Prüfnachweis (Zusatzinformation)

Im Prüfnachweis festzuhaltende Einträge sind fälschungssicher einzubringen. Die Nachweispflicht und der Umfang des Nachweises ergibt sich aus den Vorgaben des Herstellers, veröffentlicht z.B. in der Bedienungsanleitung und dem Gerätewarthandbuch.

Oxidation (Zusatzinformation)

Oxidation hier als biochemischer Prozess, durch den organische Stoffe mithilfe von Sauerstoff oxidiert werden.

Dadurch werden die in den Stoffen gespeicherten Energien freigesetzt und stehen zum Lebenserhalt der Zellen zur Verfügung.

Ausdauer

Definition

Ausdauer ist die Fähigkeit, eine Belastung, z. B. durch das Tragen von Atemschutzgeräten, über eine möglichst lange Zeit ausüben zu können.

3 Kriterien bestimmen die Ausdauer:
  • eine gegebene Belastung ohne nennenswerte
    Ermüdungsanzeichen über einen möglichst langen
    Zeitraum aushalten zu können;
  • trotz deutlich eintretender Ermüdungserscheinungen
    eine sportliche Tätigkeit bis hin zur individuellen
    Beanspruchungsgrenze fortsetzen zu können
  • sich in Zeiten verminderter Beanspruchung und
    nach Abschluss der selben schnell regenerieren zu können.

Erläuterung

Die Verbesserung bzw. Bewahrung der Ausdauer (Ausdauertraining) ist ein zentrales Ziel, sowohl im Bereich der allgemeinen Fitness als auch im Interesse der Atemschutzgeräteträger (Ausbildung im Atemschutz).

Ausatemtemperatur

Definition

ist physikalisch die Temperatur der ausgeatmeten, relativ trocknen Ausatemluft, liegt beim gesunden Erwachsenen bei etwa 30° C, gleich ob Mund- oder Nasenausatmung.

Erläuterung

Ausatemluft hat in etwa eine Feuchte von 95 bis 100 % der relativen Luftfeuchte bezogen auf eine Ausatemtemperatur von etwa + 31,5° C. Durch die Ausatmung erfährt der Erwachsene Mensch einen Gesamtwärmeverlust über die Atemwege von etwa 13 Watt bei15 Atemzügen pro Minute.

Die Ausatemluft hat in der Lunge (Körperkern) eine Temperatur von etwa 37° C, im Rachenraum noch etwa 34° C. Die dabei frei werdende Wärme wird z. T. im Körper gespeichert und mit vorgenannten 13 Watt ausgeatmet.

Ausbildung im Atemschutz (Zusatzinformation)

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt auf der Basis von DGUV R112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten, der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr oder Vorschriften des Grubenrettungsdienstes:

  • umfasst für Atemschutzgeräteträger für umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit Unterricht (Zweck und Regelwerk des Atemschutzes, Atmung, Atemgifte, Gerätekunde, Einsatzgrundsätze, Hinweise zu Pflege und Wartung) und praktischer Ausbildung (Anlegen, Handhabung, Gewöhnung, Orientierung, Verständigung, körperliche Belastung, Üben von Einsatztätigkeit) mindestens 24 Stunden;
  • umfasst für Atemschutzgeräteträger umluftabhängiger Atemschutzgeräte mit Arbeitsaufgaben, z. B. im industriellen Atemschutz, etwa 2 Stunden theoretische Ausbildung (Zweck und Regelwerk des betrieblichen Atemschutzes, Atmung, in Betracht kommende Schadstoffe, Gerätekunde, Hinweise auf zu erwartender Belastung, Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer) und praktische Ausbildung (Anlegen, Handhabung, Gewöhnung, Verhalten auf der Flucht, Instandhaltung),
  • umfasst für Personen, die mit Atemschutz zur Selbstrettung ausgerüstet sind, mindestens 1 Stunde mit theoretischer (Zweck, Benutzerinformation, in Betracht kommende Schadstoffe, Atmung, Gerätekunde, Verhalten auf der Flucht) und praktischer Ausbildung (Anlegen und Gewöhnung).

Die Ausbildung zum Atemschutzgerätewart erfolgt auf der Basis von BGR 190 bzw. GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten, der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr oder Vorschriften des Herstellers und umfasst:

  • Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten,
  • Führen der Personalkartei und des Gerätenachweises,
  • Terminüberwachung,
  • Beantragung spezieller Geräteprüfungen, z. B. Druckbehälterprüfung,
  • Prüfen, Warten und Instandsetzen von Atemschutzgeräten,
  • ggf. Ventilwechsel.

