten die entsprechenden Vorschriften, z. B. die vfdb-Richtline „0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“ als Forderungen.

Dipl. Ing. W. Gabler

Redaktion

Desinfektionsmittel Incidin Rapid

Name:

Grete Gerstenberger

Frage:

Ich arbeite als Atemschutzgerätewart. Jetzt wurde mir das Desinfektionsmittel Incidin Rapid angeboten. Dabei erfuhr ich, dass ich mit diesem Desinfektionsmittel nur noch 15 min bei 1,5 %-iger Konzentration benötige. Stimmt das? Kann ich das selbst nachweisen?

Antwort

Hallo Frau Gerstenberger,

ja, Ihre Informationen sind richtig. Entsprechend der der Redaktion vorliegenden Datenblätter des Incidin Rapid können wir das bestätigen. Sie müssen aber die vorgegebenen Durchführungshinweise des Herstellers exakt beachten, z. B. die Konzentration von 1,50 % einstellen und als Technologie die Flächendesinfektion als Tauchdesinfektion durchführen.

Die Werte wurden vom Hersteller Ecolab in einer zusätzlichen Wirksamkeitsprüfungen nach den Normen EN 14561 *) und EN 14562 *) geprüft. Diese Testungen haben eine Einsatzkonzentration von 1,5% bei 15 min Einwirkzeit ergeben. Damit ist für PSA eine Wirksamkeit gegenüber Bakterien, Hefen, die wichtigsten (behüllten) Viren abgedeckt.

Den Desinfektionserfolg können Sie selbst nachweisen. Dazu stehen Ihnen folgende 2 Verfahren zur Verfügung:

  1. Abklatschprobe, exakter Nachweis. durchgeführt innerhalb von 4 Tagen durch Sachverständige
  2. Schnelltest, orientierende Ergebnisse, durchgeführt durch Sachkundige, z. B. Sie als eingewiesener Atemschutzgerätewart, innerhalb von 5 Minuten.

Dipl. Ing. W. Gabler

Redakteur

*)
EN 14561
Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika – Quantitativer Keimträgerversuch zur Prüfung der bakteriziden Wirkung für Instrumente im humanmedizinischen Bereich – Prüfverfahren und Anforderungen

und EN 14562
Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika – Quantitativer Keimträgerversuch zur Prüfung der fungiziden oder levuroziden Wirkung für Instrumente im humanmedizinischen Bereich – Prüfverfahren und Anforderungen

Beide Normen sind die praxisrelevanten Prüfmethoden für die Tauchdesinfektion. Sie sind identisch mit den Prüfmethoden der ehemaligen DGHM von 2001(heute VAH) , die für die praxisnahe Instrumentendesinfektion verwendet werden.

Desinfektion Intubationsbesteck

Name:

Michael Markus

Frage:

Mich interessiert, ob Incidur mit 2% Konzentration geeignet ist, um Intubationsbesteck zum Wiedergebrauch keimfreil zu reinigen.und wenn ja, in welcher vorgeschriebenen Zeit und Vorgehensweise.

Antwort

Sehr geehrter Herr Markus,
Incidur ist ein gutes Desinfektionsmittel für die Flächendesinfektion im Atemschutz, z. B. für die Desinfektion benutzter Vollmasken und Lungenautomaten. Für die von Ihnen durchzuführende Instrumentendesinfektion ist aber „Sekusept plus“ besser geeignet. Es tötet Keime auf Instrumenten nach Körperkontakt sicherer ab als es Incidur vermag.

Die Werte von „Sekusept plus“ in der Desinfektionslösung, also die

• Konzentration
• Einwirkdauer und die
• Temperatur

der Desinfektionslösung entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung des Herstellers bzw. der Homepage www.ecolabhealthcare.de.

Gern empfehle ich Ihnen noch, wenigstens einmal jährlich durch eine Abklatschprobe die Desinfektionswirksamkeit Ihrer Tätigkeit nachweisen zu lassen. Das ist nicht vorgeschrieben, sichert aber auf Dauer einen ausreichenden Kontrollnachweis.

Dipl. Ing. W. Gabler

Desinfektion Vollmaske?

Name:

Andre Friedler

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige Ihre Hilfe zum Benutzen von Vollmasken. Ein Bekannter benutzt auf seiner Arbeit Vollmasken, die nach Benutzung nur mit warmen Wasser ausgespült und dann an andere Mitarbeiter weiter gegeben werden. Ich halte dieses Verhalten für ein gesundheitliches Risiko. Stimmt das? Dürfen Kombinatonsfilter mehrmals und durch verschiedene Atemschutzgeräteträger benutzt werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Friedler,
Sie haben völlig Recht. Vollmasken nach Benutzung ausspülen und dann weitergeben ist unhygienisch und in der heutigen Zeit sehr risikobehaftet. Diese Verhaltensweise widerspricht der zutreffenden Unfallverhütungsvorschrift BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atem-schutzgeräten (download von www.dguv.de). Die BGR/GUV-R 190 gilt für den gesamten Bereich industrieller Atemschutz (siehe Abschnitt 1: „Diese Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung sowie für Fluchtzwecke“).

In der BGR/GUV-R 190 finden Sie auf Seite 70 den Prüfkalender „Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen“. Der enthält die Forderung, dass nach jedem Gebrauch des Atemanschlusses eine Reinigung und Desinfektion zu erfolgen hat. Nähere Erläuterungen dazu enthält der Abschnitt 3.3.

Kombinationsfilter dürfen nur einmal benutzt werden. Sie lassen sich innerlich nicht reinigen und sind nicht desinfizierbar. U. a. das hat der Unternehmer in einer Betriebsanweisung nach § 3 Abs. 2 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) mit allen für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben festzuschreiben.

Dipl. Ing. W. Gabler

Incidur

Name:

Andreas Uebel

Frage:

Hallo,
ich bin eifriger Klicker Ihrer interessanten Seite zum Atemschutz.
Incidur, das Produkt ist überall im Einsatz, man hört so verschiedenes über Krebs erzeugend, mutagen.
Gibt es hier klare Aussagen?
Vielen dank

Antwort

Sehr geehrter Herr Uebel ,
vielen Dank für Studium und Lob unserer Homepage. Sie haben völlig recht. Das Desinfektionsmittel Incidur ist europaweit im Einsatz und besonders für die Desinfektion im Atemschutz geeignet. Deshalb empfehlen auch namhaften Hersteller von Atemschutzgeräten das Incidur in ihren Bedienungs- und Wartungsanweisungen für ihre Geräte als Desinfektionsmittel.

Um Ihre Frage vollständig und verständlich beantworten zu können, muss ich etwas umfangreicher antworten.

Incidur® ist ein u.a. für Deutschland zugelassenes Desinfektionsmittel. Es wurde nach DGHM Prüfmethoden erfolgreich begutachtet und als Flächendesinfektionsmittel zugelassen. Die Viruswirksamkeit wurde nach RKI- Richtlinie 1/2004 ermittelt. Demnach ist Incidur® ist wirksam gegen:

  • Bakterien (inkl. MRSA und Tuberkulose)
  • Hefen (Dermatophyten bzw. Hautpilze, Hefen)
  • behüllten Viren (z.B. H1N1, HIV, HBV, HCV) / begrenzte Viruzidie
  • Adeno- und Rotaviren

Es schützt also bei richtiger Anwendung vor den üblichen Keimen, die im Atemschutz vorkommen können. Das Produkt Incidur enthält als Wirkstoffe Glutaraldehyd und Glyoxal. Die werden aus Glyoxal gewonnen. Glyoxal wird bezeichnet und tatsächlich auch vom Hersteller gekennzeichnet, dass es in der Einstufung zu den Chemikalien zählt, die im Verdacht stehen, erbgutverändemde Wirkung zu besitzen. Diese Kennzeichnung besteht schon seit über 10 Jahren und hat sich seitdem auch nicht verändert. Diese Stoffe teilt man in 3 Kategorien ein. Während die Kategorien M1 und M2 bei einem erbgutverändemden Stoff zu einer Einstufung als „erbgutverändernd“ mit entsprechender Kennzeichnung (Symbol Totenkopf) führt, ist das bei Stoffen der Kategorie M3 nicht der Fall. Die Kategorie M3 bedeutet, es gibt einen Verdacht aber keinen ausreichenden Anhaltspunkt, dass eine erbgutverändernde (mutagene) Wirkung für den Menschen vorliegt. Glyoxal stuft man bei M3 ein. Darüber hinaus ist die Kennzeichnung von Incidur® mit „Irreversible Schäden möglich“ erforderlich, wenn der Glyoxalgehalt 1% übersteigt. Laut öffentlich einsehbarem Produktdatenblatt enthält Incidur® als Konzentrat 8,8g Glyoxal in 100g Konzentrat. Das Desinfektionsmittel wird mit einer Verdünnung auf 2% als Anwendungskonzentration für die Aufbereitung von Atemschutzmasken empfohlen. Diese Konzentration entspricht also nur einem Anteil von 0,176 % Glyoxal. Würde man also die 2%-ige Anwendungslösung zu Grunde legen, so wäre keine Kennzeichnung des Produktes notwendig. würde sich keine Kennzeichnung ergeben, da die Konzentration von Glyoxal unter 1% liegt.