Bei einer Ausbildung an einer Landesfeuerwehrschule wird zusätzlich vermittelt:

  • Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern und Mitwirkung in der Ausbildung im Atemschutz
  • Desinfektion im Atemschutz
  • Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten
  • Führen der Personalkartei und des Gerätenachweises

Die Ausbildung im Atemschutz für Gerätewart der Feuerwehr beinhalten:

  • Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Atemschutzgeräten,
  • Führen der Personalkartei und des Gerätenachweises,
  • Terminüberwachung und Beantragung von Geräteprüfungen.

Ausbildung im Atemschutz

Definition

Umfasst die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgerätewart sowie einen Teil der Ausbildung zum Gerätewart der Feuerwehr. Einige Ausbildungsstellen bieten auch die Ausbildung von Atemschutzverantwortlichen mit an.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgt an einer Landesfeuerwehrschule, gleichwertigen Einrichtungen, z. B. Hauptstelle Grubenrettungswesen und anerkannten Ausbildungsstätten, z. B. auf Kreisebene oder durch Industrie- und Handelskammern. Die Ausbildung zum Atemschutzgerätewart erfolgt an einer Landesfeuerwehrschule, gleichwertigen Einrichtung, z. B. Hauptstelle Grubenrettungswesen oder/und beim Hersteller der verwendeten Atemschutzgeräte.

Der positive Abschluss der Ausbildung und die erworbene Befähigung werden zum Dokumentieren testiert.

Ätzende Stoffe

Definition

Zerstören bei Kontakt lebendes Gewebe. Ätzende Stoffe können Metalle und Holz angreifen. Bestimmte ätzende Stoffe können auch bei Pyrolyse und Verbrennung entstehen und bilden im Brandgas bzw. Brandrauch Atemgifte mit Reitz- und Ätzwirkung.

Erläuterung

Ätzende Stoffe sind z. B. Chlorwasserstoff, Ammoniak, Ätzkali, Säuren und Laugen.

Je nach Inkorporationsmöglichkeit ist Atemschutz, bei Kontaminationsgefahr ggf. auch Schutzkleidung zu tragen.

Transportfahrzeuge und Transportbehälter mit ätzenden Stoffen sind entsprechend Gefahrgutrecht zu kennzeichnen.

Aufnahmevermögen eines Filters

Definition

Eigenschaft eines Filters, feste, auch schwebfähige, flüssige und gasförmige Stoffe in sich aufzunehmen.

Erläuterung

Qualitativ beschreibt das Aufnahmevermögen eines Filters die jeweilige Stoffart, die im Filter aufgenommen wird, z. B. gasförmige Atemgifte. Quantitativ beschreibt das Aufnahmevermögen eines Filters die Menge der jeweiligen Stoffart, die im Filter aufgenommen wird.

Atemschutzübung

Definition

Möglichst realitätsnahe praktische Ausbildung für Atemschutzgeräteträger (ASGT), um die Tätigkeit unter den Atemschutzgeräten zu üben, die körperliche Belastung der Tätigkeit zu trainieren sowie die Belastbarkeit zu erkennen. Atemschutzübungen sind in vorgeschriebenen Abständen zu wiederholen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Für ASGT mit Rettungsaufgaben haben sich folgende Übungsinhalte bewährt:
  • Handhabung: Umgang mit dem Atemschutzgerät, z. B.
    Anlegen bzw. Aufsetzen; Sicht-, Dicht-, und Funktionskontrolle,
    Wechsel Druckluftflasche am Pressluftatmer
  • Gewöhnung: Tragen der Maske mit und ohne Gerät
  • Orientierung: Begehen von Räumen, Gebäuden und der
    Atemschutzstrecke unter den Bedingungen von Dunkelheit,
    Lärm, Hitze, Hindernissen
  • Training der körperlichen Belastung, z. B. durch Kriechen,
    Bewältigen von Hindernissen und Tragen von Lasten
  • Einsatzübungen, z. B. Retten von Personen, Bergen von
    Gegenständen, Arbeiten mit Strahlrohren
  • Atemschutznotfalltraining für die sichere Bewältigung von
    Notfallsituationen im Atemschutzeinsatz

Atemschutzunfall

Definition

Ein Atemschutzunfall ist ein von außen einwirkendes plötzliches Ereignis, welches einen Körperschaden verursacht. Dadurch ist der im Einsatz befindliche Atemschutztrupp in seiner Handlungsfähigkeit so eingeschränkt, dass er nicht mehr in der Lage ist, sich in einem sicheren Zeitfenster aus dem Gefahrenbereich zu retten.

Erläuterung

Ein sicheres Zeitfenster ist dann gegeben, wenn die Rettung oder die Selbstrettung aus dem Gefahrenbereich mit dem eigenen Luftvorrat möglich ist.

Atemschutzüberwachungssystem (Zusatzinformation)

Es sollte eine Unterscheidung zwischen bereits eingesetzten Trupps und dem Sicherheitstrupp geben.

An einer Atemschutzüberwachungstafel sollte ausreichend Platz sein für:
  • die Registrierung von bis zu drei Atemschutzgeräteträgern starken Trupps mittels Steck- oder Hängeregister für die eingesetzten Einsatzkräfte, der Sicherheitstrupp sollte getrennt als in Bereitschaft bzw. im Einsatz erkennbar sein
  • eine Langzeituhr als Übersicht
  • eine Kurzzeituhren für jeden Trupp
  • Spalten und Zeilen für Zusatzinfos.

Bei der Verknüpfung mit Telemetrie kann das Atemschutzüberwachungssystem ggf. auch als zentraler Rückzugsgeber genutzt werden.

Atemschutzüberwachungssysteme sind Hilfsmittel zur Atemschutzüberwachung, zum Einsatzstellencontrolling und im Interesse einer hohen Einsatzsicherheit unverzichtbar.

Bei batteriebetriebenen Geräten ist regelmäßiger Batteriecheck notwendig.

Optimale Geräte verfügen über eine ausreichend laute und optische Signal- bzw. Alarmeinrichtung (Alarmsignal). So lassen die sich auch bei lauten Umgebungsgeräuschen, z.B. am Arbeitsplatz des Maschinisten eines Fahrzeuges der Feuerwehr, noch wahrnehmen.

Die Kurzzeituhren sollten vorwärts und rückwärts verstellbar sein sowie über Negativzeiten oder mit der Uhr verbundene Zeit-Druck-Tabellen verfügen, um auch Zeitüberschreitungen darstellen zu können.

Atemschutztauglich

Definition

Der Atemschutzgeräteträger muss seine gesundheitliche Eignung durch einen ermächtigten Arzt nach den Berufgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch eine Erstuntersuchung und regelmäßige Nachuntersuchungen feststellen lassen.

Erläuterung

Regelmäßige Nachuntersuchungen sind innerhalb von 36 Monaten durchzuführen, ist der Atemschutzgeräteträger älter als 50 Jahre innerhalb von 12 Monaten. Arzt, Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzter des Atemschutzgeräteträgers, aber auch der Atemschutzgeräteträger selbst, können die Untersuchungen auch nach kürzeren Abständen verlangen, z. B. nach einer schweren Krankheit.

Bildquelle: Dräger AG

Atemschutzsammelstelle (Zusatzinformation)

Die Frequenz- bzw. Kanal- oder Gruppenvergabe für die öffentlichen Feuerwehren findet durch die Landesbehörden im Rahmen der Vorgaben der BOS-Richtlinie statt. Der Funkverkehr ist nach DV bzw. FwDV 810 „Fernmeldebetriebsdienst“ und der BOS-Richtlinie durchzuführen. Es ist auf die maximale Reichweiten der eingesetzten Geräte sowie auf eine Überlastung der Funkkanäle bzw. Gruppen zu achten. Wenn alle Atemschutzgeräteträger einer Einsatzstelle gleichzeitig auf einem Kommunikationsweg, dem Atemschutzkanal bzw. der Atemschutzgruppe, sprechen, dann ist wegen seiner Überlastung keine Verständigung möglich. Daher ist rechtzeitig Kanaltrennung bzw. Gruppentrennung durchführen. Dies führt dann sinnvollerweise zur Bildung von Abschnittskanälen bzw. -gruppen.

Atemschutzregistrierung

Definition

Registrierung aller eingesetzten Atemschutzgeräte (ASG) und Atemschutzgeräteträger (ASGT). Zweckmäßigerweise wird dies mit der Atemschutzüberwachung verknüpft.

Erläuterungen

Die Atemschutzregistrierung wird zur Atemschutzüberwachung und zur Dokumentation des Atemschutzeinsatzes verwendet. Ebenso ist im Rahmen der Atemschutzregistrierung auch der Gerätenachweis und die Registrierung der eingesetzten Personen nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“ bzw. den Herstellerempfehlungen zu führen.