Bei vorschriftsgemäßen Ansetzen der Lösung und ordnungsgemäßen Umgang mit der anwendungsfertigen Lösung Incidur® und Wasser ist also keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch das Produkt gegeben. Bei der Desinfektion von Atemschutzausrüstung (z.B. Atemschutzmasken, Lungenautomaten und Zubehör) ist aber darauf zu achten, dass die vom Hersteller des Incidur® empfohlene Dosierung von 2% sowie die 15minütige Einwirkzeit strikt eingehalten werden

Fazit: Incidur® ist ein Desinfektionsmittel für Atemschutzgeräte, dass sich unproblematisch und schnell anwendungsbereit machen lässt und für den Menschen ungefährlich ist.

Dipl. Ing. W. Gabler

Woran erkenne ich eine Norovirenerkrankung und wie lassen sich Noroviren am besten desinfizieren?

Name:

Gerd Gerstenberger

Frage:

Woran erkenne ich eine Norovirenerkrankung und wie lassen sich Noroviren am besten desinfizieren?

Antwort

Sehr geehrter Herr Gerstenberger,

Typische Symptome einer C. difficile-Infektion sind explosionsartige, breiige bis wässrige Durchfälle, die häufig von krampfartigen Bauchschmerzen begleitet werden.
Das klinische Spektrum reicht dabei von leichten Durchfällen über Darmentzündungen unterschiedlicher Schwere bis hin zur Pseudomembranösen Kolitis, der schwersten Form der Antibiotika-assoziierten Darmentzündung. Die Leukozytenzahl ist bei den betroffenen Patienten häufig erhöht. In einigen Fällen tritt zusätzlich Fieber auf. Die Symptome können sowohl während als auch einige Tage bis zu drei Wochen nach der Antibiotikabehandlung in Erscheinung treten. Die Inkubationszeit nach Aufnahme des Erregers beträgt weniger als eine Woche. Insbesondere bei älteren oder immunsupprimierten Patienten kann die Infektion in einigen Fällen tödlich verlaufen. Nahezu alle gängigen Antibiotika wurden bereits mit der Induktion von C. difficile-assoziierten Darminfektionen in Verbindung gebracht. Besonders häufig wurde die Erkrankung bei Einnahme von Cephalosporinen oder Clindamycin beobachtet. Die Infektionen können darüber hinaus auch bei Patienten, die im Rahmen einer Krebs-Therapie mit Chemotherapeutika behandelt werden, sowie weiteren immunsupprimierten Problempatienten auftreten. Ältere Personen ab 65 Jahre besitzen generell ein erhöhtes Risiko, an einer C. difficile-assoziierten Darminfektion zu erkranken

Desinfektionshinweise
Händedesinfektion

Dafür eignen sich hautfreundliche Präparate auf Alkoholbasis (z.B. Spitacid®). Generell sollte hier der Gesamtalkoholgehalt 70% oder mehr betragen. Bei der Desinfektion muss berücksichtigt werden, dass bereits 10 Viruspartikel ausreichen, um eine Infektion auszulösen. Eine derartige Reduktion der Virusmenge kann mit einer einfachen Händedesinfektion ganz offensichtlich nicht erzielt werden. Bei Kontakt mit Norovirus-infizierten Patienten wird daher dringend empfohlen, die Hände zweimal hintereinander mit einer ausreichenden Flüssigkeitsmenge zu desinfizieren!

Grundsatz:
Das Tragen von Einweg-Handschuhe ist unerlässlicher Bestandteil der Infektionsprophylaxe.

Flächendesinfektion

Gemäß RKI-Empfehlungen sollen für die Flächendesinfektion Mittel eingesetzt werden, die eine umfassende Viruswirksamkeit besitzen und damit über den notwendigen Sicherheitsspielraum verfügen. Diese Anforderungen erfüllen vor allem Desinfektionsmittel,die auf Aldehyden oder Peressigsäure basieren. Präparate wie Incidin® perfekt, Minutil®, Incidur® Spray oder Sekusept® Pulver classic bieten einen sicheren Schutz vor Noroviren und sind hervorragend für die Flächendesinfektion im Rahmen einer Infektionsprophylaxe oder eines Ausbruchsmanagements geeignet.