Die Atemschutzregistrierung darf nicht mit Atemschutzüberwachung verwechselt werden.

Bildquelle: Dräger AG

Atemschutznotfall (Zusatzinformation)

„Luftversorgung“

Ein teilweises oder komplettes Versagen der Atemschutztechnik auf Grund eines technischen Defektes oder ein zu geringer Luftvorrat um selbstständig zurück in einen sicheren Bereich zu gelangen

„Ausfall“

Ausfall durch physische oder psychische Probleme; Verletzter ist bei Bewusstsein, hat Eigenatmung, aber Bewegungseinschränkungen

„Bewusstlosigkeit“

Ausfall durch physische oder psychische Probleme; Verletzter ist nicht bei Bewusstsein und hat keine Eigenatmung

„Absturz“

Gemeinsamer oder einzelner unbeabsichtigter Geschoss wechsel, bei der der Rettungs- bzw. Fluchtweg nicht über den Angriffsweg des verunfallten Trupps erfolgen kann

„Trennung“

Unbeabsichtigtes Trennen des Trupps und Orientierungsverlust

„Orientierungslos“

Trupp ist zusammen, aber hat durch Verlust der Rückzugssicherung (Schlauchleitung, etc.) die Orientierung verloren.

Atemschutznotfall

Definition

Ein Atemschutznotfall ist ein Ereignis im Atemschutzeinsatz, welches die Tätigkeit des eingesetzten Atemschutztrupps teilweise oder ganz einschränkt, eine Gefahr für Leib und Leben darstellt oder zu einem Atemschutzunfall führen kann. Der betroffene Atemschutztrupp ist in der Lage, durch gezielte Maßnahmen die Gefahr zu minimieren oder sich selbst aus dem Gefahrenbereich zu retten.

Erläuterungen

Alle Atemschutznotfälle lassen sich mit den Standardeinsatzsituationen „Luftversorgung“, „Ausfall“, „Bewusstlosigkeit“, „Absturz“, „Trennung“ sowie „Orientierungslos“ katalogisieren und beschreiben.

Atemschutzgruppe/ -kanal (Zusatzinformation)

Die Frequenz- bzw. Kanal- oder Gruppenvergabe für die öffentlichen Feuerwehren findet durch die Landesbehörden im Rahmen der Vorgaben der BOS-Richtlinie statt.

Der Funkverkehr ist nach DV bzw. FwDV 810 „Fernmeldebetriebsdienst“ und der BOS-Richtlinie durchzuführen.

Es ist auf die maximale Reichweiten der eingesetzten Geräte sowie auf eine Überlastung der Funkkanäle bzw. Gruppen zu achten.

Wenn alle Atemschutzgeräteträger einer Einsatzstelle gleichzeitig auf einem Kommunikationsweg, dem Atemschutzkanal bzw. der Atemschutzgruppe, sprechen, dann ist wegen seiner Überlastung keine Verständigung möglich. Daher ist rechtzeitig Kanaltrennung bzw. Gruppentrennung durchführen. Dies führt dann sinnvollerweise zur Bildung von Abschnittskanälen bzw. -gruppen.

Atemschutzhaube

Definition

Haube aus gasdichten Textilien mit einer Sichtscheibe aus durchsichtigem Kunststoff. Sie wird über den Kopf gezogen getragen und durch einen Atemschlauch mit Atemluft aus einem Gebläsefilter oder aus einer zentralen Atemluftversorgung laufend gespült. Durch den dabei entstehenden ungefährlichen Überdruck von etwa 5 mbar in der Haube wird das Eindringen von Schadstoffen in die Atemschutzhaube gesichert.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Die Atemschutzhaube zählt als Atemanschluss.

Atemschutzgerätekartei Atemschutzgerätedatei

Definition

Atemschutzgeräte sind zu registrieren und in einer Gerätekartei bzw. Datei zu führen. Diese wird in Papier- oder Datenträgerform geführt und enthält alle Gerätedaten sowie das Herstellungs- und das Inbetriebnahmedatum, alle Prüfungen und Prüfwerte, sowie die fristgemäßen oder anderweitig gewechselten Teile bis zu deren Ausmusterung.

Erläuterungen

Die Gerätekartei bzw. Gerätedatei stellt alle Daten des Atemschutzgerätes bereit. Sie sind u.a. für Atemanschlüsse, umluftunabhängige und umluftabhängige Atemschutzgeräte. Rettungsgeräte und Druckbehälter zu führen.

Bildquelle: Dräger AG