Auch bei der Desinfektion von Atemschutzausrüstung von Atemschutzgeräteträgern, die an Norovirus erkrankt sind, sollten Desinfektionsmittel mit einer breiten Viruswirksamkeit verwendet werden, z. B. Skumatic FDR.

Beispiele geeigneter Desinfektionsmittel
Händedesinfektion

Verwendung eines hautfreundlichen Händedesinfektions-mittels mit einem Gesamtalkoholgehalt ≥ 70% (z.B. Spitacid®, 2x eine Minute)

Flächendesinfektion

Verwendung eines umfassend viruziden Desinfektionsmittels auf Glucoprotamin®- oder Peressigsäurebasis, z.B. Incidin® perfekt, Incidin® rapid, Incidin® aktiv, Incidur® Spray, Sekusept® Pulver classic, Sekumatic FDR)

Grundsatz:
Für die Auswahl des Desinfektionsmittels sind die Empfehlungen des Herstellers der Atemschutzausrüstung zu beachten. Im Zweifelsfall sollte er nachgefragt werden.

Dipl. Ing. W. Gabler

Warum nach Desinfektion spülen

Name:

Volker Blumrich

Frage:

Warum muss die Maske nach abgeschlossener Desinfektion mit Wasser nachgespült werden?

Antwort

Während eines Einsatzes können sich von Außen Verschmutzungen wie z.B. Ruß, Fett Staub usw. am Atemanschluss oder dem Lungenautomaten anlagern. Im Inneren besteht die Möglichkeit, dass sich Speichel, Talg, Hautpartikel, Sekret und Haare des Trägers des Atemschutzgerätes anlagern.
Reine Desinfektionsmittel verfügen nur über untergeordnete Reinigungseigenschaften. Sie sind für die Desinfektion vorgesehen. Sie wirken giftig und meist ätzend. Um Ihre Wirkung zu sichern und direkt auf die zu behandelnde Oberfläche zu konzentrieren, sind alle sichtbaren und unsichtbaren Verschmutzungen bestmöglich vor der Desinfektion zu entfernen.

Um nach der Desinfektion alle auch noch so kleinen Reste an Desinfektionsflüssigkeit zu entfernen muss wieder gründlich gespült werden. Man geht dabe davon aus, dass das abschließende Spülen solange durchzuführen ist, bis einfließendes Spülwasser (Trinkwasser) keinen Schaum mehr bildet.

Dipl. Ing. W. Gabler

Welches Desinfektionsmittel

Name:

Rene Röhn

Frage:

Es gibt viele Desinfektionsmittel. Welche soll ich beim Desinfizieren der Vollmasken und Lungenautomaten benutzen?

Antwort

Zu empfehlen ist es, die vom Hersteller vorgeschrieben Desinfektionsmittel zu verwenden.
Die Dekra Exam, Fachstelle Atemschutz, aus Essen, ein ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet der Produktprüfung, trifft zu dieser Frage die folgende, eindeutige Aussage: „Um eine sichere und einwandfreie Funktion der Atemschutzgeräte zu gewährleisten und somit den jeweiligen Benutzer zu schützen, dürfen nur die in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Atemschutzgerätes aufgeführten Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie das dort beschriebene Reinigungs- und Desinfektionsverfahren angewendet werden.“
Hintergrund:
Bei der Zertifizierung eines Atemschutzgerätes wird nicht nur das Gerät als solches geprüft und zertifiziert, sondern auch die zugehörigen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren einschließlich der vom Gerätehersteller verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel.

Um das Risiko von Materialschäden während der Gebrauchsphase weitestgehend auszuschließen, müssen für die Zertifizierung intensive und umfangreiche Materialverträglichkeitstests mit dem Atemschutzgerät und den vom Hersteller zur Aufbereitung empfohlenen Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorgewiesen werden.

Für den Fall, dass zur Aufbereitung der Atemschutzgeräte andere Mittel als die für den Gerätehersteller getesteten Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet werden, arbeiten die Durchführenden dann mit nicht geprüften und nicht zugelassenen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Eventuelle Folgen, z. B. verkleben von Ventilen, vorzeitiger Verschleiß der Gummi- und Kunststoffteile und Funktionsstörungen können auftreten. Dafür wird dann der verursachende Anwender zur Verantwortung gezogen.

Dipl. Ing. W. Gabler

Desinfektion von Überdruckausrüstung erforderlich?

Name:

anonym

Frage:

Moin, moin an das Team Atemschutzlexikon!

Hätte da mal eine Frage zum Thema Lungenautomaten. In meiner Heimatwehr verwenden wir Atemscjutzgeräte der Firma Auer Typ BD 96. Der einfache Aufbau der Geräte und die Wartungsfreundlichkeit machen uns den Einsatz der Geräte leicht. Es kommt immer wieder die Diskusion auf, was die Lungenautomaten betrifft. Ein Tausch der LA nach einer Benutzung ist nicht möglich, da keine Ersatz LA vorhanden und die Kreis Feuerwehrzentrale sieht dies auch nicht vor. Das Problem, ich habe in meiner Atemschutzwerkstatt keine technischen Mittel um eine Reinigung der LA vorzunehmen! Aussage anderer Gerätewarte: „Bei Überdruck Geräten, kann nicht`s in die LA gelangen“. Haben Sie einen Tipp für mich, wie ich mit dieser Situation umgehen könnte? Bisher mache ich Sichtkontrollen an den LA nach Gebrauch. Freue mich auf Antwort! Danke! Ach ja, wir haben in der Wehr 17 PA miz zugehörigen LA und 30 Masken Ultra Elite.

Antwort:

Hallo Herr xyz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Lungenautomaten zählen nach Ihrer Benutzung als infiziert. Zahlreiche Versuche ergaben, dass z. B. Speichel, Sekret, Schweiß und Hautabrieb des Benutzers unabhängig von der Druckgröße in Vollmaske und Lungenautomat diese innerlich beaufschlagen. Sie kontaminieren also das Innere dieser Ausrüstung mit Keimen, unter Umständen also auch mit pathogenen Keimen.

Wenn also ein Atemschutzgeräteträger (ASGT) einen vom vorhergehenden ASGT beatmeten Lungenautomat (LA) verwenden möchte, besteht so die Möglichkeit der Übertragung von Krankheiten auf ihn. Deshalb muss dieser LA zuvor gereinigt und desinfiziert werden. Das schreiben die Bedienungsanleitungen der Hersteller der Pressluftatmer und die zutreffende Vorschrift „Richtlinie vfdb 0840 Wartung Atemschutzgeräte der Feuerwehr“ die Reinigung und Desinfektion u.a. der Lungenautomaten nach jeder Benutzung vor. Das gilt gleichermaßen für Normaldruck- und Überdruckausrüstung.

Eine Behandlung beatmeter Atemschutzausrüstung (Feinreinigung -> Spülen -> Desinfektion -> Spülen -> Trocknen) ist also Grundvoraussetzung für deren weitere Benutzung.

Desinfizieren dürfen aber nur darin ausgebildete Atemschutzgerätewarte. Die müssen die Sachkunde dafür besitzen um

  • korrekt und vorgabengemäß zu reinigen und zu spülen
  • korrekt und vorgabengemäß zu desinfizieren und zu spülen
  • korrekt und vorgabengemäß zu trocknen
  • sich sicher vor Infektionen zu schützen.

Sie müssen die Atemschutzausrüstung richtig demontieren, montieren und prüfen können sowie Teilewechsel terminlich korrekt und fachlich herstellergemäß durchführen können.

Wenn sich bereits eine dieser Bedingungen nicht erfüllen lassen, ist es schwierig in Ihrem direkten Verantwortungsbereich Lungenautomaten nach dem Einsatz wieder herzurichten.

Sollten Sie dennoch auf den taktischen Vorteil des Wechsels von Lungenautomaten außerhalb der Atemschutzwerkstatt nicht verzichten wollen, kann www.atemschutzlexikon.de nur den Kauf bzw. eine Ersatzbeschaffung von Lungenautomaten BD 98 empfehlen. Eine andere Lösung lässt sich nicht finden. Dazu können Sie aber über Ansparung oder Mittel-Umverteilung erreichen:

  • Haushaltplanung auf Kauf und auch ggf. auf die Wartung der zusätzlichen Lungenautomaten erweitern
  • Beschaffung eines zweiten typgleichen Lungenautomaten pro Pressluftatmer
  • Befähigung von Atemschutzgeräteträgern zum Wechseln von Lungenautomaten außerhalb der Atemschutzwerkstatt (s. unten)
  • Beachtung folgenden Hinweise für den Wechsel von Lungenautomaten außerhalb der Atemschutzwerkstatt.
Bedingungen für Wechsel Lungenautomat am Einsatzort:
  1. verantwortliche Führungskraft im Einsatz erteilt Weisung
  2. PA halbjährlich geprüft nach Richtlinie vfdb 0840
  3. auszutauschende Lungenautomaten gehören zum PA-Typ
  4. auszutauschende Lungenautomaten kommen gereinigt, desinfiziert und einge-schweißt aus ASW (siehe Foto)
  5. nur durch ASGW oder bevorrechtete ASGT

bevorrechtete ASGT: mindestens einmal pro Jahr fortgebildet (Wechseln Lungenau-tomaten, Wechseln Druckluftflasche, Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle), nach-weisbar bestätigt vom Leiter Feuerwehr oder Wehrleiter

  1. nach Wechsel Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle
  2. Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und Ergebnis der Sicht-, Dicht- und Funkti-onskontrolle vor Ort auf Vordruck dokumentieren
  3. anschließend dem Gerätenachweis beifügen lassen.

Ausnahmen:

Defekte oder Auffälligkeiten, thermische Überlastung einschl. Übung in Brandübungs-anlagen, mechanische Überlastung, starke Verschmutzung, Kontamination durch ag-gressive Medien, Innennbrandbekämpfung

Umfang der Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern (ASGT) während Corona-Pandemie

Name

Michael Kleinschmidt, Walter Sering und weitere 2.450 Fragesteller

Frage

Umfang der Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern (ASGT) während Corona-Pandemie

Die Corona-Virus-Pandemie macht auch vor den Feuerwehren nicht halt. Insbesondere ergeben sich Fragen bei der nach FwDV 7 geforderten strikten Durchsetzung der jährlichen Belastungsübung in der Atemschutzübungsstrecke und der Fristeinhaltung für die Eignungsuntersuchung nach G 26. Wenn nun ein ASGT über die jährliche Frist kommt verliert er damit die Tauglichkeit?

Hallo Kam. Kleinschmidt und all die anderen Nachfragenden,

vielen Dank für Ihre Fragen an ASL.

Zunächst allgemeingültig – die Tauglichkeit verliert der ASGT bei Fristüberschreitung nicht. Er darf nur bis zur Nachabsolvierung der Belastungsübung nicht mehr unter Atemschutz eingesetzt werden.

Zu Fristüberschreitungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es seit 17.03. und 01.04. eine Stellungnahme der FUK Nord. Deren Geltungsbereich umfasst zwar Niedersachsen, aber wir vom ASL teilen deren Wortlaut. Den übermittle ich Ihnen allen gern als Antwort. Die ist mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt. Solange keine andere offizielle Stellungnahme, insbesondere aus Ihrem Bundesland, veröffentlicht wird. empfehlen wir danach zu handeln

FUK Nord, am 17.03.2020

Aufgrund der Corona-Pandemie sind zwischenzeitlich mehrere Feuerwehrtechnische Zentralen geschlossen bzw. haben ihren Ausbildungsbetrieb eingestellt. Davon betroffen sind auch die Belastungsübungen in den Atemschutzübungsanlagen, die von den Atemschutzgeräteträgern im Rahmen der jährlichen Fortbildung innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden müssen. Laut FwDV 7 dürfen Feuerwehrangehörige, die diese Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableisten, grundsätzlich nicht die Funktion Atemschutzgeräteträger wahrnehmen, bis sie die vorgeschriebene Übung erbracht haben. Angesichts der Corona-Pandemie ist es seitens der FUK Niedersachsen bei bestehender gültiger Eignung nach G26 möglich, die Funktion Atemschutzgeräteträger wahrzunehmen, wenn die Belastungsübung pandemiebedingt nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnte. Auf die Eigenverantwortung der Atemschutzgeräteträger wird hingewiesen. In die Betrachtung zur Einsatzfähigkeit der Atemschutzgeräteträger kann hilfsweise auch ein erfolgreich absolvierter Einsatz oder Übungseinsatz herangezogen werden. Dies ist mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt.

Quelle:

https://www.fuk.de/die-fuk/corona-news/fwdv7

FUK Nord, am 01.04.2020

Die Eignungsuntersuchungen nach G 26 und G 31 sind extrem wichtig. Dennoch müssen wir auf aktuelle Situationen pragmatisch und sensibel reagieren. Hier der Link zur vorübergehenden Weitergeltung von Bescheinigungen:

Quelle:

https://www.fuk.de/die-fuk/hinweise-zum-umgang-mit-dem-coronavirus/voruebergehende-weitergeltung-von-g-26-bescheinigunge